Drucksache - DS/0589/V
Wir fragen das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Familie, Personal und Diversity
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Grundsätzlich können diese Fragen vom Bezirk nicht beantwortet werden. Die Zuständigkeit für die Betreuungsangebote der Freien Träger in Berlin obliegt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Bereich der Kindertagesstättenaufsicht. Alle vertraglichen Leistungen werden mit der zuständigen Senatsverwaltung verhandelt, damit einher geht auch die Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Herrmann
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