Drucksache - DS/2309/IV  

 
 
Betreff: Denkmalschutz für die Bockbrauerei unterstützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:1. Schwarze, Julian
2. Amiri, Reza
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:ResolutionResolution
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
20.07.2016 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung bestärkt und erneuert ihre Unterstützung für eine denkmalrechtliche Unterschutzstellung der Kreuzberger Bockbrauerei, die durch Initiativen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik gefordert wird.

 

Das auf der Nordseite des Grundstückes Fidicinstr. 3 / Schwiebusser Str. 14, 16 stehende gelb-rot geklinkerte Gebäude, die bis heute weitgehend erhalten gebliebenen einstigen Produktionsgebäude der 1839 eröffneten Brauerei, sind von hohem kulturhistorischem Wert. Die vor nahezu 180 Jahren tief in den „Tempelhofer Berg“ hinein gebauten, unter dem ehemaligen Brauhof der Bockbrauerei gelegenen weiträumigen, teilweise mehrstöckigen Lagerkeller sind bis heute weitgehend erhalten. Sie sind der älteste bauliche Teil des historischen Brauerei-Komplexes. Die spezifische Bauweise der tief in den Tempelhofer Berg eingebetteten „meisterlich Gewölbe“ der Brauerei-Kellereien ist ein bedeutendes kulturhistorisches Zeugnis. Namhafte Literaten (Willibald Alexis u.a.) und zahlreiche Berichterstatter haben in den Zeitläuften immer wieder „das sehenswürdig Bauwerk der Bockbrauerei Kellereien“ zum Gegenstand ihrer Berichte gemacht.

 

Die historischen Bauten des Bockbrauerei-Komplexes befinden sich am südlichen Rand des als „Chamissokiez“  bezeichneten Gründerzeitviertels, dessen Häuser denkmalrechtlich unter Ensembleschutz gestellt wurden. Durch die Unterschutzstellung der noch erhaltenen historischen baulichen Anlagen der früheren Bockbrauerei könnte das bereits geschützte Ensemble der Gründerzeithäuser um ein baugeschichtlich noch älteres, zugleich aber auch in besonderer Weise mit der gründerzeitlichen Bebauung korrespondierendes bedeutendes Baudenkmal erweitert werden. Auch die weiteren Nebengelasse sind in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen.

 

Auch die spezifische geogeschichtliche Topographie des „Tempelhofer Berges“ sollte denkmalrechtlich Beachtung finden. Im Zuge der historischen Bebauungsplanung wurde das Gründerzeitviertel, wie stadtgeschichtlichen Dokumenten zu entnehmen ist, „am Hange des Tempelhofer Berges gebaut“; die spezifische Topographie des „Tempelhofer Berges“ blieb erhalten. Damit blieb die spezifische geohistorische Prägung des Gebietes bis in die Gegenwart erhalten; die Erinnerung an die besondere geohistorische Topographie des Ortes ist auf diese Weise unmittelbar wahrnehmbar in unser kulturelles Gedächtnis eingeschrieben. Aus diesem Grunde sollte die besondere geohistorische Topographie des Ortes, an dem die historische Bockbrauerei errichtet wurde, unbedingt erhalten bleiben und als „Bodendenkmal“ geschützt werden.

 

Begründung:

 

Die denkmalrechtlich Unterschutzstellung der Bockbrauerei wird von verschiedener Seite gefordert und unterstützt. Neben entsprechenden Vorstößen aus der Bezirkspolitik setzt sich ebenso eine Kiez-Initiative beim Landesdenkmalamt Berlin für einen Denkmalschutz für die Bockbrauerei ein. Mit der Resolution bestärkt die BVV all diese Vorstöße für einen Denkmalschutz und drückt ihre Unterstützung für dieses Ziel aus.

 

 

Geändert 20.07.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung bestärkt und erneuert ihre Unterstützung für eine denkmalrechtliche Unterschutzstellung der Kreuzberger Bockbrauerei, die durch Initiativen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik gefordert wird.

