Drucksache - DS/1605/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt in Zukunft bei der Vergabe von Sportstätten nicht mehr Sportvereine mit Wettkampfsport gegenüber reinen Freizeitsportgruppen zu bevorzugen. Dabei soll das Bezirksamt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts umsetzen. Außerdem soll das Urteil des Verwaltungsgerichts auf der Internetseite des Bezirksamts veröffentlicht werden. Das Urteil ist ein Beschluss der 26.Kammer vom 04.02.15 (VG 26 L 286.14)
Begründung:
In Tempelhof Schöneberg hat ein Freizeitsportverein ohne Wettkampf bezogenen Sportangebot gegen die Vergabepraxis der Bezirksämter geklagt und Recht bekommen. Die 26. Kammer des Verwaltungsgerichts beanstandet die bisherig übliche Vergabepraxis. Danach regelt das SportFG nicht ausdrücklich die Bevorzugung von Sportvereinen mit Wettkampfsport. Die Sportförderung solle jedem die Möglichkeit verschaffen sich sportlich zu bestätigen. Das Ziel des Sportförderungsgesetz sei eine ausgewogene und bedarfsgerechte Förderung des Freizeit-, Breiten- und Spitzensport. Ein genereller Vorrang des wettkampforientierten Sports gegenüber dem Freizeitsport lasse sich dem Gesetz daher nicht entnehmen.
BVV 25.03.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Sport
Sport 06.05.2015 Die Drucksache wird zurückgezogen. |
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