Drucksache - DS/1258/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich die notwendigen Mittel bereitzustellen, um die nicht reparablen, gesperrten Spielgeräte auf den Schulfreiflächen abzubauen. Darüber hinaus sind alle personellen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, um spätestens mit Beginn des nächsten Doppelhaushaltes 2020/21 alle abgebauten Spielgeräte durch neue zu ersetzen. Mindestens soll der Status quo an den Standorten gehalten werden, an denen marode Spielgeräte abgebaut werden müssen bzw. mussten. Freiflächen an Schulen, die seit längerer Zeit mit Spielgeräten unterausgestattet sind, sind darüber hinaus zu ertüchtigen. Sollten weder im Schulhaushalt noch im Haushalt des Straßen- und Grünflächenamtes die notwendigen Haushaltsmittel im laufenden Haushaltsjahr vorhanden sein, ist die Finanzierung aus zentralen Mitteln zu sichern.
Der BVV ist im Rahmen der Haushaltsberatungen in den Ausschüssen für Schule und Sport, Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie Personal, Haushalt und Investitionen über den Fahrplan der Mängelbeseitigung zu berichten.
Begründung:
Im Rahmen der letzten Prüfungen der Sicherheit von Spielgeräten sind an mehreren Schulstandorten Spielgeräte abgesperrt worden. Derzeit ist nicht absehbar, wann ein Ersatz realisiert werden kann. Schulen und Eltern setzen sich seit mehreren Monaten dafür ein, dass Abhilfe geschaffen wird, bisher ohne Erfolg. Spielgeräte auf Schulfreiflächen ermöglichen Bewegung für Schülerinnen und Schüler. Angesichts der verbreiteten Bewegungsarmut vieler Kinder und räumlich beengter Verhältnisse in vielen Schulgebäuden ist es nicht hinnehmbar, dass sich die Qualität der Schulfreiflächen an vielen Standorten verschlechtert.
BVV 08.05.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
UVKI 16.05.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich die notwendigen Mittel bereitzustellen, um die nicht reparablen, gesperrten Spielgeräte auf den Schulfreiflächen abzubauen. Darüber hinaus sind im Haushaltsplanentwurf alle personellen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, um spätestens mit Beginn des nächsten Doppelhaushaltes 2020/21 alle abgebauten Spielgeräte durch neue zu ersetzen. Mindestens soll der Status quo an den Standorten gehalten werden, an denen marode Spielgeräte abgebaut werden müssen bzw. mussten. Freiflächen an Schulen, die seit längerer Zeit mit Spielgeräten unterausgestattet sind, sind darüber hinaus zu ertüchtigen. Sollten weder im Schulhaushalt noch im Haushalt des Straßen- und Grünflächenamtes die notwendigen Haushaltsmittel im laufenden Haushaltsjahr vorhanden sein, ist die Finanzierung aus zentralen Mitteln zu sichern.
Der BVV ist im Rahmen der Haushaltsberatungen in den Ausschüssen für Schule und Sport, Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie Personal, Haushalt und Investitionen über den Fahrplan der Mängelbeseitigung zu berichten.
PHI 04.06.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich die notwendigen Mittel bereitzustellen, um die nicht reparablen, gesperrten Spielgeräte auf den Schulfreiflächen abzubauen. Darüber hinaus sind im Haushaltsplanentwurf alle personellen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, um spätestens mit Beginn des nächsten Doppelhaushaltes 2020/21 alle abgebauten Spielgeräte durch neue zu ersetzen. Mindestens soll der Status quo an den Standorten gehalten werden, an denen marode Spielgeräte abgebaut werden müssen bzw. mussten. Freiflächen an Schulen, die seit längerer Zeit mit Spielgeräten unterausgestattet sind, sind darüber hinaus zu ertüchtigen. Sollten weder im Schulhaushalt noch im Haushalt des Straßen- und Grünflächenamtes die notwendigen Haushaltsmittel im laufenden Haushaltsjahr vorhanden sein, ist die Finanzierung aus zentralen Mitteln zu sichern.
Der BVV ist im Rahmen der Haushaltsberatungen in den Ausschüssen für Schule und Sport, Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie Personal, Haushalt und Investitionen über den Fahrplan der Mängelbeseitigung zu berichten.
BVV 05.06.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich die notwendigen Mittel bereitzustellen, um die nicht reparablen, gesperrten Spielgeräte auf den Schulfreiflächen abzubauen. Darüber hinaus sind im Haushaltsplanentwurf alle personellen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, um spätestens mit Beginn des nächsten Doppelhaushaltes 2020/21 alle abgebauten Spielgeräte durch neue zu ersetzen. Mindestens soll der Status quo an den Standorten gehalten werden, an denen marode Spielgeräte abgebaut werden müssen bzw. mussten. Freiflächen an Schulen, die seit längerer Zeit mit Spielgeräten unterausgestattet sind, sind darüber hinaus zu ertüchtigen. Sollten weder im Schulhaushalt noch im Haushalt des Straßen- und Grünflächenamtes die notwendigen Haushaltsmittel im laufenden Haushaltsjahr vorhanden sein, ist die Finanzierung aus zentralen Mitteln zu sichern.
Der BVV ist im Rahmen der Haushaltsberatungen in den Ausschüssen für Schule und Sport, Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie Personal, Haushalt und Investitionen über den Fahrplan der Mängelbeseitigung zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 25.08.2021 Vertagt.
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