Drucksache - DS/1879/III  

 
 
Betreff: Die Frankfurter Allee kriegt wieder Luft
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Kapek, AntjeBurkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:B'90 Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.09.2010 
Festakt zur Verleihung der Bezirkmedaille und öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Entscheidung
12.10.2010 
Öffentliche Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen vertagt   
16.11.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.11.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg im Ausschuss abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 21.09.2010 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Verkehr dafür einzusetzen, dass auf der Frankfurter Allee im Ortsteil Friedrichshain und darüber hinaus künftig eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30Km/h für den motorisierten Verkehr gilt.

Der BVV ist bis zum Oktober 2010 zu berichten.

 

Begründung:

Die EU schreibt vor, dass der Grenzwert für Feinstaub nur an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf. Wird dieser Wert überschritten, müssen die Kommunen Schritte dagegen unternehmen. Die Frankfurter Allee gehört zu den am stärksten mit Feinstaub Immissionen belasteten Straßen in Deutschland. Berlin verletzt erneut die EU-Feinstaubrichtlinie. Denn bereits an 42 Tagen wurden die festgelegten Grenzwerte von 50 µg/m³ für Feinstaub (PM10) überschritten (Stand: 12.9.2010, Quelle: Umweltbundesamt).

Diese Entwicklung bedroht nicht nur die Umwelt, sondern auch die Gesundheit der Menschen, die in und um die Frankfurter Allee wohnen.

Und die Überschreitung der Grenzwerte in signifikantem Maße erfolgt in der Frankfurter Allee nicht zum ersten Mal – und das selbst nach der Einführung der zweiten Stufe der Umweltzone.

Um den Ausstoß von schädlichem Feinstaub und Stickoxiden einzudämmen, müssen daher dringend weitere Maßnahmen ergriffen werden. Die sinnvollste Konsequenz ist es, die zulässige Geschwindigkeit für den motorisierten Verkehr auf 30Km/h zu begrenzen und damit die Schadstoffbelastung nachhaltig zu reduzieren.

Die Zuständigkeit für die Frankfurter Allee liegt beim Land Berlin, weshalb der Bezirk leider nicht allein aktiv werden kann. Deshalb soll sich das Bezirksamt beim Senat für die Geschwindigkeitsbegrenzung einsetzen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für UMV.

 

UmwVerk 16.11.2010

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Verkehr dafür einzusetzen, dass auf der Frankfurter Allee im Ortsteil Friedrichshain künftig eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30Km/h für den motorisierten Verkehr gilt.

Der BVV ist bis zum Oktober 2010 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 
 

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