Drucksache - DS/1768/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 11. August 2015 Abt. Familie, Gesundheit und Personal
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Kann das Bezirksamt bestätigen, dass die Bewohner*innen der Erst- aufnahmestelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, nachdem die Einrichtung in der Wupperstraße in Lichterfelde im April abgebrannt ist, in einem Hostel in Friedrichshain-Kreuzberg untergebracht wurden?
Seit dem 15.04.2015 stellte sich die Situation wie folgt dar: Das Gebäude der Erstaufnahme- und Clearingstelle (EAC) für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Wupperstraße 17 in Lichterfelde wurde durch einen Brand so schwer beschädigt, dass die EAC nicht bzw. nur sehr bedingt für eine weitere Unterbringung genutzt werden konnte. Vorübergehend wurden die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in den Ersatzstandorten Wünsdorfer Str. 60 in Berlin Lichtenrade und im Hostel am Halleschen Ufer in Kreuzberg untergebracht. Träger der EAC sowie der genannten Hostels ist die FSD-Stiftung (Stiftung zur Förderung sozialer Dienste).
2. Wie und durch wen werden die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge betreut, solange sie in Hostels untergebracht sind?
Für die Unterbringung und Versorgung ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (EAC) zuständig. Nach Aussage der Senatsverwaltung erfolgte ".auch während der Auslagerung der EAC an den Standort in Friedrichshain-Kreuzberg die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge durch das Team der EAC, das mit sehr großem Einsatz und hohem Engagement die extreme Herausforderung gemeistert hat.".
3. Für welchen Zeitraum sollen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Hostels untergebracht werden?
Seit dem 15.06.15 konnte die Erstaufnahme- und Clearingstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge am Standort in der Wupperstr. 17 ihre Arbeit wieder aufnehmen, die Ersatzstandorte wurden aufgegeben.
Monika Herrmann
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