Drucksache - DS/2007/III  

 
 
Betreff: Öffentliches Straßenland - Billige Lagerfläche für Baugerüste?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Lewitz, FrankLewitz, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.11.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist das Aufstellen von Baugerüsten auf öffentlichem Straßenland genehmigungspflichtig?

 

  1. Wer kontrolliert, ob diese Genehmigung beim Aufstellen eines Gerüsts vorliegt?

 

  1. Wie erklärt sich das Bezirksamt, dass Baugerüste auch lange nach Abschluss der Bauarbeiten noch auf öffentlichem Straßenland stehen bleiben wie z.B. in der Reichenberger Str. 134?

 

Zusatzfrage:

  1. Wie kontrolliert das Bezirksamt, ob Bauarbeiten nach Aufstellen des Gerüsts auch tatsächlich stattfinden wie z.B. im Pflegezentrum St. Marienhaus in der Lausitzer Str. 41-44

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                        30.11.10

Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice                                                      - 3260 –

Stadtraträtin

 

 

Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 23.11.2010 beantworte ich wie folgt:

 

1. Ist das Aufstellen von Baugerüsten auf öffentlichem Straßenland genehmigungspflichtig?

 Ja, auf der Grundlage des § 11 Berliner Straßengesetz.

 

2. Wer kontrolliert, ob diese Genehmigung beim Aufstellen eines Gerüsts vorliegt?

Im Rahmen der Straßenbegehung werden die Straßen auch auf Sondernutzungen kontrolliert. Sollte keine Erlaubnis vorliegen, werden die Hauseigentümer aufgefordert einen entsprechenden Antrag zu stellen.

 

 

3. Wie erklärt sich das Bezirksamt, dass Baugerüste auch lange nach Abschluss der Bauarbeiten noch auf öffentlichem Straßenland stehen bleiben wie z.B. in der Reichenberger Str.

134?

Das Rüstungen nach Abschluss der Bauarbeiten stehen bleiben, ist hier nicht bekannt, da in der Regel Rüstungen angemietet sind und folglich Geld kosten.

Bei der Reichenberger Straße 134 handelt es sich um einen Schutztunnel für Fußgänger, um sie gegen herabfallende Fassadenteile zu schützen. Nach Auskunft der Hausverwaltung wird die Reparatur der Fassade nunmehr vergeben, so dass bei frostfreiem Wetter die Arbeiten durchgeführt werden können. Hierzu wird dann eine Rüstung aufgebaut um die Reparaturarbeiten durchführen zu können. Laut Hausverwaltung sind die Verzögerungen durch zu klärende Eigentümerfragen der Art der Fassadenarbeiten an sich und deren Finanzierung, sowie Fristen bei der Angebotseinholung bedingt.

Die Arbeiten sollen mit Ablauf der Genehmigung im März 2011 abgeschlossen werden.

 

Zusatzfrage

1. Wie kontrolliert das Bezirksamt, ob Bauarbeiten nach Aufstellen des Gerüsts auch tatsächlich stattfinden wie z.B. im Pflegezentrum St. Marienhaus in der Lausitzer Str. 41-44

Bei der Rüstung am Gebäude Lausitzer Straße 41-44 handelt es sich um eine Schutzrüstung gegen herabfallende Fassadenteile im Bereich des Treppenhauses. Die Arbeiten sollen bis Ende des Monats erledigt sein.

 

Im Regelfall finden mit dem Aufstellen der Rüstung auch entsprechende Arbeiten statt. Sollten Rüstungen aufgrund von herabfallenden Teilen zum Schutz der Verkehrsteilnehmer aufgestellt worden sein, ist bei der Durchführung von Arbeiten immer mit Verzögerungen zu rechnen. Die notwendigen Maßnahmen sind für die Eigentümer außerplanmäßig und bedingen immer einen längeren Vorlauf, der bei geplanten Arbeiten entfällt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Jutta Kalepky

Dez BWI

 

 
 

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