Auszug - Planungsziele nördliche Lohmühleninsel
BezStR Herr Panhoff berichtet zur Grundstückssituation: Cemex, ein Eigentümer mit zwei Grundstücken, einer mit einem. Das Alte Zollhaus und ein Streifen am Ufer gehören der Wasser- und Schifffahrtsdirektion. Planungsrechtlich handelt es sich nach der Baunutzungsverordnung von 1952 um Arbeitsgebiet und kein Wohngebiet. Es gab in der Vergangenheit verschiedentlich Anfragen nach Wohnungsbau, jedoch ohne konkrete Angaben. Die Umwandlung der Garagen in Clubs sei daher zu genehmigen. Das Bezirksamt wird um Stellungnahme zur nächsten Sitzung gebeten, ob durch eine B-Planänderung die Clubnutzung ausgeschlossen werden kann. Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich, bei Enthaltung eines Bürgerdeputierten und der CDU, den Antrag anzunehmen. |
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