Elterngeld

Hand in Hand

Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,
herzlich Willkommen auf der Webseite der Elterngeldstelle Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin.

Das Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied.
Das Elterngeld macht es für Mütter und Väter einfacher, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben.
Eltern haben die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von Basiselterngeld und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren.

Wir stehen Ihnen telefonisch montags und mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr, postalisch und per E-Mail an das Gruppenpostfach Elterngeld@ba-fk.berlin.de zu allen Fragestellungen rund um das Elterngeld zur Verfügung.

Darüber hinaus ist unter der Telefonnummer (030) 90298-1414 das Jugendamt (FamilienServiceBüro) zentral
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr,
Montag, Dienstag und Mittwoch von 13:00 bis 15:00 Uhr und
Donnerstag von 13:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Blankoanträge können Sie sich täglich im Dienstgebäude der Frankfurter Allee 35/37 im Foyer des Aufgangs B entnehmen oder per Download herunterladen.

Hier finden Sie Antworten und Informationen zu den wichtigsten Fragen:

  • Anspruchsvoraussetzung

    Das Elterngeld wird für Erwerbstätige, Selbständige, Erwerbslose, für Studierende und Auszubildende, aber auch für Adoptiveltern und in Ausnahmefällen für Verwandte bis zum dritten Grad gezahlt.

    Anspruch auf das Elterngeld haben Sie, wenn Sie einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, das Kind selbst betreuen und erziehen, die Personensorge für das Kind haben und mit ihm in einem Haushalt leben und nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind.

    Kein Elterngeld erhielten bisher, d. h., für Geburten bis zum 31. März 2024 – Paare und getrennt Erziehende, die ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen von mehr als 300.000 Euro haben und Alleinerziehende, die ein zu versteuerndes Einkommen von 250.000 Euro haben.
    Diese Grenze wird für Geburten ab dem 1. April 2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen einheitlich für Paare und Alleinerziehende abgesenkt.

    Eine erneute Absenkung der Einkommensgrenze erfolgt für Geburten ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen einheitlich für Paare und Alleinerziehende.

  • Höhe des Anspruchs

    Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes kein Einkommen hatten oder bei denen kein Einkommen wegfällt, weil sie vor und nach der Geburt in unverändertem Umfang teilzeiterwerbstätig sind, erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro (entspricht 150 Euro ElterngeldPlus). Dies gilt auch für Eltern, die vor der Geburt Einkommen hatten und bei denen die Berechnung weniger als 300 Euro ergibt. Eltern, deren Einkommen vor der Geburt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben mehr als 2.770 Euro betrug (sogenanntes Elterngeld-Netto), bekommen den Höchstbetrag von 1.800 Euro (entspricht 900 Euro ElterngeldPlus). Darüberhinausgehendes Einkommen wird nicht durch das Elterngeld ersetzt.

    Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300 Euro für jedes weitere Kind. Als Familie mit einem älteren Kind unter drei Jahren (oder zwei älteren Kindern unter jeweils sechs Jahren) profitieren Sie vom Geschwisterbonus – einem Zuschlag von 10 Prozent auf das Elterngeld, mindestens aber 75 Euro.

    Das Elterngeld wird beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet – dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro.

    Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und vor der Geburt Ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten Sie seit dem 1. Januar 2011 einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt, beträgt jedoch höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen weiterhin anrechnungsfrei und steht damit zusätzlich zur Verfügung.

  • Basiselterngeld

    Das Basiselterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind in den ersten vierzehn Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Es soll das aufgrund der Geburt des Kindes ausfallende Erwerbseinkommen während der ersten vierzehn Lebensmonate eines Kindes teilweise ersetzen.

    Eltern haben einen Anspruch auf zwölf Monate Elterngeld. Wenn bei mindestens einem Elternteil eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt, hat das Elternpaar einen Gesamtanspruch auf vierzehn Lebensmonate Elterngeld. Dann kann ein Elternteil für höchstens zwölf Monate Elterngeld beziehen und der andere Elternteil muss für mindestens zwei Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

    Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist für Geburten ab 01. April 2024 grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Die Neuregelung betrifft ausschließlich den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld. Sobald einer der Elternteile ElterngeldPlus bezieht, kann der andere Elternteil auch länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bekommen.
    Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden, Eltern von Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen sowie Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten, können weiter unverändert nach Bedarf, insbesondere für mehr als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.

    Monate, in denen die Mutter Anspruch auf Mutterschaftsleistungen hat, gelten als Basiselterngeldmonate der Mutter.

  • ElterngeldPlus

    Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird durch das ElterngeldPlus gestärkt. Es richtet sich vor allem an Eltern, die wieder frühzeitig in die Berufstätigkeit zurückkehren möchten und Einkünfte aus einer Teilzeittätigkeit beziehen. Es kann aber auch bezogen werden, wenn man keine Teilzeittätigkeit ausübt. Statt eines Monats Basiselterngeld können zwei Monate ElterngeldPlus in Anspruch genommen werden, welches maximal die Hälfte des ohne Teilzeiteinkommen zustehenden Elterngeldbetrages beträgt, wobei es jedoch den Eltern für den doppelten Zahlungszeitraum, d.h., auch über den 14. Lebensmonat hinauszusteht. Ab dem 15. Lebensmonat des Kindes muss mindestens ein Elternteil das ElterngeldPlus durchgängig in Anspruch nehmen.
    Ein gleichzeitiger Bezug von ElterngeldPlus beider Elternteile ist möglich.

  • Partnerschaftsbonus

    Der Partnerschaftsbonus fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben, indem wenn beide Elternteile gleichzeitig in zwei bis vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, ihnen zwei bis vier weitere Monate ElterngeldPlus zustehen.

