Drucksache - DS/2095/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Bei der Rennveranstaltung Formula E 2016 handelt es sich um die Austragung eines internationalen Rennens mit reinen Elektro-Formelwagen, welches im vergangenen Jahr in Berlin noch auf dem Tempelhofer Feld stattfand. Während des Rennens sind gleichzeitig maximal 20 Fahrzeuge auf der Strecke. Ein Rennen dauert 1 Stunde, wobei nach ½ Stunde ein Fahrzeugwechsel stattfindet. Die Fahrzeuge sind quasi emissionsfrei, verfügen jedoch über Soundgeneratoren, mit denen maximal 80 dB(A) erzeugt werden.
Das Rennen soll am 21.5. stattfinden, es werden bis zu 14.000 Tribünenplätze für Steh- und Sitzplätze vorgesehen. Am 20.5. finden nicht öffentliche Tests und Pressevorführungen statt. Bevor die Austragung konkret für den Bereich Karl-Marx-Allee/Lichtenberger Straße beantragt worden war, wurde als Austragungsort der Bereich um die Mercedes-Benz-Arena geprüft, diesbezüglich ergaben sich allerdings zu viele durchgreifende Hinderungsgründe.
Das Bezirksamt lehnt eine solche Veranstaltung im hochverdichteten Innenstadtbereich aufgrund der damit verbunden Einschränkungen für die Anwohner/innen und den Individualverkehr an mehreren Tagen ab, auch wenn das Rennen überwiegend im öffentlichen Straßenland im Bezirk Mitte stattfindet. Es ist der Auffassung, das Straßenrennen - ob illegal oder legal - nicht in den Innenstadtbereich gehören. Für die Nutzung öffentlichen Straßenlandes erfüllt eine solche Veranstaltung auch nicht die kiezorientierten Genehmigungskriterien für Veranstaltungen auf öffentlichem Straßenland in Friedrichshain-Kreuzberg.
Genehmigungsbehörde für die Rennveranstaltung Formula E 2016 ist aber nicht der Bezirk, sondern die Verkehrslenkung Berlin bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Nach meiner Kenntnis wird die Ausbesserung von Straßenschäden in der Lichtenberger Straße, die für die Veranstaltung notwendig ist, vom Veranstalter übernommen. Die geschätzten Kosten dafür sollen wohl ca. ? 300.000.- betragen.
Zuständig für die Genehmigung ist die VLB und nicht der Bezirk. Gemäß § 29 Abs. 1 StVO sind Rennen mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichem Straßenland ohnehin verboten. Allerdings können gemäß Abs. 2 dieser Vorschrift die zuständigen obersten Landesbehörden, hier die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ausnahmen von dieser Vorschrift genehmigen.
Eine abschließende Grundsatzentscheidung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt steht meiner Kenntnis nach aus. Mit freundlichem Gruß
Dr. Peter Beckers
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin