Drucksache - DS/0635/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zur Minderung des nächtlichen Lärms in der Simon-Dach-Straße eine Allgemeinverfügung zu erlassen. Die Allgemeinverfügung soll die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes in den Nachtzeiten von Sonntag - Donnerstag bis 23:00 Uhr und von Freitag – Samstag bis 24:00 Uhr erlauben.
Der BVV ist bis zur April-Sitzung zu berichten.
Begründung Lärm ist gesundheitsschädlich. Daher verbieten Bundesimmissionsschutzgesetz und das Berliner Landesimmissionsschutzgesetz unnötige Lärmentwicklungen zur Nachtzeit (22:00 Uhr – 06:00 Uhr). Das gilt besonders für die Umweltverträglichkeit bei Genehmigung von Schankvorgärten auf öffentlichen Straßenland. Die Allgemeinverfügung soll zu einem Interessenausgleich von Besucher*innen, Gastronom*innen und Anwohner*innen beitragen. Auch in der Zukunft soll ein Außenausschank in der Simon-Dach-Str. nach 22:00 Uhr möglich sein. Aber es soll auch den Anwohner*innen möglich sein, sich in ihrer Wohnung wohl fühlen zu können. Sie sollen nicht andauerndem Lärm in den Nachtzeiten ausgesetzt werden. Die angestrebte 23/24-Uhr-Regelung hat sich in den benachbarten Clearinggebieten bewährt und soll in die Allgemeinverfügung aufgenommen werden.
BVV 28.02.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden
WiOEB 06.03.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abglehnt.
BVV 21.03.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abglehnt.
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