Drucksache - DS/1879/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Verkehr dafür einzusetzen, dass
auf der Frankfurter Allee im Ortsteil Friedrichshain und darüber hinaus künftig
eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30Km/h für den motorisierten Verkehr gilt. Der BVV ist bis zum Oktober 2010 zu berichten. Begründung: Die EU schreibt vor, dass der Grenzwert für Feinstaub nur an
höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf. Wird dieser Wert
überschritten, müssen die Kommunen Schritte dagegen unternehmen. Die Frankfurter Allee gehört zu den am stärksten mit
Feinstaub Immissionen belasteten Straßen in Deutschland. Berlin verletzt erneut
die EU-Feinstaubrichtlinie. Denn bereits an 42 Tagen wurden die festgelegten
Grenzwerte von 50 µg/m³ für Feinstaub (PM10) überschritten (Stand: 12.9.2010,
Quelle: Umweltbundesamt). Diese Entwicklung bedroht nicht nur die Umwelt,
sondern auch die Gesundheit der Menschen, die in und um die Frankfurter Allee
wohnen. Und die Überschreitung der Grenzwerte in
signifikantem Maße erfolgt in der Frankfurter Allee nicht zum ersten Mal – und
das selbst nach der Einführung der zweiten Stufe der Umweltzone. Um den Ausstoß von schädlichem Feinstaub und Stickoxiden
einzudämmen, müssen daher dringend weitere Maßnahmen ergriffen werden. Die sinnvollste Konsequenz ist es, die zulässige
Geschwindigkeit für den motorisierten Verkehr auf 30Km/h zu begrenzen und damit
die Schadstoffbelastung nachhaltig zu reduzieren. Die Zuständigkeit für die Frankfurter Allee
liegt beim Land Berlin, weshalb der Bezirk leider nicht allein aktiv werden
kann. Deshalb soll sich das Bezirksamt beim Senat für die
Geschwindigkeitsbegrenzung einsetzen. Die Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für UMV. UmwVerk 16.11.2010 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Verkehr dafür einzusetzen, dass
auf der Frankfurter Allee im Ortsteil Friedrichshain künftig eine
Geschwindigkeitsbegrenzung von 30Km/h für den motorisierten Verkehr gilt. Der BVV ist bis zum Oktober 2010 zu berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird abgelehnt. |
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