Drucksache - DS/1165/V  

 
 
Betreff: EA049 - Werbeanlagen auf dem Mercedes-Platz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Stellvertretend für einige Anwohnerinnen und Anwohner fragen wir vom Volksentscheid Berlin Werbefrei das Bezirksamt:

 

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Genehmigung der Werbeanlagen auf dem Mercedes-Platz erteilt?
     
  2. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der §10 der Berliner Bauordnung eine „störende Häufung“ von Werbeanlagen verbietet und das es seit vielen Jahren bereits Beschwerden über die vorhandenen Großwerbeanlagen gibt?
     
  3. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass es sich bei der Ansammlung von Werbeanlagen auf dem Mercedes-Platz acht LED-Großstehlen, drei LED-Großbildschirme an den Fassaden, sechs beleuchtete Großplakatwände, fünf LED-Virtinen und die vorhandene Ganzfassadenleuchtfläche der Mercedes-Benz-Arena um eine störende Häufung von Werbeanlagen handelt?
     
  4. Was gedenkt das Bezirksamt zu unternehmen, um die störende Häufung von Werbeanlagen auf dem Mercedes-Platz zu beseitigen, die auch in Bereiche des Wohnens auf der gegenüberliegenden Seite der Spree hineinwirkt?
     
  5. Wird das Bezirksamt künftig den §10 der Berliner Bauordnung bei der Erteilung von Werbeanlagen einhalten und wie steht es zum Anliegen des Volksbegehrens Berlin Werbefrei?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

BezStR Herr Schmidt: Ja, ich will mal vorab sagen, dass ich jetzt hier eine Antworthabe zu einer Baugenehmigung oder die natürlich Bezug nimmt auf Baugenehmigung und im Jahre 2017 erteilt worden und wie das so oft ist bei Baugenehmigungen, nicht jede Baugenehmigung taucht auch auf dem Tisch des Stadtrats auf. Das heißt, Sie finden jetzt hier erst mal sozusagen die Verwaltungsantwort vor. Ich werde dann aber am Ende auch noch mal was da grundsätzlich zu sagen.

 

zu Frage 1: Die Werbeanlagen wurden auf der Rechtsgrundlage der Bauordnung Berlin inkl. § 10 Bauordnung Berlin Außenwerbung im Baugenehmigungsverfahren für Werbeanlagen gem. § 63a BauO Berlin genehmigt.

 

zu Frage 2: Ja, die Regelung des § 10 BauO Berlin sind dem Bezirksamt bekannt. Ferner sind dem Bezirksamt ältere Beschwerden, welche hauptsächlich die Leuchtfassade der Mercedes-Benz-Arena zum Gegenstand hatten, bekannt, aufgrund derer in Kooperation mit dem Betreiber Gegenmaßnahmen zur Verringerung der Lichtemission umgesetzt wurden.

 

zu Frage 3: Nein, die Werbeanlagen auf dem Mercedes-Benz-Platz befinden sich im Geltungsbereich des festgesetzten Bebauungsplans V-3. Dieser setzt für das Baugrundstück hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung ein Kerngebiet fest. Die Werbeanlagen sind in drei verschiedenen Zonen verteilt, welche sich sowohl in der Gestaltung des öffentlichen Raums als auch in Bezug auf die Dichte und die Intensität der Werbeanlagen unterscheiden. Ziel dieser Zonierung war es, bei der erwünschten Wirkung für die Besucher gleichzeitig eine möglichst geringe Beeinträchtigung des angrenzenden Stadtbildes inkl. der denkmalgeschützten East-Side-Gallery und den gegenüberliegenden Anwohnern an der Spree zu erreichen.

Im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren wurden die zu beteiligenden Fachbehörden um Stellungnahme auf der Grundlage ihrer jeweiligen Rechtsgrundlagen gebeten. Es wurde das Amt für Umwelt und Naturschutz inkl. Emissionsschutz sowie das Stadtplanungsamt und die Untere Denkmalschutzbehörde beteiligt. Alle Fachbereiche stimmten dem Antrag zur Errichtung der Werbeanlagen zu. Die nachbarschaftliche Verträglichkeit wurde eigens mit einem Lichtemissionsgutachten nachgewiesen. Demnach war seitens des Bezirksamts keine störende Häufung im Sinne des Bauordnungsrechts festzustellen.

 

zu Frage 4: Das Bezirksamt, bzw. hier die Verwaltung insbesondere, ist bezüglich der störenden Häufung, wie beschrieben, anderer Auffassung.

 

zu Frage 5: Auch zukünftig werden beantragte Werbeanlagen auf Grundlage der BauO Berlin unter Einhaltung der dortigen Regelung sowie unter Einbeziehung der beteiligten Fachbehörden bearbeitet und geprüft.

Ich habe mir diese Anlage auch noch mal angeschaut, so wie sie entworfen ist, heute, und tatsächlich, wenn man sich das anschaut, das ist ein bisschen krass. Also das sind so Stelen, die so uniformartig vor diesem …, auf diesem Platz stehen, wo man sich denkt, hätte jetzt man zu anderen Zeiten deutscher Geschichte für andere Werbezwecke auch nicht besser machen können. Es ist wirklich ein bisschen erschreckend, wie dominant dort dann diese Displays im öffentlichen Raum sind. Ich muss sagen, ich bedaure auch, dass diese Entscheidungen hier auf der Fachebene so gesprochen …, so getroffen worden sind. Hätte es bei mir auf dem Schreibtisch gelandet, z.B. auch, weil es uns hier gemeinsam aufgefallen wäre, ist es leider nicht, und wir es uns hier mal angeschaut hätten in der BVV, dann wäre sicherlich eine hitzige Diskussion entbrannt und wir hätten eventuell etwas tun können, vielleicht aber auch nicht. Das kann ich im Moment noch nicht beurteilen, auch nicht, weil natürlich so eine Frage reinkommt am Dienstagmittag und dann ganz schnell beantwortet werden muss und es gar keine Zeit gibt, sich da noch mal intensiv mit zu beschäftigen. Ist allerdings jetzt auch eine bauliche Anlage, d.h., die ist dauerhaft genehmigt, da kann man jetzt auch nichts mehr dran drehen.

Ich finde aber, dass z.B. die Initiative „Werbefreies Berlin“ oder der Volksentscheid, der ja eventuell kommen wird, dazu Anlass gibt, dass wir uns noch mal grundsätzlich Gedanken machen und werde auch … ja, versuchen, in der Zukunft mir solche Sachen mal auf den Schreibtisch legen zu lassen. Muss ich noch einen Mechanismus für finden, weil nicht jede Werbeanlage ist tatsächlich irgendwie diskutabel, aber so viele gibt es dann auch wieder nicht. Insofern danke für die Anregung und tut mir leid, dass wir hier nicht helfen können.

Ich hoffe, dass durch die Bebauung, die insgesamt ja auch nicht sehr erfreulich ist in der Gegend, dann aber doch diese Anlagen weniger sichtbar sind, auch für die andere Seite. Ich weiß nicht, mir wurde noch mal gesagt, dass das schon früher aufgebaut war, schon etwas länger aufgebaut ist, ist ja auch 2017 genehmigt worden. Insofern, vielleicht verändert sich ja noch etwas, dass da …, wenn da noch weitergebaut wird.

 

 
 

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