Drucksache - DS/1218/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 06.06.2014 Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten werden verhindert, die Feststellung bzw. Verfolgung von Verstößen - auch im unmittelbar angrenzenden Bereich wie z.B. der Görlitzer Straße ist besser möglich als zuvor.
Es ist zu beobachten, dass Parkbesucher mit Hunden zu einem deutlich höheren Anteil als bislang den Leinenzwang für Hunde in der geschützten Grünanlage beachten.
Der Park hinterlässt einen ordentlicheren Eindruck im Hinblick auf Verfüllungen etc., die Stimmung - rein subjektiv betrachtet - scheint entspannter zu sein.
All dieses führt, aus Sicht der Ordnungsbehörden, zu einem anwohnerfreundlichen Klima.
Allerdings darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass erhebliche Kapazitäten sowohl der Polizei als auch des Ordnungsamtes gebunden werden, wodurch eine langfristige Fortsetzung der Maßnahme ausgeschlossen zu sein scheint.
Es sind jeweils montags bis freitags zwischen 7:00 und 22:00 Uhr sowie samstags und sonntags zwischen 10:00 und 18:00 Uhr in wechselnder Besetzung zwei Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes und zwei Polizist/innen im Park unterwegs.
Gemäß dem abgestimmten Sicherheits- und Ordnungskonzept für den Park sollen vorrangig Verstöße gegen das Grünanlagengesetz (Leinenzwang, Verfüllung, Lärm, Musikveranstaltungen, Grillverbot) festgestellt bzw. verfolgt und im Idealfall verhindert werden.
Auch soll das Kampieren im Park wirkungsvoll unterbunden werden.
Ziel ist es letztendlich, den Park für seinen eigentlichen Nutzungszweck gemäß Widmung zurückzugewinnen, nämlich als Grün- und Erholungsanlage, in der Familien, Anwohner und Besucher spazieren gehen, sich ausruhen, sich treffen können oder die sie als Durchfegung auf dem Weg von A nach B nutzen können.
Die Aufgabenverteilung funktioniert gut, die Polizei kümmert sich um die Drogenszene und andere Straftaten, wobei sich die Mitarbeiter des Ordnungsamtes jeweils im Hintergrund halten, zumal das Ordnungsamt für die Verfolgung von Straftaten nicht zuständig ist.
Die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes kümmern sich um die Ordnungswidrigkeiten im Rahmen ihrer Zuständigkeit und werden - soweit erforderlich - durch die Beamten der Polizei unterstützt.
Die Zusammenarbeit mit dem Abschnitt 53 funktioniert hervorragend.
Die gemeinsame Aufgabe eines indirekten, präventiven Vorgehens gegen den Drogenhandel mittels aktiver Ansprache potentieller Drogenkäufer ist allerdings bislang noch nicht aktiv wahrgenommen worden, da insoweit Informationsbroschüren noch erarbeitet werden, die von den Streifen verteilt werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers |
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