Drucksache - DS/0190/IV  

 
 
Betreff: Ausschreibung der Schulreinigung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Sommer-Wetter, RegineSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.04.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt :

Ich frage das Bezirksamt :

 

1.       Welche Aussagen  kann das BA bezüglich der neuen Ausschreibungskriterien bei der Schulreinigung  machen?

 

2.       Welche Schlussfolgerungen zieht das BA aus der Klage des unterlegenen Mitbewerbers?

 

3.       Wie steht das BA zu den Überlegungen, die es hinsichtlich der Schulreinigung bei der Elternschaft der Modersohn-Grundschule gibt?     

 

 

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

 

Zu Frage 1: Nach Aufhebung der Ausschreibung des Schulamts zur laufenden Unterhaltsreinigung erfolgte 2010, 2011 die Ausschreibung, die Reinigungsleistung durch die Vergabestelle des Bezirksamtes Lichtenberg. Die Vergabestelle Lichtenberg hat sich dabei in der Vergangenheit auf die Ausschreibung, insbesondere auf dem Gebiet der Reinigungsleistung berlinweit spezialisiert. Ausgeschrieben wurde dabei die vom Schulamt vorgegebene Leistung, die sich in der DIN 77400 Reinigungsleistung Schulgebäude, Anforderung an die Reinigung und im speziellen an den Kenntnissen und Erfahrungen vergangener Ausschreibungen orientierte. Gemäß der DIN gehörte zu den Allgemeinanforderungen eine hygienische Reinigung von Schulgebäuden, damit die Staubkonzentration durch geeignete Reinigungsmethoden, z. B. durch Nasswischen, in vertretbaren Grenzen gehalten wird. Kriterien sind bei den Reinigungsmethoden und Systemen ist der jeweilige Stand der Technik unter Berücksichtigung umweltorientierter Gesichtspunkte anzuwenden. Bei der individuellen Festlegung der Reinigungsintervalle in Schulgebäuden müssen insbesondere die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Die zu beachtenden Faktoren sind dann der Standort, die Nutzung, auch außerschulische Nutzung, die Schulform, die Nutzungshäufigkeit, die Bausubstanz, die Art der Außenanlagen und jahreszeitliche Einflüsse. Beim Ausschreibungskriterium Reinigungshäufigkeit liegt je nach Räumlichkeit der Arbeitsgang, z. B. nasswischen oder saugen, zwischen einmal und fünfmal wöchentlich. Hierbei werden auch Reinigungshäufigkeit der Nebenleistungen, wie z. B. Tische und Stühle reinigen oder Abfallbehälter leeren, berücksichtigt. Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass es den Schulen grundsätzlich möglich ist, von vertraglich vereinbarten Leistungsumfang, man kann dieses auch als Grundgerüst bezeichnen, dahingehend abzuweichen und kostenneutral in Abstimmung natürlich mit der Reinigungsfirma, zu setzen, so dass die vereinbarten Reinigungsleistungen auch leicht verschoben werden können oder andere Schwerpunkte gesetzt werden dürfen. Von dieser Möglichkeit wurde auch in der Vergangenheit schon Gebrauch gemacht. Zudem wurde die Vergabe der Unterhaltsreinigung einer Prüfung der Innenrevision unterzogen, deren Ergebnisse dem Schulamt am 21.05.2012 mitgeteilt werden soll. Aus diesem erhoffen wir uns neue Informationen und Erkenntnisse für das zukünftige Verfahren.

 

Zu Frage 2: Im Jahr 2009 wurde keine Klage, sondern eine Rüge bei der Vergabekammer bzgl. der qualitätsorientierten Ausschreibung der Reinigungsverträge für die Schulen eingereicht. Um eine drohende Klage abzuwenden, wurde nach Prüfung durch das Rechtsamt das Vergabeverfahren des Gerichts vom Schulamt wieder aufgehoben. In einer rechtlichen Auseinandersetzung bieten gerade derartige weiche Kriterien die Qualität diverse Klagepunkte, die vor Gericht mitunter keinen Bestand haben. Eine vorläufige Schlussfolgerung aus diesen Vergabeverfahren war, dass von der Bewertung von Qualitätsmerkmalen abgesehen wird, da insbesondere die Aufstellung und vor allem die Wertung dieser Kriterien von der Vergabekammer für problematisch angesehen wurde.

