Drucksache - DS/0659/V
Ich frage das Bezirksamt:
1.) Inwieweit hat sich das Bezirksamt bereits um Entschädigungszahlungen für die betroffenen Gewerbetreibenden gekümmert?
2.) Liegen dem Bezirksamt die Schreiben der betroffenen Gewerbetreibenden an das Amt für Wirtschaftsförderung von Ende letzten Jahres vor?
3.) Wenn ja, wie bewertet das Bezirksamt die Schreiben und deren Inhalt?
Nachfrage:
1.) Wie gedenkt das Bezirksamt zu handeln, um den Betroffenen zeitnah und wirkungsvoll zu helfen, sodass diese ihre Läden und Restaurants nicht schließen müssen? 2.) Unterstützt das Bezirksamt die Bemühungen der Gewerbetreibenden auf Schadenersatz, falls die Bauherren – nach rechtlicher Prüfung – schadenersatzpflichtig sind?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:
Seitens der Wirtschaftsförderung wurde eruiert, ob die Zahlung von so genannten „Überbrückungshilfen“ durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe für die betroffenen Gewerbetreibenden infrage kommt. Dies wurde durch die Senatsverwaltung verneint, da diese Art der monetären Hilfen nur bei öffentlich-rechtlichen Baumaßnahmen gewährt wird.
„Überbrückungshilfen“ bei Bauarbeiten von privaten Leistungsbetrieben wurden in besonderen Härtefällen bisher durch die Conrad-Stiftung bei der IHK gewährt. Begründet durch die derzeitige Zinspolitik besteht diese Möglichkeit jedoch nach Auskunft der IHK nicht mehr.
Ja. Im August 2017 traten mehrere Gewerbetreibende schriftlich mit der Schilderung ihrer Situation und der Bitte um Unterstützung an mich heran. Diese Schreiben wurden mit einem Angebot zu einem persönlichen Gespräch, das im Dezember 2017 mit der Wirtschaftsförderung und mir stattfand, beantwortet.
Bei diesem Treffen wurde vereinbart, dass „Steckbriefe“ der Gewerbetreibenden, in denen die durch die Sperrung entstandenen Problemlagen aus Sicht der Gewerbetreibenden geschildert werden, durch die Wirtschaftsförderung an die Bauherren herangetragen werden. Ziel war die Sensibilisierung der Bauherren für die Problemlagen der Gewerbetreibenden. Mit einiger Verzögerung trafen auf erneute Nachfrage der Wirtschaftsförderung Steckbriefe von fünf Gewerbetreibenden im Bezirksamt ein, die am 15.01.2018 an die Bauherren übersandt wurden.
Das Bezirksamt hat Verständnis für die in den Schreiben genannten Forderungen nach Entschädigungszahlungen. Es gibt jedoch keine Rechtsgrundlage für die Zahlung von Entschädigungen; diese sind nur im Rahmen von freiwilligen Leistungen durch die Bauherren möglich.
Nachfrage:
Bei einem erneuten Treffen der Gewerbetreibenden mit der Wirtschaftsförderung und Vertretern der Bauherren am 01.02.2018 wurden verschiedene Lösungsansätze, vor allem zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, in der betroffenen Straße diskutiert. So wurde durch die Bauherren beispielsweise zugesagt, dass die oftmals durch die Baufahrzeuge verschmutzte Straße regelmäßiger gereinigt, die störende Beleuchtung überprüft und der Bauzaun durch gemeinsame Werbung der betroffenen Gewerbetreibenden einladender gestaltet wird. Die Bauherren würden die Kosten für die Werbung tragen, wenn sich die Gewerbetreibenden auf eine gemeinsame Gestaltung des Bauzauns einigen. Es wurde für die gastwirtschaftlichen Gewerbe angeregt, direkt vor der Baustelle – unter Einhaltung von Sicherheitsaspekten und ordnungsrechtlicher Bestimmungen – einen „Foodtruck“ zu errichten, um die Bauarbeiter*innen mit speziellen Angeboten zu verköstigen. Die Bauherren würden hier die Bewerbung dieses Angebots bei den Baufirmen übernehmen.
Die Wirtschaftsförderung hat bei der Realisierung dieser Lösungsansätze ihre Unterstützung zugesagt. (Bis heute ist keine*r der Gewerbetreibenden an sie herangetreten).
Außerdem ist die Sperrung der Straße zu bestimmten Zeiten aufgehoben und eine Fußgänger*innen-Durchwegung errichtet worden.
Bei privatrechtlichen Auseinandersetzungen kann die Wirtschaftsförderung nicht in (laufende) Verfahren eingreifen. Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
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