Auszug - Pappeln auf den Spielplatz Schleiermacherstraße
BezStR Herr Panhoff erläutert, dass die durch die Wurzeln verursachten Verwerfungen sich im Bereich des Vereinsheims und nicht auf der Sportfläche bzw. dem Spielplatz befinden und daher eine Fällung abgelehnt wird. Die Drucksache wird durch die antragstellende Fraktion vertagt.
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