 

Das auf der Nordseite des Grundstückes Fidicinstr. 3 / Schwiebusser Str. 14, 16 stehende gelb-rot geklinkerte Gebäude, die bis heute weitgehend erhalten gebliebenen einstigen Produktionsgebäude der 1839 eröffneten Brauerei, sind von hohem kulturhistorischem Wert. Die vor nahezu 180 Jahren tief in den „Tempelhofer Berg“ hinein gebauten, unter dem ehemaligen Brauhof der Bockbrauerei gelegenen weiträumigen, teilweise mehrstöckigen Lagerkeller sind bis heute weitgehend erhalten. Sie sind der älteste bauliche Teil des historischen Brauerei-Komplexes. Die spezifische Bauweise der tief in den Tempelhofer Berg eingebetteten „meisterlich Gewölbe“ der Brauerei-Kellereien ist ein bedeutendes kulturhistorisches Zeugnis. Namhafte Literaten (Willibald Alexis u.a.) und zahlreiche Berichterstatter haben in den Zeitläuften immer wieder „das sehenswürdig Bauwerk der Bockbrauerei Kellereien“ zum Gegenstand ihrer Berichte gemacht.

 

Die historischen Bauten des Bockbrauerei-Komplexes befinden sich am südlichen Rand des als „Chamissokiez“  bezeichneten Gründerzeitviertels, dessen Häuser denkmalrechtlich unter Ensembleschutz gestellt wurden. Durch die Unterschutzstellung der noch erhaltenen historischen baulichen Anlagen der früheren Bockbrauerei könnte das bereits geschützte Ensemble der Gründerzeithäuser um ein baugeschichtlich noch älteres, zugleich aber auch in besonderer Weise mit der gründerzeitlichen Bebauung korrespondierendes bedeutendes Baudenkmal erweitert werden. Auch die weiteren Nebengelasse sind in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen.

 

Auch die spezifische geogeschichtliche Topographie des „Tempelhofer Berges“ sollte denkmalrechtlich Beachtung finden. Im Zuge der historischen Bebauungsplanung wurde das Gründerzeitviertel, wie stadtgeschichtlichen Dokumenten zu entnehmen ist, „am Hange des Tempelhofer Berges gebaut“; die spezifische Topographie des „Tempelhofer Berges“ blieb erhalten. Damit blieb die spezifische geohistorische Prägung des Gebietes bis in die Gegenwart erhalten; die Erinnerung an die besondere geohistorische Topographie des Ortes ist auf diese Weise unmittelbar wahrnehmbar in unser kulturelles Gedächtnis eingeschrieben.

 

Neben dieser topographischen Bedeutung erlangt das Gelände eine besondere Bedeutung im NS. Mit Beginn der massiven Bombardierung Berlins ab 1943 verlagerte die Telefunken AG ihre Produktionsstandorte.

 

In und um Berlin bezogen Techniker und Produktionsarbeiter Bunkeranlagen um kriegswichtige Bauelemente trotz des Bombenkrieges fertigen zu können. In die Berliner Bunkeranlagen Fidicinstrasse 2/3, konnte die Telefunken Teile ihrer Produktion und Forschungseinrichtungen verlagern.

 

In Lore II, dem Bunker unter dem Grundstück Fidicinstraße 2/3 wurde u.a. das Flakzielgerät "Mannheim" für die Luftwaffe gefertigt. Mannheim war eine (Radaranlagen mit Sende- und Empfangsgerät) für die genaue Ortung von feindlichen Flugzeugen sowie ein Leitsystem für die eigene Luftwaffe.

 

Die Bunkeranlagen wurden von sowjetischen Kriegsgefangenen errichtet. Die Telefunken beschäftigte auch jüdische BerlinerInnen bis zu ihrer Deportation sowie KZ Häftlinge.

 

Die Bunkeranlagen, errichtet von der Organisation Todt, Fidicinstraße 2/3 bezeichnen demnach den Standort einer der wichtigsten unterirdischen Fabrikanlagen der Telefunken AG in Berlin. Diese Bunkeranlagen sind weitgehend unversehrt erhalten und könnten Auskunft geben über die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Technikern und der (unfreiwilligen) Arbeiter der Telefunken und unterstreichen die Bedeutung des Fliegerhorstes Flughafen Tempelhof. Der Fliegerhorst leitete die Verteidigung von Berlin bis zur Einnahme (und Befreiung) durch die Rote Armee.

 

Aus diesem Grunde sollte die besondere geohistorische Topographie des Ortes, an dem die historische Bockbrauerei errichtet wurde, unbedingt erhalten bleiben und als „Bodendenkmal“ geschützt werden.

 

 

BVV 20.07.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung bestärkt und erneuert ihre Unterstützung für eine denkmalrechtliche Unterschutzstellung der Kreuzberger Bockbrauerei, die durch Initiativen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik gefordert wird.

