Drucksache - DS/1444/III  

 
 
Betreff: Wahllokale
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Leese, AnitaLeese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.09.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 22.09.2009 PDF-Dokument
2. Version vom 29.09.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Sehr geehrte Frau Leese,

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1.     Wie hoch ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Wahllokale im Bezirk sowie die Anzahl der Standorte gegenüber der Bundestagswahl 2005 und wie viele Dop­pelstandorte wurden eingerichtet?

 

Im Land Berlin wurden Anfang 2009 die Wahl/Stimmbezirke neu eingeteilt. Maßge­bend für die Neueinteilung der Wahl/Stimmbezirke ist § 12 der Bundeswahlordnung (BWO), der festlegt, das ein Wahl/Stimmbezirk nicht mehr als 2.500 Einwohner haben darf. Dies hatte zu Folge, dass in allen Bezirken Berlins die Anzahl der Wahl/Stimmbezirke reduziert wurde. Für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat das Bezirkswahlamt 126 Wahl/Stimmbezirke festgelegt und 36 Briefwahllokale, die für die kommenden Wahlen und Entscheide gelten.

 

2005:

 

151 Wahllokale an 92 Standorten,

 

davon

 

ü      30 Standorte mit 2,

ü       7 Standorte mit 3 und

ü      5 Standorte mit 4 Wahllokalen. 

 

     2009:

 

     126 Wahllokale an 108 Standorten,

 

     davon

 

ü      16 Standorte mit 2 und

ü      1 Standort mit 3 Wahllokalen.

 

 

2.     Wie gestaltet sich die Akquisition von Standorten und welche Prioritätenreihen­folge wird dabei eingehalten?

 

Die Wahlräume sollen gem. § 46 BWO  – wenn es die örtlichen Verhältnisse erlau­ben – so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten auch Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen die Teilnahme an der Wahl erleichtert wird. D.h. die Wahllokale werden vom Wahlamt so ausgewählt, dass Wählerinnen und Wähler nicht extrem lange Wege haben und dass auf Objekte, die zahlreiche Treppen und hohe Aufgänge haben, verzichtet wird.

 

Darüber hinaus ist die Größe und Ausstattung so auszuwählen, dass die Wahlhand­lung und Auszählung der Stimmen nicht beeinträchtigt wird.

 

Öffentliche Gebäude haben bei der Auswahl Vorrang (§ 46 LWO) – auch weil sie im allgemeinen der lokalen Einwohnerschaft bekannt sind. Ist das nicht möglich, weil diese im Umfeld von Stimmbezirken nicht zur Verfügung stehen, werden durch das Wahlamt auch Gaststätten oder andere Objekte ausgewählt, die den Anforderun­gen entsprechen. Eine letzte Möglichkeit ist die Anmietung von Räumlichkeiten.

 

Im Vorfeld von Wahlen werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes geeignete Objekte, auch mit Unterstützung anderer Ämter der Bezirks­verwaltung, gesucht und die Örtlichkeiten besichtigt. Mit einer Vereinbarung, un­terzeichnet von der Leitung der Einrichtung und der Leitung des Wahlamtes wird dann die Überlassung für die konkrete Wahl geregelt.

 

Die Akquise von geeigneten Standorten für die Einrichtung von Wahllokale war in diesem Jahr, auch auf Grund der Vielzahl der Wahlen, nicht mit besonderen Schwierigkeiten verbunden.

 

 

3.     Ist es zutreffend, dass sich Schulen bzw. SchulleiterInnen geweigert haben, am Wallsonntag die Schule zu öffnen und somit als Wahllokal zur Verfügung zu ste­hen?

 

Dies ist nicht zutreffend.

 

Soweit bauliche Umstände der Einrichtung eines Wahllokals entgegenstanden, konnten andere Objekte gewonnen werden.

 

 

Nachfragen:

 

1.      Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, dass zu jeder Wahl möglichst viele öffentliche, gut erreichbare und gut sichtbare Institutionen als Wahllokal zur Ver­fügung stehen?

 

Mehr als 80 % der Standorte der Wahllokal im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sind in öffentlichen Einrichtungen, so in Senioren-/Pflegeheime, Kita’s, Schulen, Biblio­theken, Museum usw. eingerichtet und damit durchaus in ausreichendem Maße vi­suell auffällig. Eine Erhöhung des Anteils derartiger Objekte wird durch das Wahlamt weiter angestrebt, kann jedoch nicht gewährleistet werden.

 

 

2.      Welche Möglichkeiten gibt es von Seiten der Außenstelle der Senatsverwaltung SchulleiterInnen am Wahlsonntag zu verpflichten, so dass auch Schulen als Wahl­lokale genutzt werden können?

 

Neben der Bereitstellung von Schulen für die Einrichtung von Wahllokalen stellen sich zahlreiche Schulleiterinnen und Schulleiter und Lehrerinnen und Lehrer auch für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Peter Beckers

 

 

 

 
 

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