Drucksache - DS/0736/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Beantwortung: Herr Panhoff
Zu Frage 1: Die Mittel für die Beschaffung und den Betrieb der Informationstechnik im Bezirk werden im Rahmen der Budgetzuweisung von den Organisationseinheiten dezentral zur Verfügung gestellt. Wir haben ja das Prinzip der dezentralen Ressourcenverantwortung und insofern beschaffen also dann die Ämter ihre Geräte jeweils in eigener Verantwortung, allerdings vom Verfahren her dann über den IT-Service und der beschafft die Geräte über das IT-DZ, also das Informationstechnik. IT-DZ. also die Zentrale Landesebene, Dienstleistungszentrum, genau, IT-Dienstleistungszentrum, jetzt ist mir das gerade entfallen gewesen. So, es gibt da eine zentrale Beschaffung des IT-Services selbst, und zwar für den Server, Netzwerkkomponenten, Datenverbindung, Kommunikation, also all das, was nötig ist, um die Geräte untereinander am Laufen zu halten, aber nicht die einzelnen Endgeräte.
Zu Frage 2: Also die Überprüfung findet zeitnah statt, in der Regel am gleichen Tag. Wenn ein Defekt vorliegt, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder es besteht ein Garantieanspruch, dann wird dieser bemüht, wobei wir keine Einflussmöglichkeiten haben auf die Geschwindigkeit, wann dieser Garantieanspruch erfüllt wird. Die vertragliche Gestaltung mit den Zulieferfirmen obliegt auch dem IT-DZ, d.h. es sind nicht Verträge, die der Bezirk gemacht hat, sondern das IT-DZ, was vielleicht auch nicht ganz uninteressant ist in Zusammenhang mit Erwägungen, viele Dinge noch weiter zu zentralisieren, in der Hoffnung, dass es dann besser, schneller funktioniert. Also wir haben da gelegentlich unsere Zweifel. Wenn kein Garantieanspruch vorliegt, dann muss ein Ersatz beschafft werden. Das ist dann von den Ämtern in eigener Verantwortung zu planen. Die bestellen dann und dann wird beschafft, aber die Mittel müssen bereitgestellt werden von den Organisationseinheiten. Es ist im Übrigen möglich, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter sich an jedem PC im Bezirk mit seiner oder ihrer Kennung anmeldet und dann von einem anderen Arbeitsplatz aus arbeitet, so dass also die Grundfunktionen zumindest von allen Arbeitsplätzen aus auch ausgeübt werden können.
Zu Frage 3: Also, erstens ist es nicht normal und zweitens trifft es auch nicht zu. Also es trifft nicht zu für den, insbesondere nicht für den Bereich, der hier angeführt wird, die Bürgerdienste, uns ist also eine. derartige Bearbeitungszeit nicht bekannt. Ich weiß jetzt auch nicht, ob das auf eine reale Begebenheit zurückgeht, oder ob das jetzt generell gemeint ist, dass die besonders publikumsintensiven Bereiche natürlich besonders betroffen sind. Das ist dem IT-Service auch bewusst und er kümmert sich dort sehr schnell, und das Arbeitsverhältnis - gerade mit dem Bürgeramt - ist als äußerst gut zu bezeichnen.
Zu Nachfrage 1: Entsprechend kann ich Ihre Nachfrage, also die Auswirkungen auf die Kostenleistungsrechnung, jetzt hier nicht weiter beantworten, denn die geht ja zurück auf die Annahmen, die Sie in Frage 2 und 3 gestellt haben, die aber nicht zutreffen.
Zu Nachfrage 2: Wir könnten gesonderte Wartungsverträge abschließen, die eine zeitnähere oder schnellere Stellung von Ersatzgeräten beinhalten würde. Das ist aber auch in einer dezentralen Ressourcenverantwortung der Ämter. Die müssen dafür dann höhere Aufwendungen in Kauf nehmen, weil diese Verträge, also höherer Service, dann auch mit höheren Kosten verbunden ist. |
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