Drucksache - DS/1444/III
Sehr geehrte Frau Leese, Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Wie hoch ist die Anzahl der zur
Verfügung stehenden Wahllokale im Bezirk sowie die Anzahl der Standorte
gegenüber der Bundestagswahl 2005 und wie viele Doppelstandorte wurden
eingerichtet? Im Land Berlin wurden Anfang 2009
die Wahl/Stimmbezirke neu eingeteilt. Maßgebend für die Neueinteilung der
Wahl/Stimmbezirke ist § 12 der Bundeswahlordnung (BWO), der festlegt, das ein
Wahl/Stimmbezirk nicht mehr als 2.500 Einwohner haben darf. Dies hatte zu
Folge, dass in allen Bezirken Berlins die Anzahl der Wahl/Stimmbezirke
reduziert wurde. Für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat das Bezirkswahlamt
126 Wahl/Stimmbezirke festgelegt und 36 Briefwahllokale, die für die kommenden
Wahlen und Entscheide gelten. 2005: 151 Wahllokale an 92 Standorten, davon ü
30
Standorte mit 2, ü
7
Standorte mit 3 und ü
5
Standorte mit 4 Wahllokalen.
2009:
126 Wahllokale an 108 Standorten, davon ü
16
Standorte mit 2 und ü
1
Standort mit 3 Wahllokalen. 2.
Wie gestaltet sich die Akquisition von Standorten und welche
Prioritätenreihenfolge wird dabei eingehalten? Die Wahlräume sollen gem. § 46 BWO – wenn es die örtlichen Verhältnisse
erlauben – so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten
auch Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen die Teilnahme an der Wahl erleichtert
wird. D.h. die Wahllokale werden vom Wahlamt so ausgewählt, dass Wählerinnen
und Wähler nicht extrem lange Wege haben und dass auf Objekte, die zahlreiche
Treppen und hohe Aufgänge haben, verzichtet wird. Darüber hinaus ist die Größe und Ausstattung so
auszuwählen, dass die Wahlhandlung und Auszählung der Stimmen nicht
beeinträchtigt wird. Öffentliche Gebäude haben bei der Auswahl Vorrang (§
46 LWO) – auch weil sie im allgemeinen der lokalen Einwohnerschaft bekannt
sind. Ist das nicht möglich, weil diese im Umfeld von Stimmbezirken nicht zur
Verfügung stehen, werden durch das Wahlamt auch Gaststätten oder andere Objekte
ausgewählt, die den Anforderungen entsprechen. Eine letzte Möglichkeit ist die
Anmietung von Räumlichkeiten. Im Vorfeld von Wahlen werden durch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes geeignete Objekte, auch mit
Unterstützung anderer Ämter der Bezirksverwaltung, gesucht und die
Örtlichkeiten besichtigt. Mit einer Vereinbarung, unterzeichnet von der
Leitung der Einrichtung und der Leitung des Wahlamtes wird dann die Überlassung
für die konkrete Wahl geregelt. Die Akquise von geeigneten
Standorten für die Einrichtung von Wahllokale war in diesem Jahr, auch auf
Grund der Vielzahl der Wahlen, nicht mit besonderen Schwierigkeiten verbunden. 3.
Ist es zutreffend, dass sich Schulen bzw. SchulleiterInnen geweigert
haben, am Wallsonntag die Schule zu öffnen und somit als Wahllokal zur
Verfügung zu stehen? Dies ist nicht zutreffend. Soweit bauliche Umstände der
Einrichtung eines Wahllokals entgegenstanden, konnten andere Objekte gewonnen
werden. Nachfragen: 1.
Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, dass zu jeder Wahl möglichst
viele öffentliche, gut erreichbare und gut sichtbare Institutionen als Wahllokal
zur Verfügung stehen? Mehr als 80 % der Standorte der
Wahllokal im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sind in öffentlichen
Einrichtungen, so in Senioren-/Pflegeheime, Kita’s, Schulen, Bibliotheken,
Museum usw. eingerichtet und damit durchaus in ausreichendem Maße visuell
auffällig. Eine Erhöhung des Anteils derartiger Objekte wird durch das Wahlamt
weiter angestrebt, kann jedoch nicht gewährleistet werden. 2.
Welche Möglichkeiten gibt es von Seiten der Außenstelle der
Senatsverwaltung SchulleiterInnen am Wahlsonntag zu verpflichten, so dass auch
Schulen als Wahllokale genutzt werden können? Neben der Bereitstellung von Schulen
für die Einrichtung von Wahllokalen stellen sich zahlreiche Schulleiterinnen
und Schulleiter und Lehrerinnen und Lehrer auch für die ehrenamtliche Tätigkeit
als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Peter Beckers |
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