Drucksache - DS/1970/III  

 
 
Betreff: Handlungsvorschrift für die Bearbeitung von Anträgen auf eine Selbstbenutzungsgenehmigung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FinPerStadtVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.11.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
07.12.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen & Stadtplanung und Bauen      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.01.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
18.01.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
15.02.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
01.03.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.03.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS1970_VzK Handlungsvorschrift für die Bearbeitung von Anträgen auf eine Selbstbenutzungsge-nehmigung  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text siehe Anlage !

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr überwiesen.

 

07.12.2010 UmwVerk

vertagt

 

18.01.2011 UMV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

26.01.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird rücküberwiesen in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr und den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen ff.

 

01.03.2011 StadtPlan

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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