 

Zu Frage 3: Im vergangenen Herbst fand auf Initiative der Elternschaft zusammen mit dieser Schule, vertreten durch Schulleiterin und Hausmeister, und dem zuständigen Schulamt ein Vororttermin an der Modersohn-Grundschule bzgl. der Reinigungsqualität am Standort statt. Hintergrund dieses gemeinsamen Termins war die Auswertung der von Eltern und Lehrern initiierten Kontrolle der Reinigungsergebnisse über mehrere Wochen anhand von selbsterstellten Reinigungsprotokollen und dient in erster Linie zur Unterstützung der Schule bei der Beurteilung der vertraglich zu erbringenden Reinigungsleistung. Im Zusammenhang einer möglichst objektiven einheitlichen und insbesondere umfassenden Beurteilung der vertraglich geregelten Unterhaltsreinigung ist vereinbart worden, den Umfang und die Qualität der zu erbringenden Reinigungsleistung an zwei Wochen im noch laufenden Schuljahr durch die Schule betrachten zu lassen. Hierzu wurde vergangene Woche allen Schulen des Bezirks ein mit dem Schulamt abgestimmter und an die Vertragssituation angepasster Vordruck zur Beurteilung der Reinigungsqualität an die Schulleitungen übermittelt. Die Idee der Elternschaft mit dem Aushang eines Beanstandungszettels in der Schule, die Reinigungsdefizite zu dokumentieren, zu kontrollieren und Änderungen anzuregen, diese Idee wird von mir und dem Bezirksamt ausdrücklich begrüßt.

 

Frau Riester: Ja, ich habe eine Frage zur Einschätzung des Bezirksamtes, ob …, also wenn in den Ausschreibungen qualitative Kriterien nicht möglich sind, sondern dass eben allein nach dem günstigsten Anbieter geht, ob das Bezirksamt es für realistisch hält, dass zu diesen Preisen die Reinigung der Schulen tatsächlich durchgeführt werden können oder ob das realistisch gesehen unmöglich ist?

 

Zu Nachfrage 1: Das ist eine ganz, ganz schwierige Frage, weil um das wirklich hinreichend beurteilen zu können, müsste man sich wirklich das ganz genau anschauen, ob die Reinigungsfirma in der Lage ist, diese vereinbarten Leistungen zu erbringen. Aufgrund der Vergabe dieser Leistung müssen wir davon ausgehen, dass diese Firmen, die das Los quasi erhalten haben, über den Preis in der Lage sind, das zu können. Grundsätzlich habe ich sowieso aber ein Problem mit diesem Vergabeverfahren, ich glaube, das ist auch bekannt, weil dieses Vergabeverfahren alleine über den Preis, wird auch auf Dauer nicht dazu führen, dass wir die Qualität von Reinigung bekommen, die wir benötigen. Insofern ist auch die Frage, ob man die Reinigungsfrequenzen verändert, eigentlich eine nachgeordnete Frage. Die primäre Frage ist eigentlich: Wie kontrollieren wir die Qualität, so dass wir die Firma dann auf … ja, das quasi auch versprochen hat bzw. vertraglich vereinbart hat, diese Leistung zu erbringen, dass sie das auch hinreichend kann? Unter und das ist jetzt ganz wichtig aus meiner Sicht, unter Einhaltung der Regelung im Berliner Ausschreibevergabegesetz wie tariftreue, Frauenförderplan und viele andere Dinge mehr, die dazugehören. Das ist das eigentliche Problem glaube ich, was wir haben, dass wir von dieser preisorientierten Ausschreibung wegkommen müssen. Das Bezirksamt hat sich jetzt auch schon mal ein paar Gedanken gemacht. Wir werden uns jetzt auch mit einem Experten, wie es so schön heißt, des Ausschreibungsrechts zusammensetzen, von der Verwaltungsakademie und nochmal prüfen, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt, eine Ausschreibung ähnlich wie beim Schulessen so zu machen, dass man sagt, wir haben hier einen Preis, den sind wir bereit zu zahlen. Wir haben hier Reinigungsleistungen, die erbracht werden müssen, das lässt sich ja leicht definieren, haben wir ja auch gemacht und jetzt haben wir eine Forderung, wir wollen, dass die Qualität erbracht wird. Und das ist das zentrale Kriterium. Insofern, ob jemand fünfmal wischt oder dreimal wischt, wenn er es dreimal nicht richtig macht und fünfmal auch nicht richtig macht, dann ist es auch nicht so wirklich eine Hilfe.

 

 

 
 

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