Drucksache - DS/0959/IV  

 
 
Betreff: Umstellung des Systems der Geldüberweisungen zum 1.02.2014 auf SEPA
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.11.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Zum 1

Zum 1.02.2014 werden die Geldüberweisungen auf das SEPA-SYSTEM umgestellt.

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie wird gesichert, dass nach dem 1.02.2014 alle Geldüberweisungen des Bezirksamtes die Empfänger erreichen?

 

  1. Wie ist geregelt, dass Fehler bei den Überweisungen schnell und zeitnah korrigiert werden können?

 

  1. Welche Hilfsmöglichkeiten werden greifen, falls es Fehler bei den Überweisungen von Grundsicherungsrenten durch das Sozialamt oder Überweisungen von  Arbeitslosengeld II durch das Jobcenter gibt?

 

Nachfragen:
 

  1. Wie werden die Mitarbeiterinnen des Sozialamtes und die Mitarbeiterinnen am Counter und in der Leistungsabteilung des Jobcenters auf mögliche Fehler bei der Umstellung der Überweisungen vorbereitet?

 

  1. Welche schnelle und machbare Hilfe wird vorbereitet, damit Menschen durch falsch erfolgte Überweisungen nicht in Not geraten?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                 28.11.2013

Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste             

SozBeschBüD Dez

 

 

Ihre mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
 

Ab Februar 2014 wird in ganz Europa (Beschluss des Europaparlaments und des Europarats vom März 2012) für den bargeldlosen Zahlungsverkehr das einheitlich standardisierte Verfahren SEPA (Single Euro Payment Area) verpflichtend eingesetzt. Die deutschen Bankleitzahlen und Kontonummern werden durch "BIC" (Banken -Identifikationscode) und IBAN (Internationale Bankkontonummer) ersetzt. Ab Dezember 2013 werden Zahlungen, die an das Auszahlungsfachverfahren ERP übergeben werden, nur noch mit BIC und IBAN verarbeitet.
 

1. Wie wird gesichert, dass nach dem 1.02.2014 alle Geldüberweisungen des Bezirksamtes

die Empfänger erreichen?

 

Die Umstellung auf das SEPA-Überweisungssystem ist bereits im Oktober erfolgt. Auftretende Probleme konnten bereits seitens der BASIS-Geschäftsstelle behoben werden. Mit der bereits umgesetzten Zahlungsumstellung ist die Geldüberweisung ab 01.02.2014 gesichert.


2. Wie ist geregelt, dass Fehler bei den Überweisungen schnell und zeitnah korrigiert werden

können?

 

Im Rahmen der Umstellung im Oktober haben die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bei fehlerhaften oder fehlenden Angaben (z.B. bei kleinen Geldinstituten konnte die Regel auf die Umstellung auf die IBAN- und BIC Nummern teilweise nicht angewandt werden) Listen zur Verfügung gestellt bekommen, die umgehend geprüft und korrigiert werden mussten. Dies geschah im Vorfeld von jeglichen Zahlungsanweisungen. Jetzt, im laufenden Betrieb, werden die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter von der Wirtschaftsstelle (wie bereits gängig) über den Zahlungsrücklauf informiert und es erfolgt eine umgehende Korrektur und ggf. Neuanweisung.
 

3. Welche Hilfsmöglichkeiten werden greifen, falls es Fehler bei den Überweisungen von

Grundsicherungsrenten durch das Sozialamt oder Überweisungen von Arbeitslosengeld II

durch das Jobcenter gibt?

 

Bei fehlerhaften Überweisungen wird die Leistung entweder neu angewiesen oder wenn es seitens der/des Leistungsberechtigten notwendig ist, eine Barzahlung veranlasst.

 

Seit Ende vergangenen Jahres stellte die Bundesagentur bereits nach und nach alle Fachverfahren auf das SEPA-Format  um. Die Umstellung für A2LL erfolgte bereits im September 2013 mit der aktuellen Programmversion durch eine automatische Massenkonvertierung der in A2LL gespeicherten Daten. Seit September dieses Jahres können demnach neue Zahlungsverbindungen in A2LL nur noch im SEPA-Format durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfasst werden. Damit die SEPA-Daten den Jobcenter auch vorliegen, werden in den seit August 2013 gültigen neuen Antragsvordrucken (zentral eingestellt) nur noch BIC und IBAN erhoben.

 

Falls Kundinnen und Kunden dennoch nur Bankleitzahl und Kontonummer angeben, haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den "SEPA Account Converter" die Möglichkeit, die Zahlungsverbindung manuell  an das neue Format anzupassen und in A2LL einzugeben.

Der "SEPA  Account Converter" steht auf jedem PC zur Verfügung.

 

 

Nachfragen:

 

1. Wie werden die Mitarbeiterinnen des Sozialamtes und die Mitarbeiterinnen am Counter und in der Leistungsabteilung des Jobcenters auf mögliche Fehler bei der Umstellung der Überweisungen vorbereitet?

 

              Sofern Fehler bekannt sind, wird die Anwendungsbetreuung des Amts für Soziales durch die BASIS-Geschäftsstelle informiert. Die Anwendungsbetreuung informiert dann umgehend die davon betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

             
 

2.               Welche schnelle und machbare Hilfe wird vorbereitet, damit Menschen durch falsch erfolgte Überweisungen nicht in Not geraten?

 

Hier wird das generelle Verfahren angewandt, welches regelmäßig umgesetzt wird, sofern es Probleme bei Überweisungen gegeben hat. Sofern keine weiteren Einkünfte vorhanden sind bzw. der/die Leistungsberechtigte die Not nachweist, kann eine Barzahlung (ggf. eine Abschlagszahlung) veranlasst werden.

 

Zur Umstellung  auf SEPA und dem Umgang mit möglichen Fehlerquellen hat es für den SGB II Bereich eine eigene Verfahrensinformation gegeben (gültig ab 2.10.2013). Diese ist allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der betreffenden Fachabteilungen bekannt und wird  im Rahmen von Teambesprechungen nachgehalten.

 

Darüber hinaus wurden in den Fällen, in denen eine automatische Umstellung nicht möglich war, Listen zur "manuellen" Korrektur bereitgestellt. Mittels des "SEPA  Account Converter" werden die Fälle auf das neue SEPA-Format umgestellt.

 

Sollte es in den seltensten Fällen dennoch vorkommen, dass aufgrund einer fehlerhaften oder nicht erfolgten SEPA Umstellung keine Zahlung erfolgen konnte, wird im Rahmen der durch den Kunden/die Kundin nachzuweisenden Mittellosigkeit die Soforthilfe in Form einer Barzahlung am Kassenautomaten erfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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