Drucksache - DS/0454/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen
Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:
Vom 01.01.2016 bis zum 30.06.2017 haben in Friedrichshain-Kreuzberg insgesamt 1425 Personen die Einbürgerung beantragt. Davon sind 1338 Anträge nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) und 9 Anträge nach§ 8 StAG gestellt worden.
Die übrigen Einbürgerungsanträge wurden nach anderen Rechtsgrundlagen gestellt, überwiegend Ermessenseinbürgerungen nach § 9 StAG.
Im gleichen Zeitraum (01/2016- 06/2017) wurden in Friedrichshain-Kreuzberg insgesamt 1083 Personen eingebürgert. Davon entfallen 978 Einbürgerungen auf § 10 StAG und 22 Einbürgerungen auf § 8 StAG.
Die übrigen Einbürgerungen erfolgten nach anderen Rechtsgrundlagen. Wie auch bei den Anträgen überwiegend nach § 9 StAG.
Nach Kenntnissen des Bezirksamts wird keine Statistik, die die Staatsangehörigkeit der Eingebürgerten im Bezirk erfasst, geführt. Die Angaben zur Staatsangehörigkeit lassen sich nur über eine Anfrage beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ermitteln. Aufgrund der kurzen Bearbeitungszeit war eine Abfrage jedoch nicht möglich.
Nachfrage:
Im Zeitraum von 01/2016- 06/2017 wurden insgesamt 42 Einbürgerungsanträge abgelehnt. Nach Kenntnissen des Bezirksamts wird keine entsprechende Statistik geführt. Die Gründe für die Ablehnungen werden statistisch nicht erfasst.
Noch in diesem Jahr werden wieder Einbürgerungsfeiern stattfinden. Die Einbürgerungsfeiern konnten aufgrund eines personellen Engpasses nicht durchgeführt werden. Andere Gründe diese nicht durchzuführen, gab es nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
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