Drucksache - DS/1152/V  

 
 
Betreff: Keine Flüge bei innerdeutschen Dienstreisen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Weigelt Dr., ThomasJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT
26.03.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung,Verwaltungsmodernisierung und IT (PHI) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.03.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
08.05.2019 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1152/V  
Anlage zur VzK DS/1152/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei innerdeutschen Dienstreisen von Mitarbeitenden des Bezirksamts auf die Nutzung von Flugzeugen außer bei Vorlage unabweislicher Gründe (wie z.B. familiäre Verpflichtungen) vollständig zu verzichten. Entsprechende Anträge von Mitarbeitenden sind abzulehnen und Sie sind auf die Nutzung des Schienenfernverkehrs oder des Fernbussystems zu verweisen. Bei Flügen in das benachbarte Ausland sind die Gründe für die Nutzung des Flugzeugs besonders kritisch zu überprüfen und nur in denjenigen Fällen eine Nutzung des Flugzeugs zu gestatten, in denen die Nutzung des Schienen- oder Busfernverkehrs nicht zumutbar ist.
 

 

Begründung:

 

Von Januar bis November 2018 wurden 9 Dienstreisen per Flugzeug von Mitarbeitenden des Bezirksamts durchgeführt, davon allein drei nach München (vgl. Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus Berlin vom 13. November 2018, Drucksachen-Nr. 18/17066). Während Reisen mit dem Flugzeug einen hohen Ausstoß an Treibhausgasen bedeuten, sind Bahnreisen ökologisch bedeutend weniger schädlich. Strecken innerhalb Deutschlands sollten daher mit ökologisch besseren Verkehrsträgern bewältigt werden. Insbesondere München ist mittlerweile innerhalb von 4-5 Stunden mit dem Zug zu erreichen, sodass ein Flug auch bei Berücksichtigung aller zusätzlichen Wege und Wartezeiten beim Fliegen keine Zeitersparnis bedeutet. Das Bezirksamt soll deswegen seine Dienstreisepraxis ändern. Nur bei Vorlage unabweisbarer Gründe für die Nutzung des Flugzeuges (z.B. familiäre Gründe der/des Mitarbeitenden), ist dieser Verkehrsträger zu wählen.

 

 

BVV 27.02.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT

 

 

PHI 26.03.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei innerdeutschen Dienstreisen von Mitarbeitenden des Bezirksamts auf die Nutzung von Flugzeugen außer bei Vorlage unabweislicher Gründe (wie z.B. familiäre Verpflichtungen) vollständig zu verzichten. Entsprechende Anträge von Mitarbeitenden sind abzulehnen und Sie sind auf die Nutzung des Schienenfernverkehrs oder des Fernbussystems zu verweisen. Bei Flügen in das benachbarte Ausland sind die Gründe für die Nutzung des Flugzeugs besonders kritisch zu überprüfen und nur in denjenigen Fällen eine Nutzung des Flugzeugs zu gestatten, in denen die Nutzung des Schienen- oder Busfernverkehrs nicht zumutbar ist.
 

 

BVV 27.03.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei innerdeutschen Dienstreisen von Mitarbeitenden des Bezirksamts auf die Nutzung von Flugzeugen außer bei Vorlage unabweislicher Gründe (wie z.B. familiäre Verpflichtungen) vollständig zu verzichten. Entsprechende Anträge von Mitarbeitenden sind abzulehnen und Sie sind auf die Nutzung des Schienenfernverkehrs oder des Fernbussystems zu verweisen. Bei Flügen in das benachbarte Ausland sind die Gründe für die Nutzung des Flugzeugs besonders kritisch zu überprüfen und nur in denjenigen Fällen eine Nutzung des Flugzeugs zu gestatten, in denen die Nutzung des Schienen- oder Busfernverkehrs nicht zumutbar ist.
 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 08.05.2019

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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