Drucksache - DS/1152/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei innerdeutschen Dienstreisen von Mitarbeitenden des Bezirksamts auf die Nutzung von Flugzeugen – außer bei Vorlage unabweislicher Gründe (wie z.B. familiäre Verpflichtungen) – vollständig zu verzichten. Entsprechende Anträge von Mitarbeitenden sind abzulehnen und Sie sind auf die Nutzung des Schienenfernverkehrs oder des Fernbussystems zu verweisen. Bei Flügen in das benachbarte Ausland sind die Gründe für die Nutzung des Flugzeugs besonders kritisch zu überprüfen und nur in denjenigen Fällen eine Nutzung des Flugzeugs zu gestatten, in denen die Nutzung des Schienen- oder Busfernverkehrs nicht zumutbar ist.
Begründung:
Von Januar bis November 2018 wurden 9 Dienstreisen per Flugzeug von Mitarbeitenden des Bezirksamts durchgeführt, davon allein drei nach München (vgl. Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus Berlin vom 13. November 2018, Drucksachen-Nr. 18/17066). Während Reisen mit dem Flugzeug einen hohen Ausstoß an Treibhausgasen bedeuten, sind Bahnreisen ökologisch bedeutend weniger schädlich. Strecken innerhalb Deutschlands sollten daher mit ökologisch besseren Verkehrsträgern bewältigt werden. Insbesondere München ist mittlerweile innerhalb von 4-5 Stunden mit dem Zug zu erreichen, sodass ein Flug auch – bei Berücksichtigung aller zusätzlichen Wege und Wartezeiten beim Fliegen – keine Zeitersparnis bedeutet. Das Bezirksamt soll deswegen seine Dienstreisepraxis ändern. Nur bei Vorlage unabweisbarer Gründe für die Nutzung des Flugzeuges (z.B. familiäre Gründe der/des Mitarbeitenden), ist dieser Verkehrsträger zu wählen.
BVV 27.02.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT
PHI 26.03.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei innerdeutschen Dienstreisen von Mitarbeitenden des Bezirksamts auf die Nutzung von Flugzeugen – außer bei Vorlage unabweislicher Gründe (wie z.B. familiäre Verpflichtungen) – vollständig zu verzichten. Entsprechende Anträge von Mitarbeitenden sind abzulehnen und Sie sind auf die Nutzung des Schienenfernverkehrs oder des Fernbussystems zu verweisen. Bei Flügen in das benachbarte Ausland sind die Gründe für die Nutzung des Flugzeugs besonders kritisch zu überprüfen und nur in denjenigen Fällen eine Nutzung des Flugzeugs zu gestatten, in denen die Nutzung des Schienen- oder Busfernverkehrs nicht zumutbar ist.
BVV 27.03.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei innerdeutschen Dienstreisen von Mitarbeitenden des Bezirksamts auf die Nutzung von Flugzeugen – außer bei Vorlage unabweislicher Gründe (wie z.B. familiäre Verpflichtungen) – vollständig zu verzichten. Entsprechende Anträge von Mitarbeitenden sind abzulehnen und Sie sind auf die Nutzung des Schienenfernverkehrs oder des Fernbussystems zu verweisen. Bei Flügen in das benachbarte Ausland sind die Gründe für die Nutzung des Flugzeugs besonders kritisch zu überprüfen und nur in denjenigen Fällen eine Nutzung des Flugzeugs zu gestatten, in denen die Nutzung des Schienen- oder Busfernverkehrs nicht zumutbar ist.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 08.05.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin