Drucksache - DS/1443/III
Ich frage
das Bezirksamt: 1.
Trifft
es zu, dass alle bestehenden Leistungsverträge der bezirklichen Kinder- und
Jugendfreizeiteinrichtungen in freier Trägerschaft per 30. September 2009 mit
Stichtag 30.06.2010 gekündigt werden sollen? Wenn JA 2.
Welche
Notwendigkeit besteht für eine derartige Handlungsweise? 3.
Wird
mit den geplanten Kündigungen nicht in unredlicher Weise der Beschlussfassung
der BVV zum Planentwurf für den bezirklichen Doppelhaushalt 2010/11
vorgegriffen?
4.
Welche
haushaltspolitischen Auswirkungen hätte der beabsichtigte Kündigungsvorgang? Frau
Herrmann: Nein! Frau
Burkert-Eulitz: Keine
Kündigungen, verstehe ich so? Frau
Richter: Ja, dann
freut mich das sehr, weil die Information, die uns erreicht haben, doch ein
anderes Bild gezeigt haben und dann kann ich doch meine Nachfrage verändern, da
es bei den freien Trägern erfreulicher Weise keine Kündigungen per 30.10. geben
soll, würde ich gerne wissen, gibt es Absichten des BA zur Neuordnung der
Verträge nach diesem Zeitpunkt. Frau
Herrmann: Die
Verträge werden sich, wenn man sie nicht bis zum 30.6. gekündigt hat, bis zum
30.9. gekündigt hat, die Leistungsverträge verlängern sie sich automatisch um 1
Jahr. Was wir
sicherlich tun werden und ich glaube, dass waren auch die Diskussionen, die
herum schwirrten, wenn die BVV, die das beschließt, weil vorhin auch gesagt
wurde, es läuft an der BVV vorbei und die Verwaltung macht dann irgendwann
selber - der JHA und die BVV entscheiden das. Die haben nicht nur ein
Informations- sondern haben an der Stelle ein eindeutiges Entscheidungsrecht.
Wenn die BVV dem Vorschlag des Jugendamtes folgt und dieses so entscheidet,
dann werden wir sicherlich dann für alle freien Träger ein einheitliches
Vertragswort haben. Angebot, Stunden, also die Kosten, die Festlegung der
Personalkosten usw. usw., weil die alten Verträge von 2003, die nicht mehr
sozusagen in der Frage entsprechen. Da aber deutlich im JHA und in der BVV
formuliert worden ist, was die festen Personalkosten betrifft usw. werden dann
diese Verträge alle vereinheitlichen. Das hat nichts mit Kündigungen,
Rausschmeißen oder so zu tun, sondern das wären dann Änderungskündigungen,
sondern die Verträge werden dann einfach nur alle 20, 30 dann angeglichen. Das
ist der Hintergrund der Diskussion, was Leistungsverträge betrifft. Herr
Schüßler: Frau
Hermann, habe ich sie da richtig verstanden, dass zunächst die Absicht bestand,
die Verträge zum 30.9. zu kündigen und wenn dem so ist, würde mich schon
interessieren, was die Gründe waren dafür, dass jetzt das BA anders verhält. Frau
Herrmann: Ja, das
ist die richtige Frage, nein das hat dengleichen Hintergrund, den ich gerade
gesagt habe. Der Hintergrund ist, wenn nämlich die BVV dem Vorschlag folgt und
so abstimmt – wir müssen ja eh noch eine BA Vorlage machen, eine BVV Vorlage
machen etc. Also, wenn das denn alles so eintritt, dann haben wir jetzt die
Situation, dass wir dann letztendlich diese Angleichung der Vertragswerke
einfach um ein Jahr verzögern müssen. Wir werden sicherlich dann mit allen
freien Trägern ins Gespräch gehen. Jeder Träger kann im Einvernehmen mit dem
Jugendamt einen Vertrag auflösen sozusagen und verändern und es geht
tatsächlich nicht um Kündigungen sondern um Änderungskündigungen, d.h. also wir
werden jetzt, wie sich das auswirkt haushaltärisch, das kann ich alles noch nicht
so genau sagen, also das Jugendamt würde nach Beschlusslage der BVV in sehr
kurzer Zeit verdammt viel zu tun haben. Wir müssen gucken, wie es sich dann
gestaltet, dass der andere teil also der teil, der freien Jugendhilfe, die
nämlich seit vielen Jahren, seit 2003 ihre Verträge hat, wie man das dann
praktisch miteinander abgleicht. Wir haben das im BA diskutiert- die Irritation Kündigung, Änderungskündigung, das merken wir ja jetzt auch, die Diskussion einer formalen Sache vermischt sich mit der Diskussion letztendlich in einer politischen Auseinandersetzung und wir werden sehen, wir müssen als Verwaltung dann halt letztendlich gucken, wie wir das umsetzen und deswegen sind wir erst mal davon zurück getreten, weil ich glaube, tatsächlich das wäre nur sehr schwer vermittelbar gewesen, wenn wir gesagt hätten, Änderungsverträge sind Änderungsverträge - ja, was du immer erzählst, wir glauben dir sowieso nicht und de Sorgen und Ängste der freien Träger wäre dann sehr groß gewesen und in dieser Situation, denke ich, kann man das auch nachvollziehen und akzeptieren. Herr
Hehmke: Frau
Herrmann, ist damit auch die Überlegung entgültig vom Tisch, dass nicht nur,
was sozusagen eine Diskussion ist, sich der öffentliche Träger aus der direkten
Leistungserbringung im Bereich des § 11 zurück zieht, sondern ist auch der
Vorschlag vom Tisch, dass die Einrichtungen , in dem freie Träger seit Jahren
in Kooperation mit dem BA sitzen und die Einrichtung , die gänzlich seit Jahren
in freier Trägerschaft sind betreiben werden, ist damit auch das vom Tisch,
dass dieses ausgeschrieben wird und sich alle noch mal bewerben müssen, auf die
Einrichtungen, wo sie schon sitzen. Frau
Herrmann: Das ist
eine interessante Frage meines JHA Vorsitzenden, denn wenn dann wird das im JHA
diskutiert und entscheiden. Das entscheiden wir nicht als Verwaltung alleine. Herr
Hehmke: Wenn mir
die Möglichkeit eingeräumt wird, dann frage ich gerne. Hält denn das Jugendamt
am Vorschlag fest, zunächst bzw. hält die Jugendstadträtin am Vorschlag fest, dieses,
was ich eben gefragt habe, so zu tun und auszuschreiben auf diejenigen, in
denen sie schon drin sitzen. Frau
Herrmann: Das ist
eine interessante Frage meines Jugendhilfeausschussvorsitzenden, weil wenn wird
das im JHA diskutiert und entschieden. Das entscheiden wir nicht als Verwaltung
alleine. Herr
Hehmke: Hält denn
das Jugendamt an dem Vorschlag fest, zunächst bzw. hält die Jugendstadträtin an
dem Vorschlag fest, dieses, was ich eben gefragt habe, so zu tun und
auszuschreiben, auch für diejenigen, die schon drin sitzen. Frau
Herrmann: Wir haben
einen Diskussionsvorschlag in den JHA eingebracht, der nicht diskutiert worden
ist. Man kann das so oder so diskutieren und man kann das so oder so
entscheiden und ich denke, man muss alle Eventualitäten durch diskutieren. An
welchem Vorschlag wir festhalten bzw. nicht festhalten, das möchte ich gerne
nach der qualifizierten Diskussion im JHA noch mal formulieren. |
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