Drucksache - DS/1294/V
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Bezirksbürgermeisterin Abt. FamPersDiv
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Antragstellung erfolgt mit einer Projektskizze eigenständig und projektbezogen durch die Träger und Einrichtungen. Das Bezirksamt wird über den Bereich QM des Bezirkes mit der Bitte um eine fachliche Stellungnahme eingebunden.
Aufgrund der unter 1. dargestellten Vorgehensweise kann eine valide Darstellung nur über die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erfolgen.
Im Folgenden werden einige Projektbeispiele genannt, die dem Bezirksamt bekannt sind. Die Darstellung erhebt aber keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit:
Förderzeitraum 2008-2009, Fördersumme 260.372 €
Förderzeitraum 2010-2013, Fördersumme 352.606 €
Förderzeitraum 2012-2014, Fördersumme 175.000 €
Förderzeitraum 2017-2019, Fördersumme 1.293.500 €
Für das Programmjahr 2019 liegen mit heutigem Stand zwei geplante BIQ-Projektskizzen vor, bei denen das Jugendamt über das QM des Bezirksamtes um fachliche Bewertung bis zum 15.05. 2019 gebeten wurden.
Dieses Projekt soll in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendzentrum „Lessinghöhe“ in Neukölln und mit der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „GräfeKids“ in unserem Bezirk durchgeführt werden. Unterstützende Befürwortungen aus Neukölln und aus der Jugendförderung Friedrichshain-Kreuzberg liegen vor. Antragsvolumen 490.540,00 €
Antragsteller Cabuwazi Kreuzberg für den Standort Wienerstraße Die fachliche Bewertung dazu steht noch aus. Antragsvolumen 250.537,26 €
Die Erarbeitung einer Projektskizze zur Antragsstellung erfolgt derzeit durch KiJuKuz-Alte Feuerwache e.V. für die Förderperiode 2020-2021.
Mit BiQ-Mitteln werden nur Projekte gefördert, die
- keine Pflicht- oder Regelaufgaben sind (Gebot der Zusätzlichkeit) - allen Bewohnerinnen und Bewohnern des Quartiers offen zugänglich sind - nachhaltig wirken – d.h. auch nach Förderende ohne Anschlussförderung selbständig weiter geführt werden können - sichtbar und messbar im Projektzeitraum umgesetzt werden können - nicht gewinnorientiert sind (d.h. kein wirtschaftliches Interesse verfolgen)
Mit BiQ-Mitteln werden insbesondere Projekte gefördert, die
- Bildungsdefiziten im Quartier entgegenwirken und durch die Vernetzung vorhandener Ressourcen und Bildungspartner (z.B. Verknüpfung von unterschiedlichen Bildungseinrichtungen mit weiteren relevanten Akteuren und Institutionen des Quartiers) eine größtmögliche Wirkung erzeugen bzw. - die notwendigen Infrastrukturen schaffen, die für alle Quartiersbewohnerinnen und Quartiersbewohner frei zugänglich sind (z.B. Zentren der Begegnung, die gleichzeitig zahlreiche Beratungs- und Qualifizierungsangebote vorhalten – etwa zur Erleichterung von Bildungsübergängen) - Baulich- investive Maßnahmen mit sozio-integrativen Maßnahmen innerhalb eines Projektes verbinden
und damit auch die Lebensqualität in den Quartieren verbessern und zu einer Aufwertung der Quartiere beitragen.
- sich außerhalb der ZIS II-EFRE-Fördergebiete (Quartiersmanagementgebiete und Aktionsraum Kreuzberg Nordost und der Stadtumbau-Gebiete, die Teil der EFRE-Kulisse sind: Kreuzberg – Spreeufer und Ostkreuz Ost) befinden und nicht den Bewohnerinnen und Bewohnern dieser Fördergebiete zugutekommen - bereits aus einem anderen ZIS II-Programm gefördert werden - bereits eine Förderung aus Bildung (und Integration) im Quartier-Mitteln erhalten haben - nicht vorrangig die Zielsetzungen von BiQ verfolgen - den Erwerb von Grundstücken vorsehen (soweit der Betrag gem. Art. 69 der VO (EU) Nr. 1303/2013 über 10% bzw. 15% der förderfähigen Gesamtausgaben für das betroffene Vorhaben liegt) - ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit oder Evaluation dienen - bereits mit anderen Europäischen Mitteln gefördert werden (Kumulationsverbot)
Mit freundlichen Grüßen
Monika Herrmann
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