Drucksache - DS/1341/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 29.09.2014 Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Seit 5.5.2014 wird eine gemeinsame Streife aus Polizei und Ordnungsamt gebildet. Sie besteht aus 2 Mitarbeiter*innen des Außendienstes des Ordnungsamtes und 2 Mitarbeiter*innen der Polizei. Ihre Aufgabe ist es, die straf- und ordnungsrechtliche Präsenz im Park personell zu erhöhen sowie Feststellungen von Verstößen gegen das Grünanlagengesetz (Leinenzwang, Lärm, Vermüllung, Musikveranstaltungen, Grillverbot) zu treffen bzw. dagegen einzuschreiten. Darüber hinaus hat diese Streife die Aufgabe, präventiv im Bereich Drogenmissbrauch tätig zu werden, d.h. neben der Dauerpräsenz Informationsbroschüren an Parkbesucher zu verteilen und potentielle Käufer von Drogen zu sensibilisieren. Dieser Teil der Aufgabe konnte aufgrund von Finanzierungsproblemen hinsichtlich der Broschüren bislang nicht realisiert werden. Zum repressiven Tätigwerden bzgl. Drogendelikten sind die Polizei bzw. Strafverfolgungsbehörden allein zuständig.
Die Dauerstreife war zunächst, inklusive Schichtwechsel, täglich von 7 bis 22 Uhr vor Ort. Mittlerweile wird sie innerhalb dieses Zeitfensters mit einer Schicht in variablen Zeiträumen betrieben.
Bei der Einrichtung einer gemeinsamen Dauerstreife von Polizei und Ordnungsamt für ein bestimmtes Objekt, handelt es sich im Bezirk um einen vollkommen neuen Ansatz. Die gemeinsame Streife wird bzw. wurde sehr schnell wahrgenommen und insbesondere von vielen Anwohner*innen des Parks ausdrücklich positiv wahrgenommen.
Die Umsetzung gemeinsam mit der Polizei, soll auch veranschaulichen, dass Polizei und Bezirk gemeinsam den Willen haben, den Görlitzer Park den Anwohner*innen dergestalt zur Verfügung zu stellen, dass sie in möglichst geringem Ausmaß mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten konfrontiert werden.
Bislang kann zumindest festgestellt werden, dass Lärm durch Musikbeschallung sowie die Zahl der Verstöße gegen die Leinenpflicht für Hunde und anderer Bagatellordnungswidrigkeiten merklich reduziert werden konnten. Zur Eindämmung der Drogenproblematik bedarf es weiterer flankierender Maßnahmen und Kampagnen, wobei jedoch stets eine Verdrängung des Drogenhandels in andere, ggf. ebenfalls problematische Bereiche zu befürchten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
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