 

Das auf der Nordseite des Grundstückes Fidicinstr. 3 / Schwiebusser Str. 14, 16 stehende gelb-rot geklinkerte Gebäude, die bis heute weitgehend erhalten gebliebenen einstigen Produktionsgebäude der 1839 eröffneten Brauerei, sind von hohem kulturhistorischem Wert. Die vor nahezu 180 Jahren tief in den „Tempelhofer Berg“ hinein gebauten, unter dem ehemaligen Brauhof der Bockbrauerei gelegenen weiträumigen, teilweise mehrstöckigen Lagerkeller sind bis heute weitgehend erhalten. Sie sind der älteste bauliche Teil des historischen Brauerei-Komplexes. Die spezifische Bauweise der tief in den Tempelhofer Berg eingebetteten „meisterlich Gewölbe“ der Brauerei-Kellereien ist ein bedeutendes kulturhistorisches Zeugnis. Namhafte Literaten (Willibald Alexis u.a.) und zahlreiche Berichterstatter haben in den Zeitläuften immer wieder „das sehenswürdig Bauwerk der Bockbrauerei Kellereien“ zum Gegenstand ihrer Berichte gemacht.

 

Die historischen Bauten des Bockbrauerei-Komplexes befinden sich am südlichen Rand des als „Chamissokiez“  bezeichneten Gründerzeitviertels, dessen Häuser denkmalrechtlich unter Ensembleschutz gestellt wurden. Durch die Unterschutzstellung der noch erhaltenen historischen baulichen Anlagen der früheren Bockbrauerei könnte das bereits geschützte Ensemble der Gründerzeithäuser um ein baugeschichtlich noch älteres, zugleich aber auch in besonderer Weise mit der gründerzeitlichen Bebauung korrespondierendes bedeutendes Baudenkmal erweitert werden. Auch die weiteren Nebengelasse sind in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen.

 

Auch die spezifische geogeschichtliche Topographie des „Tempelhofer Berges“ sollte denkmalrechtlich Beachtung finden. Im Zuge der historischen Bebauungsplanung wurde das Gründerzeitviertel, wie stadtgeschichtlichen Dokumenten zu entnehmen ist, „am Hange des Tempelhofer Berges gebaut“; die spezifische Topographie des „Tempelhofer Berges“ blieb erhalten. Damit blieb die spezifische geohistorische Prägung des Gebietes bis in die Gegenwart erhalten; die Erinnerung an die besondere geohistorische Topographie des Ortes ist auf diese Weise unmittelbar wahrnehmbar in unser kulturelles Gedächtnis eingeschrieben.

 

Neben dieser topographischen Bedeutung erlangt das Gelände eine besondere Bedeutung im NS. Mit Beginn der massiven Bombardierung Berlins ab 1943 verlagerte die Telefunken AG ihre Produktionsstandorte.

 

In und um Berlin bezogen Techniker und Produktionsarbeiter Bunkeranlagen um kriegswichtige Bauelemente trotz des Bombenkrieges fertigen zu können. In die Berliner Bunkeranlagen Fidicinstrasse 2/3, konnte die Telefunken Teile ihrer Produktion und Forschungseinrichtungen verlagern.

 

In Lore II, dem Bunker unter dem Grundstück Fidicinstraße 2/3 wurde u.a. das Flakzielgerät "Mannheim" für die Luftwaffe gefertigt. Mannheim war eine (Radaranlagen mit Sende- und Empfangsgerät) für die genaue Ortung von feindlichen Flugzeugen sowie ein Leitsystem für die eigene Luftwaffe.

 

Die Bunkeranlagen wurden von sowjetischen Kriegsgefangenen errichtet. Die Telefunken beschäftigte auch jüdische BerlinerInnen bis zu ihrer Deportation sowie KZ Häftlinge.

 

Die Bunkeranlagen, errichtet von der Organisation Todt, Fidicinstraße 2/3 bezeichnen demnach den Standort einer der wichtigsten unterirdischen Fabrikanlagen der Telefunken AG in Berlin. Diese Bunkeranlagen sind weitgehend unversehrt erhalten und könnten Auskunft geben über die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Technikern und der (unfreiwilligen) Arbeiter der Telefunken und unterstreichen die Bedeutung des Fliegerhorstes Flughafen Tempelhof. Der Fliegerhorst leitete die Verteidigung von Berlin bis zur Einnahme (und Befreiung) durch die Rote Armee.

 

Aus diesem Grunde sollte die besondere geohistorische Topographie des Ortes, an dem die historische Bockbrauerei errichtet wurde, unbedingt erhalten bleiben und als „Bodendenkmal“ geschützt werden.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin