Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan V-VE 2-1 für eine Teilfläche des Geländes der ehemaligen Schultheiß-Brauerei, das Grundstück Landsberger Allee 54, im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: Änderungsbeschluss - Änderung des Titels - Wechsel des Vorhabenträgers und Anpassung der Planung
Der Investor berichtet, dass sich die Kubatur und die Ausnutzung seit der letzten Vorstellung nicht verändert haben. Lediglich kleiner Anpassung, wie eine Vergrößerung des Torbogens, seinen erfolgt. Die Trinkhalle werde der LA 54 zur künstlerischen Nutzung für 10 Jahre mietfrei überlassen. Lediglich die Betriebskosten seinen zu bezahlen. Für den Galerieraum werde eine Eigennutzung zu 1/3 des Jahres angestrebt, um Einnahmen zur Gegenfinanzierung von Zins und Tilgung zu erzielen. Auf die Nachfrage nach preiswertem Wohnraum wird berichtet, dass dieser aus mehreren Gründen nicht angeboten werden könne. Einerseits handle es sich um Wohnung die nach Norden ausgerichtet sind und von daher bereits deutlich weniger ertragreich seinen. Andererseits seinen die Kosten für die Denkmalschutz gerechte Sanierung nicht vollends anzuschätzen und auch der Erhalt der künstlerischen Nutzung sei zu berücksichtigen.
Herr Kleinschmidt von der LA 54 berichtet, dass die Vertragsverhandlungen zeitnah zum Abschluss gebracht werden sollten. Die beabsichtigte Eigennutzung der Galerie durch den Investor wird kritisch gesehen, da für die Künstlerinitiative Planungssicherheit erforderlich sei. Von daher wird vorgeschlagen, die notwenigen Einnahmen aus einem Cafebetrieb zu generieren und damit einen Beitrag zur Finanzierung zu leisten. Der Investor zeigt sich offen für diesen Vorschlag.
Abschließend weist der Ausschussvorsitzende darauf hin, dass von dem bestehenden Beschluss zur Schaffung preiswerten Wohnraums auch abgewichen werden können. Hier sei abzuwägen, wie der Erhalt der LA 54 und die denkmalgerechte Sanierung die Schaffung preiswerten Wohnraums kompensieren.
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (Enthaltung ein Bürgerdeputierter), die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen. |
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