  • Alleinerziehende

    Wenn Sie alleinerziehend sind und das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können Sie die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

    Darüber hinaus besteht auch für Alleinerziehende die Möglichkeit, ElterngeldPlus zu beziehen und somit den Auszahlungszeitraum entsprechend zu verlängern.

  • Bearbeitungszeit

    Die Bearbeitungsdauer für vollständig vorliegende Elterngeldanträge liegt bei 3-4 Wochen.

    Stellen Sie bitte umgehend nach der Geburt Ihres Kindes den Antrag auf Elterngeld. Fehlende Unterlagen können auch nachgereicht werden.

  • Ansprechpartner*Innen

    Die Terminvergabe für eine persönliche Beratung erfolgt zu den unten aufgeführten Telefonsprechzeiten.

    Termin- und Telefonsprechzeiten
    Montag und Mittwoch: von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Persönliche Sprechzeit:
    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

    Folgende Mitarbeiter*innen der Elterngeldstelle sind für Sie da:
    Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes

    • Gruppenleitung
      Fr. Hanusa (Jug EG 900), Tel. (030) 90298 4343
    • 1. Sachbearbeitung + Buchstabe C
      Fr. Schubert (Jug EG 930), Tel. (030) 90298 4623
    • Buchstaben F V
      Fr. Sabrowski (Jug EG 931), Tel. (030) 90298 2406
    • Buchstaben K Ö W
      Hr. Fierek (Jug EG 932), Tel. (030) 90298 4617
    • Buchstaben E G O Q
      Fr. Karg (Jug EG 933), Tel. (030) 90298 2383
    • Buchstaben J P R Z
      Fr. Speyer (Jug EG 935), Tel. (030) 90298 4625
    • Buchstaben H L U X
      Fr. Salomon (Jug EG 936), Tel. (030) 90298 4622
    • Buchstabe S
      N.N. (Jug EG 937), Tel. (030) 90298 4620
    • Buchstaben M T
      Fr. Iden (Jug EG 938), Tel. (030) 90298 4436
    • Buchstaben B N Y
      Hr. Mujdanovic (Jug EG 939), Tel. (030) 90298 4023
    • Buchstaben A D I
      Fr. Kleinfeld (Jug EG 941), Tel. (030) 90298 4184
    • Kosteneinziehung-Buchstaben A bis K
      Fr. Schubert (Jug EG 930), Tel. (030) 90298 4623
    • Kosteneinziehung-Buchstaben L bis Z
      Fr. Sabrowski (Jug EG 931), Tel. (030) 90298 2406
  • Beratung und Antragstellung

    Die gesetzlichen Regelungen zum Elterngeld sind differenzierter, als hier die Darstellung möglich ist.

    Lassen Sie sich daher bitte bei der Elterngeldstelle im Bezirk Ihres Wohnsitzes entsprechend beraten: Liste der Berliner Elterngeldstellen

    Nutzen Sie ebenfalls die Informationsangebote des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und des Familienportals.

    Hier finden Sie den Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

  • Antragsformulare und weitere Informationen

    Aktuelle weiterführende Informationen zum Elterngeld finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums Elterngeld

    Link zur Elterngeldbroschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in leichter Sprache

    Alle erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular und ElterngeldDigital

    Mit dem Online-Antragsassistenten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Sie Ihren Elterngeld-Antrag online stellen.

    Hier finden Sie den Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

    Bitte senden Sie immer die Original-Geburtsurkunde mit dem Vermerk “für Elterngeld” per Post zu.

    Legen Sie bitte neben der Geburtsurkunde auch Ihren Personalausweis, Mutterschaftsgeld/ Negativbescheinigung, Nachweise über Ihr Einkommen vor der Geburt und ggf. über die Elternzeit vor.

Hinweis:

Liebe Eltern,

der Elterngeldantrag enthält die Möglichkeit anzukreuzen, dass ein elektronischer Datenabruf bei der Krankenkasse gewünscht ist (Nachweis zum Mutterschaftsgeld).

Diese Funktion ist in Berlin derzeit noch in der technischen Umsetzung. Für eine schnelle Antragsbearbeitung bitten wir Sie daher, den Nachweis zum Mutterschaftsgeld direkt mit dem Antrag mitzusenden, andernfalls muss der Nachweis nachgefordert werden.

Vielen Dank.

  • Arbeitgeberbescheinigung

    PDF-Dokument (148.4 kB)

  • Verdienstbescheinigung

    PDF-Dokument (328.1 kB)

  • Erklärung Einkommensgrenze für Geburten ab 01.04.2024

    PDF-Dokument (130.8 kB)

-Logo FSB-NEU

Logo FSB

Nutzen Sie bitte auch unser Angebot im FamilienServiceBüro

Das Familienservicebüro steht Ihnen für eine allgemeine Beratung rund um das Thema Elterngeld und Elternzeit
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Mittwoch von 13:00 bis 15:00 Uhr und
Donnerstag von 13:00 bis 18:00 Uhr
unter der Telefonnummer: (030) 90298-1414 zur Verfügung. Ebenso können Sie den Elterngeldantrag mit den erforderlichen Unterlagen im FamilienServiceBüro abgeben.

Eine ausführliche Beratung zu Fragen bezüglich des Elterngeldes erhalten Sie ausschließlich in der Elterngeldstelle.
Anträge liegen jederzeit zugänglich in der Elterngeldstelle, vor dem FamilienServiceBüro und in den Bürgerämtern aus.

Neue Öffnungszeiten

+++ Das Familienservicebüro bietet ab September 2024 jeden Donnerstag die Spätsprechstunde in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr an +++

zurück zur Übersicht Leistungsbereich