Sehr geehrte Damen und Herren,
der nachfolgende Einwohnerantrag „Baum- und Grünflächenerhalt in der Schleiermacherstraße/Blücherstraße“, wurde am 16.02.2017 bei der Bezirksverordnetenversammlung eingereicht. In Amtshilfe
hat das Bezirksamt die Einhaltung der formalen Zulässigkeitsvoraussetzungen festgestellt und die eingereichten 1.744 Unterstützungsunterschriften geprüft.
Mit 1.223 gültigen Unterstützungsunterschriften stelle ich die Zulässigkeit des Einwohnerantrages fest und lege ihn der Bezirksverordnetenversammlung vor (§ 44 Abs. 2 Satz 5 und 6 BezVG).
Kristine Jaath
Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt,
- den öffentlichen Spielplatz an der Schleiermacherstraße gegenüber der Fürbringerstraße am jetzigen Ort und in seiner Qualität und Größe zu erhalten. Ein Grundstückstausch hat zu unterbleiben.
- für das Gebiet an der Blücherstr. 26, im Norden begrenzt von der Blücherstraße, im Westen begrenzt von der Schleiermacherstraße, im Osten begrenzt von der Baerwaldstraße und im Süden begrenzt von der Gneisenaustraße eine stadtklimaschützende, bestandsschützende und die Struktur des Gebiets mit seinem Grünanteil erhaltende inklusive Planung aufzustellen. Mittel dazu kann die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 6 AGBauGB i.V.m. §9 Abs. 1 BauGB mit Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) und/ oder die Ausweisung als Erhaltungsgebiet sein. Das Bezirksamt wird beauftragt, die zweckmäßigen Planungsschritte unverzüglich einzuleiten.
- ein Verfahren zur Beteiligung der Anwohner_innen und Bewohner_innen mit regelmäßigen Steuerungsrunden und Workshops ist zu entwickeln und umzusetzen.
- das Gesamtensemble des Architekten Ernst May und des Landschaftsplaners Walter Rossow ist in seiner Struktur und seinem Charakter zu erhalten und dauerhaft zu schützen, die notwendigen rechtlichen Schritte sind einzuleiten. Das Gebäude ist ggf. bauaufsichtsrechtlich zu prüfen und notwendige Maßnahmen der Instandhaltung einzufordern. Der Erlass eines Instandhaltungsgebotes gemäß § 177 BauGB ist zu prüfen und notwendigenfalls zu veranlassen.
Begründung:
Bei der geplanten dichten Bebauung der Blücherstr. 26/26a durch zwei soziale Träger, welche die gesetzlichen Maße überschreitet, würden ca. 2/3 der gesunden Altbäume (50 Jahre
und älter) gefällt, die zum Ensemble gehörende Gartenanlage von Walter Rossow größtenteils zerstört und eine zusätzliche Flächenversiegelung in diesem überdurchschnittlich hoch
verdichteten Teil Kreuzbergs 1in nicht hinzunehmendem Ausmaß erfolgen. Mit einer reduzierten Bebauung, die sowohl die Belange der Bestandsbewohner_innen im Kiez als auch v.a. der (auch zukünftigen) Mieter_innen der Blücherstr. 26/26a berücksichtigt, ist eine menschenfreundliche Stadtentwicklung für alle möglich.
Als Vertrauenspersonen wurden benannt:
Frau Gesine Siedler
Frau Silke Krauß
Frau Claudia Bartholomeyczik
BVV 05.04.2017
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
Jugendhilfeausschuss,
Ausschuss für Frauen, Inklusion und Queer,
Ausschuss für Soziales, Jobcenter, Bürgerdienste und Gesundheit,
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien,
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (federführend)
23.05.2017
SozBüDGes, QueerInk, JHA, UVKI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt,
- den öffentlichen Spielplatz an der Schleiermacherstraße gegenüber der Fürbringerstraße am jetzigen Ort und in seiner Qualität und Größe zu erhalten. Ein Grundstückstausch hat zu unterbleiben.
- bei den Planungen den besonderen Auftrag des Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (selbstbestimmtes Wohnen) sowie die besonderen Bedürfnisse anderer marginalisierter Gruppen zu berücksichtigen. Der dringend dafür benötigte Wohnraum für betreutes Wohnen soll auf dem Grundstück Blücherstraße 26 als ein Ziel der Planungen ermöglicht werden.
- für das Gebiet an der Blücherstr. 26, im Norden begrenzt von der Blücherstraße, im Westen begrenzt von der Schleiermacherstraße, im Osten begrenzt von der Baerwaldstraße und im Süden begrenzt von der Gneisenaustraße eine stadtklimaschützende, bestandsschützende und die Struktur des Gebiets mit seinem Grünanteil erhaltende inklusive Planung aufzustellen. Mittel dazu kann die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 6 AGBauGB i.V.m. §9 Abs. 1 BauGB mit Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) und/ oder die Ausweisung als Erhaltungsgebiet sein. Das Bezirksamt wird beauftragt, die zweckmäßigen Planungsschritte unverzüglich einzuleiten.
