Drucksache - DS/1642/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen
Abt. Planen, Bauen und Umwelt Berlin, den 25.03.2015 Bezirksstadtrat 3260
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Bisher sind dem Bezirksamt Kosten von ca. 11.600 ? für die Bürgerbeteiligung am Landwehrkanal Nordufer entstanden (bis einschl. öff. Veranstaltung 15.1.15, noch ohne Workshop 14.3.15, der noch nicht abgerechnet ist). Dieser Betrag umfasst die Beauftragung externer Büros sowie Sachkosten.
Eine mehrheitliche Ansicht von Anwohner/innen ist nicht bekannt. In den Planungsprozess sind jedoch keineswegs nur direkte Anwohner/innen einzubeziehen, sondern auch sonstige Nutzer/innen der öffentlichen Uferpromenade und des Fraenkelufers, u.a. Fußgänger und Radfahrer, darunter mobilitätseingeschränkte Menschen. Es ist Aufgabe der Planung zwischen all diesen Nutzerinteressen ist einen gerechten Ausgleich herzustellen. Wie schwer es ist, diesen Ausgleich herbeizuführen, zeigt sich am Verlauf der bisherigen öffentlichen Veranstaltungen, in denen es auf Anwohnerseite sehr unterschiedliche und sich widersprechende Wortmeldungen gab. Das Bezirksamt hält jedoch unverändert daran fest, die Anwohner und weiteren Nutzer der Uferpromenade in die Planung einzubeziehen.
Die Frage ist rein sprachlich schwer zu verstehen. Wir verstehen sie so, dass gefragt wird, ob die bisherige Bürgerbeteiligung die Umbauplanungen beeinflusst hat. Diese Frage wäre mit "ja" zu beantworten, die Beteiligungsveranstaltungen haben wichtige Anregungen gebracht.
Nachfragen
Honorarkosten , die für den Weg in der öff. Grünanlage und das Geländer entstehen. Kosten Honorar gemäß HOAI -Vertrag mit dem Büro Hanke: 86.490.05 ? (inkl. MwSt), es wurden die Leistungsphasen 2-8 beauftragt. Vertragsabschluss mit dem FB Grünflächen: 4.9.2014
Für den Bereich der öffentlichen Straßen ist ein Honorarvertrag mit dem Fachbereich Straßen gemäß HOAI für die Leistungsphasen 2 und 3 in Höhe von 9.600 ? netto abgeschlossen worden.
Die Frage kann seitens FB Stadtplanung nur für städtebauliche Förderprogramme beantwortet werden, nicht für eventuelle sonstige Fördermittel. Als städtebauliches Förderprogramm kommt hier nur das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz in Frage, weil das Fraenkelufer im entsprechenden Fördergebiet liegt. Fördermittel im Städtebaulichen Denkmalschutz können u.a. für die Erhaltung und Umgestaltung von Straßen- und Platzräumen bereitgestellt werden. Das Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz hat u.a. das Ziel historische Stadtquartiere zu erhalten, zu sichern und zu zukunftsfähigen Wohn- und Lebensorten zu entwickeln. Maßnahmen sollen der Stärkung von Quartieren dienen, wertvolle historische Baustrukturen sollen nachhaltig gesichert und zukunftsfähig weiterentwickelt werden. Die Höhe der möglichen Fördermittel ist von der geplanten Maßnahme abhängig und wird vom Fördergeber, hier: SenStadtUm, in jedem Einzelfall geprüft.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Panhoff Bezirksstadtrat
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