Drucksache - DS/1242/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass dieser sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzt, dass die Bundeanstalt für Immobilienaufgaben vom bisher praktiziertem Höchstbieterverfahren Abstand nimmt und Grundstücke zum Verkehrswert veräußert, bzw. in einem von der betreffenden Kommune erstelltem Konzept, dieses in einem Konzeptverfahren aufnimmt und das dann Einfluss auf die Vergabe als auch auf die Preiserwartung hat. Sollte hierzu eine Gesetzesänderung erforderlich sein, so soll der Weg einer Bundesratsinitiative begangen werden.
Begründung: Bei dem Bestand der BIMA handelt es sich um Grundstücke im Volksvermögen. Volksvermögen soll generell nicht zu Niedrigstpreisen veräußert werden, denn der Erlös, soll ja wieder für Bundesaufgaben zur Verfügung stehen. Diesen Aspekt erfüllt die jetzige Vorgehensweise. Allerdings heizt sie durch das praktizierte Höchstbieterverfahren die Spekulation an und konterkariert die Bemühungen der Länder und Kommunen bei ihrer Entwicklung. Konkret heißt dies, eine vordringliche Aufgabe in Berlin ist es preiswerten Wohnraum anzubieten um dämpfend auf die explodierenden Mieten einzuwirken und es nicht durch vorhandenem Zuzug zu einer Wohnungsnot kommen zu lassen. Die finanziellen Mittel Berlins sind beschränkt. Bei einer Abgabe von Grundstücken an städtische Gesellschaften oder Genossenschaften zum Verkehrswert, würde dies wesentlich zur Entspannung beitragen und den Kommunen bei der Schaffung von erforderlicher Infrastruktur behilflich sein.
BVV 27.08.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
StadtQM 03.09.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich analog zur Drucksache DS/1009/IV beim Senat dafür einzusetzen, dass dieser sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzt, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom bisher praktiziertem Höchstbieterverfahren Abstand nimmt und Grundstücke zum Verkehrswert veräußert, bzw. in einem von der betreffenden Kommune erstelltem Konzept, dieses in einem Konzeptverfahren aufnimmt und das dann Einfluss auf die Vergabe als auch auf die Preiserwartung hat. Sollte hierzu eine Gesetzesänderung erforderlich sein, so soll der Weg einer Bundesratsinitiative begangen werden.
BVV 24.09.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich analog zur Drucksache DS/1009/IV beim Senat dafür einzusetzen, dass dieser sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzt, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom bisher praktiziertem Höchstbieterverfahren Abstand nimmt und Grundstücke zum Verkehrswert veräußert, bzw. in einem von der betreffenden Kommune erstelltem Konzept, dieses in einem Konzeptverfahren aufnimmt und das dann Einfluss auf die Vergabe als auch auf die Preiserwartung hat. Sollte hierzu eine Gesetzesänderung erforderlich sein, so soll der Weg einer Bundesratsinitiative begangen werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 23.09.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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