Drucksache - DS/1443/III  

 
 
Betreff: Kündigung Freier Träger
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Richter, Claudia 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.09.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 29.09.2009 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.                   Trifft es zu, dass alle bestehenden Leistungsverträge der bezirklichen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in freier Trägerschaft per 30. September 2009 mit Stichtag 30.06.2010 gekündigt werden sollen?

 

Wenn JA

2.                   Welche Notwendigkeit besteht für eine derartige Handlungsweise?

3.                   Wird mit den geplanten Kündigungen nicht in unredlicher Weise der Beschlussfassung der BVV zum Planentwurf für den bezirklichen Doppelhaushalt 2010/11 vorgegriffen?


Nachfrage

4.                   Welche haushaltspolitischen Auswirkungen hätte der beabsichtigte Kündigungsvorgang?

 

Frau Herrmann:

Nein!

 

Frau Burkert-Eulitz:

Keine Kündigungen, verstehe ich so?

 

Frau Richter:

Ja, dann freut mich das sehr, weil die Information, die uns erreicht haben, doch ein anderes Bild gezeigt haben und dann kann ich doch meine Nachfrage verändern, da es bei den freien Trägern erfreulicher Weise keine Kündigungen per 30.10. geben soll, würde ich gerne wissen, gibt es Absichten des BA zur Neuordnung der Verträge nach diesem Zeitpunkt.

 

Frau Herrmann:

Die Verträge werden sich, wenn man sie nicht bis zum 30.6. gekündigt hat, bis zum 30.9. gekündigt hat, die Leistungsverträge verlängern sie sich automatisch um 1 Jahr.

Was wir sicherlich tun werden und ich glaube, dass waren auch die Diskussionen, die herum schwirrten, wenn die BVV, die das beschließt, weil vorhin auch gesagt wurde, es läuft an der BVV vorbei und die Verwaltung macht dann irgendwann selber - der JHA und die BVV entscheiden das. Die haben nicht nur ein Informations- sondern haben an der Stelle ein eindeutiges Entscheidungsrecht. Wenn die BVV dem Vorschlag des Jugendamtes folgt und dieses so entscheidet, dann werden wir sicherlich dann für alle freien Träger ein einheitliches Vertragswort haben. Angebot, Stunden, also die Kosten, die Festlegung der Personalkosten usw. usw., weil die alten Verträge von 2003, die nicht mehr sozusagen in der Frage entsprechen. Da aber deutlich im JHA und in der BVV formuliert worden ist, was die festen Personalkosten betrifft usw. werden dann diese Verträge alle vereinheitlichen. Das hat nichts mit Kündigungen, Rausschmeißen oder so zu tun, sondern das wären dann Änderungskündigungen, sondern die Verträge werden dann einfach nur alle 20, 30 dann angeglichen. Das ist der Hintergrund der Diskussion, was Leistungsverträge betrifft.

 

Herr Schüßler:

Frau Hermann, habe ich sie da richtig verstanden, dass zunächst die Absicht bestand, die Verträge zum 30.9. zu kündigen und wenn dem so ist, würde mich schon interessieren, was die Gründe waren dafür, dass jetzt das BA anders verhält.

 

Frau Herrmann:

Ja, das ist die richtige Frage, nein das hat dengleichen Hintergrund, den ich gerade gesagt habe. Der Hintergrund ist, wenn nämlich die BVV dem Vorschlag folgt und so abstimmt – wir müssen ja eh noch eine BA Vorlage machen, eine BVV Vorlage machen etc. Also, wenn das denn alles so eintritt, dann haben wir jetzt die Situation, dass wir dann letztendlich diese Angleichung der Vertragswerke einfach um ein Jahr verzögern müssen. Wir werden sicherlich dann mit allen freien Trägern ins Gespräch gehen. Jeder Träger kann im Einvernehmen mit dem Jugendamt einen Vertrag auflösen sozusagen und verändern und es geht tatsächlich nicht um Kündigungen sondern um Änderungskündigungen, d.h. also wir werden jetzt, wie sich das auswirkt haushaltärisch, das kann ich alles noch nicht so genau sagen, also das Jugendamt würde nach Beschlusslage der BVV in sehr kurzer Zeit verdammt viel zu tun haben. Wir müssen gucken, wie es sich dann gestaltet, dass der andere teil also der teil, der freien Jugendhilfe, die nämlich seit vielen Jahren, seit 2003 ihre Verträge hat, wie man das dann praktisch miteinander abgleicht.

Wir haben das im BA diskutiert- die Irritation Kündigung, Änderungskündigung, das merken wir ja jetzt auch, die Diskussion einer formalen Sache vermischt sich mit der Diskussion letztendlich in einer politischen Auseinandersetzung und wir werden sehen, wir müssen als Verwaltung dann halt letztendlich gucken, wie wir das umsetzen und deswegen sind wir erst mal davon zurück getreten, weil ich glaube, tatsächlich das wäre nur sehr schwer vermittelbar gewesen, wenn wir gesagt hätten, Änderungsverträge sind Änderungsverträge  - ja, was du immer erzählst, wir glauben dir sowieso nicht und de Sorgen und Ängste der freien Träger wäre dann sehr groß gewesen und in dieser Situation, denke ich, kann man das auch nachvollziehen und akzeptieren.

 

Herr Hehmke:

Frau Herrmann, ist damit auch die Überlegung entgültig vom Tisch, dass nicht nur, was sozusagen eine Diskussion ist, sich der öffentliche Träger aus der direkten Leistungserbringung im Bereich des § 11 zurück zieht, sondern ist auch der Vorschlag vom Tisch, dass die Einrichtungen , in dem freie Träger seit Jahren in Kooperation mit dem BA sitzen und die Einrichtung , die gänzlich seit Jahren in freier Trägerschaft sind betreiben werden, ist damit auch das vom Tisch, dass dieses ausgeschrieben wird und sich alle noch mal bewerben müssen, auf die Einrichtungen, wo sie schon sitzen.

 

Frau Herrmann:

Das ist eine interessante Frage meines JHA Vorsitzenden, denn wenn dann wird das im JHA diskutiert und entscheiden. Das entscheiden wir nicht als Verwaltung alleine.

 

Herr Hehmke:

Wenn mir die Möglichkeit eingeräumt wird, dann frage ich gerne. Hält denn das Jugendamt am Vorschlag fest, zunächst bzw. hält die Jugendstadträtin am Vorschlag fest, dieses, was ich eben gefragt habe, so zu tun und auszuschreiben auf diejenigen, in denen sie schon drin sitzen.

 

Frau Herrmann:

Das ist eine interessante Frage meines Jugendhilfeausschussvorsitzenden, weil wenn wird das im JHA diskutiert und entschieden. Das entscheiden wir nicht als Verwaltung alleine.

 

Herr Hehmke:

Hält denn das Jugendamt an dem Vorschlag fest, zunächst bzw. hält die Jugendstadträtin an dem Vorschlag fest, dieses, was ich eben gefragt habe, so zu tun und auszuschreiben, auch für diejenigen, die schon drin sitzen.

 

Frau Herrmann:

Wir haben einen Diskussionsvorschlag in den JHA eingebracht, der nicht diskutiert worden ist. Man kann das so oder so diskutieren und man kann das so oder so entscheiden und ich denke, man muss alle Eventualitäten durch diskutieren. An welchem Vorschlag wir festhalten bzw. nicht festhalten, das möchte ich gerne nach der qualifizierten Diskussion im JHA noch mal formulieren.

 

 

 

 
 

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