Drucksache - DS/1996/III
Ich frage
das Bezirksamt: 1.
In
welcher Höhe ist der Bezirk von Kürzungen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik
(sog. Eingliederungstitel II) im Jahre 2011 im Vergleich zu 2010 betroffen? 2.
Wie
sollen die Kürzungen nach Information des Bezirksamtes auf die einzelnen
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (z.B. Fort- und Weiterbildung, öffentlich
geförderte Beschäftigung etc.) umgesetzt werden? 3.
Welche
Auswirkungen haben die Kürzungen und andere Restriktionen der Bundesregierung
auf Maßnahmen im Rahmen des Öffentlich-geförderten Beschäftigungssektors (ÖBS)? Zusatzfragen: 1.
Wie
beurteilt das Bezirksamt bzw. die Geschäftsführung des Jobcenters die Kritik
des Bundesrechnungshofes an den sogenannten 1-Euro-Jobs und hat diese Kritik
Auswirkungen auf die Planungen für das Jahr 2011? 2.
Sieht
sich das Bezirksamt in der Lage, die Auswirkungen der beabsichtigten Kürzungen
auf die Zahl der Arbeitslosen und auf die Träger arbeitsmarktpolitischer
Maßnahmen darzustellen? Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Gesundheit, Soziales und
Beschäftigung -2644 GesSozDez anbei
übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage. 1.
In welcher Höhe ist der Bezirk von Kürzungen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik
(sog. Eingliederungstitel II) im Jahre 2011 im Vergleich zu 2010 betroffen? Nach derzeitigem Kenntnisstand
werden gemessen am Ausgabevolumen 2010 in 2011 im Eingliederungstitel des
Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg rd. 19.170.000 € weniger zur Verfügung
stehen. 2.
Wie sollen die Kürzungen nach Information des Bezirksamtes auf die einzelnen
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (z.B. Fort- und Weiterbildung, öffentlich
geförderte Beschäftigung etc.) umgesetzt werden? Nach dem derzeitigen
Planungsstand verteilen sich die Minderausgaben in 2011 wie folgt: rd.
1.570.000 € bei Förderung mit Beschäftigungszuschuss n. § 16e SGB II rd.
17.600.000 € bei Förderung in Arbeitsgelegenheiten n. § 16d SGB II Minderausgaben
in den Bereichen a) Vermittlung, Aktivierung, berufliche Eingliederung b)
Qualifizierung c) Maßnahmen für Jüngere unter 25 Jahren d) Leistungen f.
Menschen m. Behinderung e) freie Förderung sind nicht vorgesehen. 3. Welche Auswirkungen haben die
Kürzungen und andere Restriktionen der Bundesregierung auf Maßnahmen im Rahmen
des Öffentlich-geförderten Beschäftigungssektors (ÖBS)? Die veränderte Handhabung
des BEZ mit Beginn des Jahres 2010 hatte bereits eine Umstellung Finanzierung
des ÖBS von BEZ auf AGH-E und damit größere Schwierigkeiten verursacht. Zum Einen war dies
begründet in der Gegensätzlichkeit der Instrumente (arbeitsmarktfern/arbeitmarktnah)
und zum Anderen unter haushalterischen Gesichtspunkten (insbesondere die
Verpflichtungsermächtigungen für 2011 betreffend), da diese AGHE zusätzlich zur
ursprünglichen Planung 2010 eingerichtet werden mussten. Die Verringerung des
Eingliederungstitels in 2011 um voraussichtlich rd. 19.170.000 € hat im
Bereich der Beschäftigungsförderung zur Folge, dass in 2011 nur 205 AGH-E
eingerichtet werden können. Da die AGH-E analog der
Vereinbarung zwischen der SenIAS und der RD BB die Grundfinanzierung für ÖBS
sind, wird das wird nicht ohne Auswirkungen auf die Weiterführung des ÖBS
bleiben, auch wenn das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg auch in 2011
weiterhin die Angebote des Landes Berlin im Rahmen des Öffentlich geförderten
Beschäftigungssektors (ÖBS) im Wege einer Ko-Finanzierung von Fördermaßnahmen
des SGB II nutzen, wird. Zusatzfragen: 1. Wie beurteilt das Bezirksamt bzw.
die Geschäftsführung des Jobcenters die Kritik des Bundesrechnungshofes an den
sogenannten 1-Euro-Jobs und hat diese Kritik Auswirkungen auf die Planungen für
das Jahr 2011? Diese pauschale
Feststellung des Bundesrechnungshofs wird vom Bezirksamt so nicht geteilt. Darüber hinaus wäre auch
eine solche allgemeine, pauschale Bewertung des Berichtes des
Bundesrechnungshofes vom 12.08.10 nicht sachgerecht. Vielmehr sind die im
Einzelnen aufgeführten Beanstandungen einer Prüfung hinsichtlich vorliegender
Relevanz auch für das JC FH-KB zu unterziehen. So richtete sich die Kritik auch
gegen die teilweise mangelhafte Dokumentation und Begründung der den
getroffenen Entscheidungen zugrunde liegenden Überlegungen. Dieser Mangel in der
verwaltungsmäßigen Abwicklung stellt die Rechtmäßigkeit der Förderung an sich
aber nicht in Frage. Arbeitsgelegenheiten kommen
insbesondere für Kunden mit komplexen Profillagen in Betracht, die wegen
mehrfacher individueller Defizite für eine Arbeitsaufnahme oder Qualifizierung
– noch – nicht die erforderliche Erfolgswahrscheinlichkeit aufweisen. Der
Anteil von Kunden mit komplexen Profillagen im SGB-II-Rechtskreis beträgt rd.
60%. Die Förderung mittels
Arbeitsgelegenheit ist daher ein unverzichtbares Instrument im Portfolio der
Arbeitsförderung. Vorrangig ist hierbei eine Heranführung an den allgemeinen
Arbeitsmarkt. Sie dient insbesondere dazu, einerseits „soziale“ Integration zu
fördern als andererseits die Beschäftigungsfähigkeit aufrecht zu erhalten bzw.
wiederherzustellen. Sie trägt dazu bei, die Qualität im Bereich sozialer
Dienstleistungen zu steigern und bestehende gesellschaftliche Probleme zu
mindern. Die Planung der
Arbeitsgelegenheiten für 2011 erfolgte unabhängig vom Bericht des
Bundesrechnungshofes. 2. Sieht sich das Bezirksamt in der
Lage, die Auswirkungen der beabsichtigten Kürzungen auf die Zahl der Arbeitslosen
und auf die Träger arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen darzustellen? Die
Auswirkungen lassen sich derzeit nur in Ansätzen beschreiben. Die Befürchtungen
des bvaa dargestellt in einem Offenen Brief vom 24.11.2010 werden so geteilt. Die Konsequenzen sind ganz deutlich
erfahrbar -
50%
weniger Beschäftigung für Langzeitarbeitslose -
Auswirkungen
auf soziale und kulturelle Angebote -
Entlassungen
bei Maßnahmeträgern Es ist davon auszugehen, dass
Beschäftigungsträger von dieser Entwicklung existentiell gefährdet sind. Mit
freundlichen Grüßen Knut
Mildner- Spindler |
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