Drucksache - DS/2162/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg unterstützt die Forderungen des Bundesverbandes Bildender Künstler (BBK) Berlin, des Rates für die Künste und des Offenen Briefes "Haben und Brauchen" - nach der langfristigen Sicherung der vielfältigen und dezentralen kulturellen Infrastruktur statt einer einmaligen "Leistungsschau junger Kunst aus Berlin". Projekträume und unabhängige Initiativen, kommunale Galerien und Kunstämter, Kunstvereine und Museen, sie alle tragen zur Lebendigkeit der hiesigen zeitgenössischen Kunst bei. Dies muss als positiver Wert nicht nur rhetorisch anerkannt, sondern finanziell langfristig sichergestellt werden.
- nach Verbesserung von Produktionsbedingungen für KünstlerInnen, d.h. vor allem das dramatische Ansteigen der Gewerbemieten zu stoppen und Räume für experimentelles Arbeiten zu erhalten,
- nach Aufstockung des Atelierprogramms und der KünstlerInnenförderung,
- nach "Wiederbelebung der kulturellen Infrastruktur" in den Bezirken und Stärkung der Arbeit der Kunst- und Kulturämter.
Das Bezirksamt wird gebeten, den Rat der Bürgermeister und die zuständige Senatsverwaltung über diesen Beschluss der BVV Friedrichshain-Kreuzberg in Kenntnis zu setzen.
Begründung:
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gehört zu den Bezirken mit den meisten Bildenden Künstlerinnen und Künstlern in Berlin. Nicht nur deshalb ist es für die Friedrichshain-Kreuzberger Bezirkspolitik legitim, sich in dieser Angelegenheit zu Wort zu melden.
Die vom Regierenden Bürgermeister Wowereit angeregte "Leistungsschau" der in Berlin produzierten zeitgenössischen Kunst bzw. der von ihm favorisierte Bau einer ständigen Kunsthalle in Berlin, hat in jüngster Zeit zu heftigen Reaktionen und zu Forderungen der Kunstszene geführt, die sich u. a. in dem Offenen Brief "Haben und Brauchen" niedergeschlagen haben. Die Debatte um die Sinnhaftigkeit solcher Prestige-Projekte hat den Blick auf die Probleme der vorhandenen kommunalen Infrastruktur gelenkt.
Die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt die genannten Forderungen in der Überzeugung, dass das gemeinsame Ziel der Berliner Bezirke, nämlich eine leistungsfähige kulturelle Infrastruktur anzubieten und als Akteure der Kunst- und Kulturförderung Handlungsfähigkeit zu bewahren, der strukturellen Unterstützung des Landes Berlins bedarf.
Der von Senatsseite unablässig vorgebrachte Verweis auf die Zuständigkeit der Bezirke, die Gestaltungsfreiheit der Bezirkshaushalte und der dafür verwendbaren Globalsumme ignoriert, dass die "freiwilligen Leistungen" einer ständigen Gefährdung ausgesetzt sind durch das System der Finanzzuweisung und der durch das Land Berlin verursachten strukturelle Unterfinanzierung der Bezirke insgesamt.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Kultur und Bildung.
KuBi
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg unterstützt die Forderungen des Berufsverband Bildender Künstler (BBK) Berlin, des Rates für die Künste und des Offenen Briefes "Haben und Brauchen" - nach der langfristigen Sicherung der vielfältigen und dezentralen kulturellen Infrastruktur statt einer einmaligen "Leistungsschau junger Kunst aus Berlin". Projekträume und unabhängige Initiativen, kommunale Galerien und Kunstämter, Kunstvereine und Museen, sie alle tragen zur Lebendigkeit der hiesigen zeitgenössischen Kunst bei. Dies muss als positiver Wert nicht nur rhetorisch anerkannt, sondern finanziell langfristig sichergestellt werden.
- nach Verbesserung von Produktionsbedingungen für KünstlerInnen, d.h. vor allem das dramatische Ansteigen der Gewerbemieten zu stoppen und Räume für experimentelles Arbeiten zu erhalten,
- nach Aufstockung des Atelierprogramms und der KünstlerInnenförderung,
- nach der Zahlung von Ausstellungshonoraren an die Künstlerinnen und Künstler in den Einrichtungen des Landes Berlin.
Das Bezirksamt wird gebeten, den Rat der Bürgermeister und die zuständige Senatsverwaltung über diesen Beschluss der BVV Friedrichshain-Kreuzberg in Kenntnis zu setzen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird angenommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird angenommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
KuBi 31.08.2011 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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