Drucksache - DS/1996/III  

 
 
Betreff: Kürzungen bei der Arbeitsmarktpolitik
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Jösting-Schüßler, LotharJösting-Schüßler, Lothar
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.11.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

 

1.       In welcher Höhe ist der Bezirk von Kürzungen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik (sog. Eingliederungstitel II) im Jahre 2011 im Vergleich zu 2010  betroffen?

 

2.       Wie sollen die Kürzungen nach Information des Bezirksamtes auf die einzelnen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (z.B. Fort- und Weiterbildung, öffentlich geförderte Beschäftigung etc.) umgesetzt werden?

 

3.       Welche Auswirkungen haben die Kürzungen und andere Restriktionen der Bundesregierung auf Maßnahmen im Rahmen des Öffentlich-geförderten Beschäftigungssektors (ÖBS)?

 

Zusatzfragen:

 

1.       Wie beurteilt das Bezirksamt bzw. die Geschäftsführung des Jobcenters die Kritik des Bundesrechnungshofes an den sogenannten 1-Euro-Jobs und hat diese Kritik Auswirkungen auf die Planungen für das Jahr 2011?

 

2.       Sieht sich das Bezirksamt in der Lage, die Auswirkungen der beabsichtigten Kürzungen auf die Zahl der Arbeitslosen und auf die Träger arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen darzustellen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                 

Abt. Gesundheit, Soziales und Beschäftigung                                                           -2644

GesSozDez

 

 

 

 

anbei übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.

 

 

1. In welcher Höhe ist der Bezirk von Kürzungen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik (sog. Eingliederungstitel II) im Jahre 2011 im Vergleich zu 2010 betroffen?

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand werden gemessen am Ausgabevolumen 2010  in 2011 im Eingliederungstitel des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg rd. 19.170.000 € weniger zur Verfügung stehen.

 

 

2. Wie sollen die Kürzungen nach Information des Bezirksamtes auf die einzelnen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (z.B. Fort- und Weiterbildung, öffentlich geförderte Beschäftigung etc.) umgesetzt werden?

 

Nach dem derzeitigen Planungsstand verteilen sich die Minderausgaben in 2011 wie folgt:

rd. 1.570.000 € bei Förderung mit Beschäftigungszuschuss n. § 16e SGB II

rd. 17.600.000 € bei Förderung in Arbeitsgelegenheiten n. § 16d SGB II

Minderausgaben in den Bereichen a) Vermittlung, Aktivierung, berufliche Eingliederung b) Qualifizierung c) Maßnahmen für Jüngere unter 25 Jahren d) Leistungen f. Menschen m. Behinderung e) freie Förderung sind nicht vorgesehen.

 

3. Welche Auswirkungen haben die Kürzungen und andere Restriktionen der Bundesregierung auf Maßnahmen im Rahmen des Öffentlich-geförderten Beschäftigungssektors (ÖBS)?

 

Die veränderte Handhabung des BEZ mit Beginn des Jahres 2010 hatte bereits eine Umstellung Finanzierung des ÖBS von BEZ auf AGH-E und damit größere Schwierigkeiten verursacht.

Zum Einen war dies begründet in der Gegensätzlichkeit der Instrumente (arbeitsmarktfern/arbeitmarktnah) und zum Anderen unter haushalterischen Gesichtspunkten (insbesondere die Verpflichtungsermächtigungen für 2011 betreffend), da diese AGHE zusätzlich zur ursprünglichen Planung 2010 eingerichtet werden mussten. Die Verringerung des Eingliederungstitels in 2011 um voraussichtlich rd. 19.170.000 € hat im Bereich der Beschäftigungsförderung zur Folge, dass in 2011 nur 205 AGH-E eingerichtet werden können.

Da die AGH-E analog der Vereinbarung zwischen der SenIAS und der RD BB die Grundfinanzierung für ÖBS sind, wird das wird nicht ohne Auswirkungen auf die Weiterführung des ÖBS bleiben, auch wenn das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg auch in 2011 weiterhin die Angebote des Landes Berlin im Rahmen des Öffentlich geförderten Beschäftigungssektors (ÖBS) im Wege einer Ko-Finanzierung von Fördermaßnahmen des SGB II nutzen, wird.

 

Zusatzfragen:

1. Wie beurteilt das Bezirksamt bzw. die Geschäftsführung des Jobcenters die Kritik des Bundesrechnungshofes an den sogenannten 1-Euro-Jobs und hat diese Kritik Auswirkungen auf die Planungen für das Jahr 2011?

 

Diese pauschale Feststellung des Bundesrechnungshofs wird vom Bezirksamt so nicht geteilt.

 

Darüber hinaus wäre auch eine solche allgemeine, pauschale Bewertung des Berichtes des Bundesrechnungshofes vom 12.08.10 nicht sachgerecht.

Vielmehr sind die im Einzelnen aufgeführten Beanstandungen einer Prüfung hinsichtlich vorliegender Relevanz auch für das JC FH-KB zu unterziehen. So richtete sich die Kritik auch gegen die teilweise mangelhafte Dokumentation und Begründung der den getroffenen Entscheidungen zugrunde liegenden Überlegungen.

Dieser Mangel in der verwaltungsmäßigen Abwicklung stellt die Rechtmäßigkeit der Förderung an sich aber nicht in Frage.

 

Arbeitsgelegenheiten kommen insbesondere für Kunden mit komplexen Profillagen in Betracht, die wegen mehrfacher individueller Defizite für eine Arbeitsaufnahme oder Qualifizierung – noch – nicht die erforderliche Erfolgswahrscheinlichkeit aufweisen. Der Anteil von Kunden mit komplexen Profillagen im SGB-II-Rechtskreis beträgt rd. 60%.

Die Förderung mittels Arbeitsgelegenheit ist daher ein unverzichtbares Instrument im Portfolio der Arbeitsförderung. Vorrangig ist hierbei eine Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie dient insbesondere dazu, einerseits „soziale“ Integration zu fördern als andererseits die Beschäftigungsfähigkeit aufrecht zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Sie trägt dazu bei, die Qualität im Bereich sozialer Dienstleistungen zu steigern und bestehende gesellschaftliche Probleme zu mindern.

Die Planung der Arbeitsgelegenheiten für 2011 erfolgte unabhängig vom Bericht des Bundesrechnungshofes.

 

 

2. Sieht sich das Bezirksamt in der Lage, die Auswirkungen der beabsichtigten Kürzungen auf die Zahl der Arbeitslosen und auf die Träger arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen darzustellen?

 

 

Die Auswirkungen lassen sich derzeit nur in Ansätzen beschreiben. Die Befürchtungen des bvaa dargestellt in einem Offenen Brief vom 24.11.2010 werden so geteilt.

 

Die Konsequenzen sind ganz deutlich erfahrbar

 

-          50% weniger Beschäftigung für Langzeitarbeitslose

-          Auswirkungen auf soziale und kulturelle Angebote

-          Entlassungen bei Maßnahmeträgern

 

Es ist davon auszugehen, dass Beschäftigungsträger von dieser Entwicklung existentiell gefährdet sind.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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