Drucksache - DS/0334-01/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes 2-35 für das Gelände zwischen Spree, Köpenicker Straße, einschließlich des Grundstücks Köpenicker Straße 11-12 und Brommystraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg aufzuheben.
Das Bezirksamt wird zudem beauftragt, vor der Schaffung von Baurecht, das für die Grundstückseigentümer eine erhebliche planungsbedingte Wertsteigerung bewirkt, mit diesen Grundstückseigentümern nach dem Vorbild der Stadt München („Münchener Modell“) einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu verhandeln und abzuschließen, der vorsieht, dass 30 % der auf dem Plangebiet entstehenden Wohnungen/Wohnfläche einer Miet- und Belegungsbindung auf 20 Jahre unterliegen. Die Einstiegsmiete dieses Anteils von einem Drittel der Wohnfläche darf nicht über 6,00 nettokalt liegen und jährlich nur um max. 2 % steigen. Der Bezirk soll dort ein Belegungsrecht für WBS-Berechtigte erhalten.
Nach in diesem Sinne erfolgreichem Abschluss entsprechender Vereinbarungen soll das Bebauungsplanverfahren aufgenommen werden.
ÄA SPD 19.09.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, für den Geltungsbereich des aufzustellenden B-Plans 2-35 für das Gelände zwischen Spree, Köpenicker Straße, einschließlich des Grundstücks Köpenicker Straße 11-12 und Brommystraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg der für die Grundstückseigentümer eine erhebliche planungsbedingte Wertsteigerung bewirkt, mit diesen Grundstückseigentümern nach dem Vorbild der Stadt München („Münchener Modell“) einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu verhandeln und abzuschließen, der vorsieht, dass 30 % der auf dem Plangebiet entstehenden Wohnungen/Wohnfläche einer Miet- und Belegungsbindung unterliegen. Die Einstiegsmiete dieses Anteils von einem Drittel der Wohnfläche darf nicht über 6,00 nettokalt liegen und jährlich nur um max. 2 % steigen. Der Bezirk soll dort ein Belegungsrecht für WBS-Berechtigte erhalten.
StadtQM 19.09.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, für den Geltungsbereich des aufzustellenden B-Plans 2-35 für das Gelände zwischen Spree, Köpenicker Straße, einschließlich des Grundstücks Köpenicker Straße 11-12 und Brommystraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg der für die Grundstückseigentümer eine erhebliche planungsbedingte Wertsteigerung bewirkt, mit diesen Grundstückseigentümern nach dem Vorbild der Stadt München („Münchener Modell“) einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu verhandeln und abzuschließen, der vorsieht, dass 30 % der auf dem Plangebiet entstehenden Wohnungen/Wohnfläche einer Miet- und Belegungsbindung unterliegen. Die Einstiegsmiete dieses Anteils von einem Drittel der Wohnfläche darf nicht über 6,00 nettokalt liegen und jährlich nur um max. 2 % steigen. Der Bezirk soll dort ein Belegungsrecht für WBS-Berechtigte erhalten.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, für den Geltungsbereich des aufzustellenden B-Plans 2-35 für das Gelände zwischen Spree, Köpenicker Straße, einschließlich des Grundstücks Köpenicker Straße 11-12 und Brommystraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg der für die Grundstückseigentümer eine erhebliche planungsbedingte Wertsteigerung bewirkt, mit diesen Grundstückseigentümern nach dem Vorbild der Stadt München („Münchener Modell“) einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu verhandeln und abzuschließen, der vorsieht, dass 30 % der auf dem Plangebiet entstehenden Wohnungen/Wohnfläche einer Miet- und Belegungsbindung unterliegen. Die Einstiegsmiete dieses Anteils von einem Drittel der Wohnfläche darf nicht über 6,00 nettokalt liegen und jährlich nur um max. 2 % steigen. Der Bezirk soll dort ein Belegungsrecht für WBS-Berechtigte erhalten.
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