Drucksache - DS/1358/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg spricht der Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann ihre Missbilligung aus.
Begründung: Frau Herrmann hat gegenüber der BVV Friedrichshain-Kreuzberg, den 265.000 Einwohner von Friedrichshain-Kreuzberg und der gesamten deutschen Öffentlichkeit die Unwahrheit gesagt, als sie in Ihrer Pressemitteilung vom 3. September 2013 mitteilte: "Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat entgegen verschiedener anders lautender Berichterstattungen nicht entschieden, Veranstaltungen mit religiösem Hintergrund auf öffentlichen Flächen zu versagen." Dagegen spricht der Wortlaut des Protokolls des Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg (Schon damals Bezirksstadträtin: Frau Monika Herrmann) vom 10. Juli 2007: "Das Bezirksamt verständigt sich dazu, dass grundsätzlich keine Genehmigungen für Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften zur Selbstdarstellung im öffentlichen Raum erteilt werden."
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat mit diesem Beschluss und den daraus folgenden Verboten von Weihnachts- und Ramadanfeiern im Bezirk die Religionsfreiheit vieler Menschen im Bezirk verletzt. Als die Öffentlichkeit dies erfuhr und massive Kritik an diesem Beschluss äußerte, entschied sich Frau Herrmann, statt die Wahrheit zu sagen und sich zu entschuldigen, eine Pressemitteilung mit unwahrem Inhalt zu veröffentlichen. Als der Bezirksverordnete Timur Husein am 17. September 2013 unter Berufung auf Daraufhin klagte der Bezirksverordnete Timur Husein vor dem Verwaltungsgericht Berlin auf Akteneinsicht. Zwei Tage vor der mündlichen Verhandlung am 18. September 2014 faxte das Rechtsamt, welches der Bezirksbürgermeisterin unterstellt ist, das streitgegenständliche Protokoll des Bezirksamts dem Bezirksverordneten Timur Husein zu und erklärte die Übernahme der Anwaltskosten. Die Bezirksbürgermeisterin versuchte auf juristischen Weg, die Wahrheit zu verbergen und rückte mit der Wahrheit erst angesichts der drohenden öffentlichen Niederlage vor dem Verwaltungsgericht raus. Mit der Missbilligung ist das deutliche Signal und die Aufforderung an die Bezirksbürgermeisterin verbunden, zukünftig das Akteneinsichtsrecht der Bezirksverordneten gem. § 11 Bezirksverwaltungsgesetz zu achten und keine Presseerklärung mit falschem Inhalt zu verbreiten.
BVV 26.11.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt. |
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