Drucksache - DS/0321/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Dient die am o.g. Gebäude angebrachte Vorrichtung lediglich der temporären Unfallvermeidung oder ist eine zeitnahe Sanierung der Fassade vorgesehen?
2. Kann der Eigentümer verpflichtet werden, den denkmalgerechten Zustand der Fassade innerhalb einer bestimmten Frist wiederherzustellen oder ist ein langjähriges Belassen der derzeitigen Situation zulässig?
3. Ist das BA gegenüber dem Eigentümer bereits tätig geworden und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 22.06.2012 Bezirksbürgermeister
Ihre Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
1. Dient die am o. g. Gebäude angebrachte Vorrichtung lediglich der temporären Unfallvermeidung oder ist eine zeitnahe Sanierung der Fassade vorgesehen?
Da sich in der vergangenen Zeit immer wieder Fliesen von der Fassade des Gebäudes gelöst haben und drohten auf den öffentlichen Gehweg herabzufallen bestand hier eine Gefährdung der Passanten. Der Grundstückseigentümer ist für die Verkehrssicherheit seines Grundstücks und Gebäudes verantwortlich und kommt dieser Verpflichtung in diesem Fall mit der Sicherung der Fassade in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde nach. Durch die eingeleiteten Maßnahmen des Grundstückseigentümers ist ein Einschreiten des Bauaufsichtsamtes nicht erforderlich. Es handelt sich um eine temporäre Sicherungsmaßnahmen. Über den Zeitablauf der Baumaßnahmen liegen dem Bauaufsichtsamt keine Informationen vor.
2. Kann der Eigentümer verpflichtet werden, den denkmalgerechten Zustand der Fassade innerhalb einer bestimmten Frist wiederherzustellen oder ist ein langjähriges Belassen der derzeitigen Situation zulässig?
Die Denkmalschutzbehörde geht davon aus, dass aus dem Berliner Denkmalschutzrecht in solchen Fällen leider keine Wiederherstellpflicht abgeleitet werden kann.
3. Ist das BA gegenüber dem Eigentümer bereits tätig geworden und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Siehe Beantwortung der Frage 1.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Franz Schulz Bezirksbürgermeister
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin