Drucksache - DS/2105/IV
In der Pressemitteilung Nr. 13 vom 12.02.2016 http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/aktuelles/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.444588.php wird von einer Kooperationsverbarung zur Entfernung von llegal auf öffentlichem Straßenland aufgestellten Altkleidercontainern berichtet.
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Kooperationsvereinbarung mit der BSR wurde für den gesamten Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zunächst für die Dauer eines Jahres abgeschlossen.
Die BSR stellt dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die Kosten für die Beräumung der Altkleidercontainer, die Verbringung und Lagerung auf dem Zwischenlagergelände sowie für die Verwertung der Container in Rechnung. Die von der BSR erhobenen Kosten werden durch das Ordnungsamt gegenüber dem Aufsteller im Rahmen eines Verwaltungsvollstreckungs-verfahrens geltend gemacht. Nur wenn der Aufsteller die Forderung beglichen hat, kann er seine beräumten Container von der BSR abholen. Zusätzlich droht ihm ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unerlaubter Nutzung öffentlichen Straßenlandes.
Aus den bisherigen Erfahrungen heraus kann festgehalten werden, dass Altkleidersammelcontainer eine zusätzliche Beeinträchtigung des Stadtbildes darstellen. Darüber hinaus ziehen diese Sammelcontainer in ihrem Umfeld oftmals vermehrt Sperrmüllablagerungen nach sich und tragen somit erheblich zur Vermüllung der unmittelbaren Umgebung bei. Diese Sachlagen entstehen völlig unabhängig von der Eigenschaft oder Intention des Aufstellers. Ein tatsächlicher Bedarf für die Bevölkerung an der Vorhaltung von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Raum, welcher die geschilderten Bedenken negiert, kann nicht erkannt werden. Durch offiziell und regelmäßig durchgeführte Altkleidersammlungen bzw. durch auf Privatflächen aufgestellte Altkleidersammelcontainer hat die Bevölkerung umfangreiche Möglichkeiten zur Entsorgung. Es besteht daher kein Bedarf an der Aufstellung von Altkleidersammelcontainern auf öffentlichem Straßenland. Da im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg für das Aufstellen von Altkleidercontainern auf öffentlichem Straßenland keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, verfolgt der Bezirk ein einheitliches Konzept, was eine gerichtsfeste Wirkung erzielt.
Nachfrage
Es steht den Aufstellern lokaler Initiativen frei, sich um Aufstellflächen auf privaten Grundstücken zu bewerben. Da jedoch auch auf privaten Flächen die Problematik der Vermüllung existiert, sollte sich der Bezirk, da er selbst aus diesem Grunde keine öffentlichen Flächen zur Verfügung stellt, nicht engagieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
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