Auszug - Vorberatung DS/1755/IV "Das Baerwaldbad darf nicht sterben!"
BezStRin Frau Borkamp erläutert, dass der Finanzservice geprüft hat, ob es nach der LHO möglich ist, Leistungen an Dritte zu geben und zu dem Ergebnis gekommen ist, dass das schwierig sei. Grundsätzlich seinen Leistungen aus dem Bezirkshaushalt immer an Gegenleistungen gebunden. Es gebe jedoch die Möglichkeit einer Zuwendung nach § 23 LHO, wenn Berlin an der Erfüllung ein erhebliches Interesse hat. Darüber hinaus wurde geprüft, den Erbbauzins von 33 Tsd. ?/Jahr zu erlassen oder ein zinsloses Darlehn zu gewähren. Während der Erlass nicht ausreiche, würde ein Darlehn die grundsätzliche Problematik nicht lösen.
BzBmin Frau Herrmann berichtet, dass BezStR Herr Dr. Beckers sich gegenüber dem Verein sehr dafür einsetze, dass keine Fakten geschaffen werden, bevor in der BVV eine Entscheidung getroffen wurde. Weiter führt sie aus, dass das Hauptproblem sei, dass das sehr große Objekt Baerwaldbad einem ehrenamtlichen Verein in die Eigentümerschaft übertragen wurde. Es sei mit den Verantwortlichen besprochen, dass bis nach der Sommerpause Klarheit darüber hergestellt wird, ob der Verein aus dem Erbbaupachtvertrag ausscheidet oder er sich, unabhängig von der derzeitigen Finanzsituation, in der Lage sieht das Baerwaldbad dauerhaft weiter zu betreiben. In diesem Fall sei vereinbart, dass ein Wirtschaftsplan sowie ein Zeit- und Maßnahmeplan erstellt werden müsse.
In der sehr emotionalen Diskussion wird aus den Reihen der Ausschussmitglieder wiederholt dargelegt, dass durchaus Möglichkeiten gesehen werden, die notwendige Unterstützung des Vereins zu gewährleisten.
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