Hunde in öffentlichen Grünanlagen

Zwei kleine Hunde werden von einer Frau an einer Leine durch den Park geführt

angeleinte Hunde im Park

Damit das friedliche Nebeneinander von Erholungssuchenden, Kindern und Hunden in den bezirklichen Grünanlagen gewährleistet wird, bitten wir Folgendes zu beachten:
In öffentlichen Grünanlagen ist es gemäß Grünanlagengesetz Berlin verboten, Hunde frei laufen zu lassen und auf Kinder-, Ballspielplätze und Liegewiesen mitzunehmen sowie in Gewässern baden zu lassen. Hundehalter und -führer haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Hunde die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nicht verunreinigen. Von dieser Verpflichtung sind nur blinde Hundeführer ausgenommen.
Ordnungswidrig handelnde Personen können mit einer Geldbuße bis 5.000 € bestraft werden. Das Verwarnungsgeld für “Hund nicht angeleint” beträgt bei erster Feststellung in der Regel 45,- Euro. Im Wiederholungsfall kann die Geldbuße auch deutlich höher ausfallen.

Überblickskarte

Die folgende Karte zeigt alle Hundeauslaufflächen sowie Hundeverbotszonen im Bezirk. Beachten Sie, dass darüber hinaus auf allen Kinderspielplätzen ein Hundemitnahmeverbot besteht.

Hundeverbot

Hundeverbot

Hundemitnahmeverbot

Das Hundemitnahmeverbot gilt auf allen öffentlichen Kinderspielplätzen.

Zusätzlich besteht wegen des hohen Nutzungsdrucks und des besonderen Charakers bestimmter Anlagenteile auf folgenden Flächen ein Hundemitnahmeverbot:
  • Weberwiese
  • Traveplatz
  • Annemirl-Bauer-Platz (früher Lehnbachplatz)
  • Grünparterre des Boxhagener Platzes
  • Wasserlauf im Volkspark Friedrichshain
  • eingezäunter Bereich des Märchenbrunnens im Volkspark Friedrichshain
  • Freiluftkinobereich Bethanien* (tagsüber öffentlich zugänglich)
  • Naturerfahrungsraum an der Möckernstraße/Hallesche Straße Informationen zum Naturerfahrungsraum
Border Collie bringt Frisbee

spielender Hund

Hundeauslauf

Auf folgenden Flächen wurde der Leinenzwang für Hunde in öffentlichen Grünanlagen aufgehoben:
  • Volkspark Friedrichshain: ca. 2.300 qm
  • Stralauer Platz (am Ostbahnhof): ca. 3.000 qm
  • Wriezener Park: ca. 1.100 qm
  • Görlitzer Ufer/ Wiener Straße: ca. 1.900 qm
  • Hundeauslaufgebiet am Kosmos: ca. 1.900 qm
  • Gitschiner Straße 2-6: 1.200 qm
  • Yorckstraße zwischen Möckernstraße und Großbeerenstraße: ca. 2.600 qm
Außerdem gibt es folgende Hundeauslaufgebiete anderer Betreiber in unserem Bezirk:
  • Revaler Straße: ca. 2.100 qm
  • Gleisdreieck: ca. 1.100 qm

Zudem können im Nachbarbezirk Tempelhof-Schöneberg auf dem naheliegenden Tempelhofer Feld zusätzlich drei Hundeauslaufgebiete besucht werden.
Hinweis: Die Aufhebung der Leinenpflicht auf den o.g. Flächen entbindet die Hundehalter nicht von der Verpflichtung, jederzeit ihre Hunde auch unangeleint unter Kontrolle zu haben!

Hundekotbeseitigung

Sowohl in den öffentlichen Grünanlagen mit Leinenzwang als auch auf den Hundeauslaufflächen haben die Hundehalter und -führer den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Von dieser Verpflichtung sind nur blinde Hundeführer ausgenommen.