- ein Verfahren zur Beteiligung der Anwohner_innen und Bewohner_innen mit regelmäßigen Steuerungsrunden und Workshops ist zu entwickeln und umzusetzen.
- das Gesamtensemble des Architekten Ernst May und des Landschaftsplaners Walter Rossow ist in seiner Struktur und seinem Charakter zu erhalten und dauerhaft zu schützen, die notwendigen rechtlichen Schritte sind einzuleiten. Das Gebäude ist ggf. bauaufsichtsrechtlich zu prüfen und notwendige Maßnahmen der Instandhaltung einzufordern. Der Erlass eines Instandhaltungsgebotes gemäß § 177 BauGB ist zu prüfen und notwendigenfalls zu veranlassen.
StadtBW 31.05.2017
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt,
- den öffentlichen Spielplatz an der Schleiermacherstraße gegenüber der Fürbringerstraße am jetzigen Ort und in seiner Qualität und Größe zu erhalten. Ein Grundstückstausch hat zu unterbleiben.
- bei den Planungen den besonderen Auftrag des Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (selbstbestimmtes Wohnen) sowie die besonderen Bedürfnisse anderer marginalisierter Gruppen zu berücksichtigen. Der dringend dafür benötigte Wohnraum für betreutes Wohnen soll auf dem Grundstück Blücherstraße 26 als ein Ziel der Planungen ermöglicht werden.
- für das Gebiet an der Blücherstr. 26, im Norden begrenzt von der Blücherstraße, im Westen begrenzt von der Schleiermacherstraße, im Osten begrenzt von der Baerwaldstraße und im Süden begrenzt von der Gneisenaustraße eine stadtklimaschützende, bestandsschützende und die Struktur des Gebiets mit seinem Grünanteil erhaltende inklusive Planung aufzustellen. Mittel dazu kann die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 6 AGBauGB i.V.m. §9 Abs. 1 BauGB mit Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) und/ oder die Ausweisung als Erhaltungsgebiet sein. Das Bezirksamt wird beauftragt, die zweckmäßigen Planungsschritte unverzüglich einzuleiten.
- ein Verfahren zur Beteiligung der Anwohner_innen und Bewohner_innen mit regelmäßigen Steuerungsrunden und Workshops ist zu entwickeln und umzusetzen.
- das Gesamtensemble des Architekten Ernst May und des Landschaftsplaners Walter Rossow ist in seiner Struktur und seinem Charakter zu erhalten und dauerhaft zu schützen, die notwendigen rechtlichen Schritte sind einzuleiten. Das Gebäude ist ggf. bauaufsichtsrechtlich zu prüfen und notwendige Maßnahmen der Instandhaltung einzufordern. Der Erlass eines Instandhaltungsgebotes gemäß § 177 BauGB ist zu prüfen und notwendigenfalls zu veranlassen.
BVV 14.06.2017
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt,
- den öffentlichen Spielplatz an der Schleiermacherstraße gegenüber der Fürbringerstraße am jetzigen Ort und in seiner Qualität und Größe zu erhalten. Ein Grundstückstausch hat zu unterbleiben.
- bei den Planungen den besonderen Auftrag des Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (selbstbestimmtes Wohnen) sowie die besonderen Bedürfnisse anderer marginalisierter Gruppen zu berücksichtigen. Der dringend dafür benötigte Wohnraum für betreutes Wohnen soll auf dem Grundstück Blücherstraße 26 als ein Ziel der Planungen ermöglicht werden.
- für das Gebiet an der Blücherstr. 26, im Norden begrenzt von der Blücherstraße, im Westen begrenzt von der Schleiermacherstraße, im Osten begrenzt von der Baerwaldstraße und im Süden begrenzt von der Gneisenaustraße eine stadtklimaschützende, bestandsschützende und die Struktur des Gebiets mit seinem Grünanteil erhaltende inklusive Planung aufzustellen. Mittel dazu kann die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 6 AGBauGB i.V.m. §9 Abs. 1 BauGB mit Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) und/ oder die Ausweisung als Erhaltungsgebiet sein. Das Bezirksamt wird beauftragt, die zweckmäßigen Planungsschritte unverzüglich einzuleiten.
- ein Verfahren zur Beteiligung der Anwohner_innen und Bewohner_innen mit regelmäßigen Steuerungsrunden und Workshops ist zu entwickeln und umzusetzen.
- das Gesamtensemble des Architekten Ernst May und des Landschaftsplaners Walter Rossow ist in seiner Struktur und seinem Charakter zu erhalten und dauerhaft zu schützen, die notwendigen rechtlichen Schritte sind einzuleiten. Das Gebäude ist ggf. bauaufsichtsrechtlich zu prüfen und notwendige Maßnahmen der Instandhaltung einzufordern. Der Erlass eines Instandhaltungsgebotes gemäß § 177 BauGB ist zu prüfen und notwendigenfalls zu veranlassen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 26.08.2020
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
StadtBW 02.09.2020
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird nicht zur Kenntnis genommen.
BVV 01.01.2020
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird nicht zur Kenntnis genommen.