Drucksache - DS/1876/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass auf der Gitschiner Straße zwischen Alexandrinenstraße und Erkelenzdamm eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für den motorisierten Verkehr eingeführt wird.
Begründung:
Die Kreuzberger Ost-West-Tangente Gitschiner Straße/Skalitzer Straße ist eine der meist befahrenen Straßen im Bezirk, deren AnwohnerInnen einer entsprechend hohen (Lärm-) Belastung ausgesetzt sind. Auf einigen Teilstrecken wurde bereits ein Tempo-30-Limit eingeführt, nicht so auf dem Abschnitt zwischen der Alexandrinenstraße und dem Erkelenzdamm. Die dortigen Anlieger beklagen in jüngster Zeit eine Abnahme der Wohnqualität, die auf zunehmenden Verkehr und den Mangel an Schallschutz (schmale Bürgersteige, wenige Straßenbäume, z.T. Altbaufenster) zurückzuführen ist.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für UMV.
12.10.2010 UMV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass auf der Gitschiner Straße zwischen Alexandrinenstraße und Erkelenzdamm eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für den motorisierten Verkehr eingeführt wird.
BVV 27.10.10
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass auf der Gitschiner Straße zwischen Alexandrinenstraße und Erkelenzdamm eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für den motorisierten Verkehr eingeführt wird.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Text, siehe Anlage.
23.02.11
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
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