Drucksache - DS/2020/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:
Nein, die Polizei erteilt nie Platzverweise auf Bitten des Ordnungsamtes. Sie setzt aber Platzverweise des Ordnungsamtes auf Bitten des Ordnungsamtes durch. Sie erteilt auch selbst Platzverweise auf eigene Initiative.
Die Polizei und das Ordnungsamt führen seit März 2015 etwa 2 x die Woche gemeinsame Streifen im Bereich Warschauer Brücke/Revaler Straße durch. Dieses Vorgehen ist ein Ergebnis aus den regelmäßig stattfindenden Runden von Bezirksamt und Polizei. Ziel dieser gemeinsamen Streifen ist es zu verdeutlichen, dass Bezirk und Polizei sich gemeinsam an der Bewältigung der schwierigen Situation um das RAW-Gelände herum engagieren.
Während die Polizei auch für Ordnungsaufgaben gemäß § 4 ASOG eine subsidiäre Zuständigkeit hat, ist andererseits eine Zuständigkeit des Ordnungsamts für Aufgaben der Kriminalitätsbekämpfung nicht gegeben.
Die von Ihnen angesprochene Grünfläche liegt inmitten des angesprochenen Streifenbereichs und fällt augenscheinlich besonders auf. Eine Sondernutzungserlaubnis zum Campieren wurde nicht erteilt. Insofern handelt es sich um eine unerlaubte Sondernutzung, die weder von der Polizei noch vom Bezirksamt geduldet wird.
Gemeinsame Streifen finden derzeit nur im Bereich Revaler Straße/Warschauer Brücke statt. Die gemeinsame Streife zum Görlitzer Park wurde inzwischen aufgelöst.
Findet im Bezirk eine illegale Sondernutzung statt, kann die Polizei sie nach Rücksprache oder auch ohne Rücksprache mit dem Ordnungsamt gemäß § 4 ASOG unterbinden. Eines Amtshilfeersuchens o.ä bedarf es dafür nicht. Eine Duldung des Bezirksamts für unerlaubte Sondernutzungen besteht mit einer (traditionellen) Ausnahme des Protest-Gecekondu am Kottbusser Tor nicht.
Entfällt.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Peter Beckers
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