Drucksache - DS/0502/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat von Berlin für die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Aufnahme der ehrenamtlich tätigen bezirklichen Seniorenvertretung in den Regelungskreis des § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (DVO BezVEG) einzusetzen mit dem Ziel, dass die Mitglieder der Seniorenvertretung einen Anspruch auf Sitzungsgeld für die Teilnahme an Ausschusssitzungen der Bezirksverordnetenversammlungen erhalten. Begründung: Die bezirklichen Seniorenvertretungen nehmen nach § 4 Abs. 1 Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Berlin (BerlSenG) die Interessen der Seniorinnen und Senioren in den Bezirken wahr und verstärken die gesellschaftliche Teilhabe und die Einbindung und Mitwirkung älterer Menschen in allen Lebensbereichen. Sie sind Mittler zwischen älteren Bürgerinnen und Bürgern und Bezirksamt sowie anderen Behörden, Institutionen und Einrichtungen. Die Berlinweit zum Glück stark angestiegene (aber immer noch ausbaufähige) Beteiligung an den Wahlen zu den bezirklichen Seniorenvertretungen Ende März 2017 ist als Indiz für das zunehmende Interesse der Senioren an einem eigenen politischen Sprachrohr auf kommunaler Ebene zu werten. Leider liegt unser Bezirk bei der Wahlbeteiligung mit 4,73% an 10. Stelle der Berliner Bezirke. Die ehrenamtliche Tätigkeit der Seniorenvertretung Friedrichshain-Kreuzberg liegt im Interesse des Bezirks. Die Mitglieder der Seniorenvertretung erhalten jedoch trotz ihrer wichtigen Arbeit in den Ausschüssen der BVV kein Sitzungsgeld. Dies ist - insbesondere unter dem Aspekt der gestärkten Stellung der Seniorenvertretung aufgrund der Wahlen vom März 2017 - nicht länger zu rechtfertigen.
BVV 08.11.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat von Berlin für die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Aufnahme der ehrenamtlich tätigen bezirklichen Seniorenvertretung in den Regelungskreis des § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (DVO BezVEG) einzusetzen mit dem Ziel, dass die Mitglieder der Seniorenvertretung einen Anspruch auf Sitzungsgeld für die Teilnahme an Ausschusssitzungen der Bezirksverordnetenversammlungen erhalten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 24.01.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
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