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Betreff: |
Einstieg in die Rekommunalisierung der Schulreinigung |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | SPD | Vorsteherin |
Verfasser: | Vollmert, Frank | Jaath, Kristine |
Drucksache-Art: | Antrag | Beschluss |
Beratungsfolge: |
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, - die Finanzierung der von der BVV beschlossenen Studie zur Rekommunalisierung der Schulreinigung aus zentralen Mitteln des Bezirks in diesem Jahr abzuschließen und die Ergebnisse im Ausschuss für Schule und Sport vorzustellen,
- zu prüfen, ob über die neuen Beschäftigungsförderinstrumente des Bundes (§ 16e und 16i) des SGB II. öffentliches Personal eingestellt werden kann, um modellhaft bereits in den kommenden zwei Jahren den Einstieg in eine kommunale Reinigung zu erproben,
- bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2022/2023 im Jahr 2021 weiteres kommunales Personal für die Aufgabe der Schulreinigung einzuplanen,
- in Gesprächen/ Verhandlungen mit dem Senat einzutreten, um die finanziellen Voraussetzungen für eine zweckgebundene Mehrzuweisung für eine Schulreinigung durch kommunales Personal zu schaffen,
- den kommenden Ausschreibungszeitraum zeitlich so zu bestimmen, dass die BVV die Möglichkeit hat, im Rahmen der Entscheidung zum Doppelhaushalt 2022/2023 über die finanzielle und personelle Ausstattung für die Schulreinigung zu entscheiden.
Begründung: Die Rekommunalisierung der Schulreinigung soll als Pilotprojekt eine bessere Säuberung der Schulen gewährleisten und gleichzeitig Gute Arbeit ermöglichen. Dies erfordert finanzielle und personelle Ressourcen, die im laufenden Haushalt nicht zur Verfügung stehen. Angesichts der Größenordnung des Vorhabens ist es geboten, einen realistischen Einstieg in eine Umsetzungsplanung vorzunehmen, die die tatsächlich vorhandenen Haushaltsmittel berücksichtigt. Der Haushalt des Schul- und Sportamtes ist seit vielen Jahren defizitär. Ohne Unterstützung des Landes oder ohne zusätzliche Mittel des Bezirkshaushaltes ist das Vorhaben nicht umsetzbar und es würde der gute und notwendige Weg zur Rekommunalisierung konterkariert und der Status Quo gestärkt werden. BVV 27.02.2019 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Überweisung: Ausschuss für Schule und Sport, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT (federführend) SchulSport 06.11.2019 Änderungsfassung SPD/DIE LINKE Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, - die Finanzierung der von der BVV beschlossenen Studie zur Rekommunalisierung der Schulreinigung aus zentralen Mitteln des Bezirks in diesem Jahr abzuschließen, vorab die Kriterien der Studie der BVV und den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnis und Diskussion zu geben und die Ergebnisse des Gutachtens im Ausschuss für Schule und Sport vorzustellen,
- zu prüfen, ob über die neuen Beschäftigungsförderinstrumente des Bundes (§ 16e und 16i) des SGB II. öffentliches Personal (mit Qualifizierung und Perspektive auf Übernahme) eingestellt werden kann, um modellhaft bereits in den kommenden zwei Jahren den Einstieg in eine kommunale Reinigung zu erproben. Ebenso ist zu prüfen, inwieweit geförderte Stellen nach dem in Berlin praktizierten solidarischen Grundeinkommen gefördert werden können. Hierbei ist die Weiterbeschäftigungsperspektive im Rahmen der Schulreinigung zu betrachten,
- nach Vorlage der Studie in Gesprächen/Verhandlungen mit dem Senat einzutreten, um eventuell erforderliche finanzielle Voraussetzungen für eine zweckgebundene Mehrzuweisung für eine Schulreinigung durch kommunales Personal zu prüfen. Eine Finanzierung als Modellprojekt aus dem Gesamthaushalt des Bezirks ist alternativ zu prüfen,
- den kommenden Ausschreibungszeitraum zeitlich so zu bestimmen, dass die BVV so zeitnah wie möglich über die finanzielle und personelle Ausstattung für die Schulreinigung entscheiden kann..
PHI 25.02.2020 ÄA B‘90/Die Grünen und DIE LINKE Zugleich Beschlussempfehlung Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, - die Finanzierung der von der BVV beschlossenen Studie zur Rekommunalisierung der Schulreinigung aus zentralen Mitteln des Bezirks aus Mitteln des Schulhaushaltes in diesem Jahr abzuschließen, vorab die Kriterien der Studie der BVV und den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnis und Diskussion zu geben und die Ergebnisse des Gutachtens im Ausschuss für Schule und Sport vorzustellen,
- zu prüfen, ob über die neuen Beschäftigungsförderinstrumente des Bundes (§ 16e und 16i) des SGB II. öffentliches Personal (mit Qualifizierung und Perspektive auf Übernahme) eingestellt werden kann, um modellhaft bereits in den kommenden zwei Jahren den Einstieg in eine kommunale Reinigung zu erproben. Ebenso ist zu prüfen, inwieweit geförderte Stellen nach dem in Berlin praktizierten solidarischen Grundeinkommen gefördert werden können. Hierbei ist die Weiterbeschäftigungsperspektive im Rahmen der Schulreinigung zu betrachten,
- nach Vorlage der Studie in Gesprächen/Verhandlungen mit dem Senat einzutreten, um eventuell erforderliche finanzielle Voraussetzungen für eine zweckgebundene Mehrzuweisung für eine Schulreinigung durch kommunales Personal zu prüfen. Eine Finanzierung als Modellprojekt aus dem Gesamthaushalt des Bezirks ist alternativ zu prüfen,
- den kommenden Ausschreibungszeitraum zeitlich so zu bestimmen, dass die BVV so zeitnah wie möglich über die finanzielle und personelle Ausstattung für die Schulreinigung entscheiden kann..
BVV 26.02.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt, - die Finanzierung der von der BVV beschlossenen Studie zur Rekommunalisierung der Schulreinigung aus Mitteln des Schulhaushaltes in diesem Jahr abzuschließen, vorab die Kriterien der Studie der BVV und den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnis und Diskussion zu geben und die Ergebnisse des Gutachtens im Ausschuss für Schule und Sport vorzustellen,
- zu prüfen, ob über die neuen Beschäftigungsförderinstrumente des Bundes (§ 16e und 16i) des SGB II. öffentliches Personal (mit Qualifizierung und Perspektive auf Übernahme) eingestellt werden kann, um modellhaft bereits in den kommenden zwei Jahren den Einstieg in eine kommunale Reinigung zu erproben. Ebenso ist zu prüfen, inwieweit geförderte Stellen nach dem in Berlin praktizierten solidarischen Grundeinkommen gefördert werden können. Hierbei ist die Weiterbeschäftigungsperspektive im Rahmen der Schulreinigung zu betrachten,
- nach Vorlage der Studie in Gesprächen/Verhandlungen mit dem Senat einzutreten, um eventuell erforderliche finanzielle Voraussetzungen für eine zweckgebundene Mehrzuweisung für eine Schulreinigung durch kommunales Personal zu prüfen. Eine Finanzierung als Modellprojekt aus dem Gesamthaushalt des Bezirks ist alternativ zu prüfen,
- den kommenden Ausschreibungszeitraum zeitlich so zu bestimmen, dass die BVV so zeitnah wie möglich über die finanzielle und personelle Ausstattung für die Schulreinigung entscheiden kann..
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