Auszug - anonymisierte Bewerbungsverfahren
Frau Zick, Vorsitzende des Personalrates, berichtet nach Rücksprache mit der Frauen- und Schwerbehindertenvertreterin, dass die Beschäftigtenvertretung den Inhalt der Drucksache grundsätzlich begrüßt. Sie sehen darin jedoch einen nicht unerheblichen personellen Aufwand, der unter dem Aspekt der bevorstehenden Personaleinsparung kritisch zu betrachten ist. Zudem sei zu bedenken, dass in die jetzigen Personalauswahlverfahren zahlreiche Aspekte der Beteiligten (soziale Kriterien, Frau/Mann, Schwerbehinderung, Fachrichtung) einfließen, die in einem anonymisierten Verfahren nicht berücksichtigt werden können. Aus Sicht der Beschäftigtenvertretung wird zwar das Onlineverfahren mit dem geringsten Aufwand, favorisiert dennoch sollte ein Erprobungsbereich gefunden werden, der das Verfahren freiwillig einsetzt. Zudem sollten eine wissenschaftliche Begleitung mit anschließender Auswertung und die Schulung der MitarbeiterInnen sichergestellt werden.
BzBm Herr Dr. Schulz berichtet, dass das Bezirksamt das Verfahren gerne ausprobieren und dennoch die besonderen Aspekte nicht außer acht lassen möchte.
Der Vorschlag, den Bereich der Auszubildenden zur Erprobung heranzuziehen, wird verworfen, da aufgrund des anstehenden Ausbildungsleitungswechsels, ausgefallener Software und einer bezirksseitig festgelegten Quote von 50% BewerberInnen mit Migrationshintergrund dieser Bereich am wenigsten geeignet erscheint.
Der Ausschuss für Gesundheit und Inklusion empfiehlt dem ff. Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung mehrheitlich (N-CDU, DIE LINKE), den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, anonymisierte Bewerbungsverfahren zur Reduktion von Diskriminierung bei Einstellungsverfahren im öffentlichen Dienst in Friedrichshain-Kreuzberg zu erproben und zu evaluieren. Dies soll im Rahmen einer zweijährigen Pilotphase unter wissenschaftlicher Begleitung geschehen, die sich auf die Praxiserfahrungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stützt. Während der Pilotphase sollen anonymisierte Bewerbungsverfahren in einem geeigneten Bereich eingesetzt werden. Nach Ablauf des Zeitraums ist zu bewerten, inwiefern das Instrument grundsätzlich geeignet und wirksam ist. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum 31. Dezember 2012 über den Stand der Projektplanung und erneut nach Ablauf der Pilotphase zu berichten.
Der Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung empfiehlt der BVV mehrheitlich, den Antrag in der Fassung des Ausschusses für Gesundheit und Inklusion anzunehmen.
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