Drucksache - DS/1333/III
Sehr geehrter Herr Dahl, Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 24.06.2009 beantworte ich wie folgt: 1. Wie stellt sich das Bezirksamt zu Presseberichten, in
denen berichtet wird das Bezirksamt beabsichtige den Umbau der Admiralbrücke und deren Umwidmung
in eine Verkehrsstraße? Die Presseberichte sind falsch. Das BA versucht seit
Frühsommer 2008 gemeinsam mit den betroffenen Anwohnern eine Lösung für die
Lärm- und Müllsituation auf der Admiralbrücke zu finden. Hierzu sind neben
verstärkten Kontrollen durch das Ordnungsamt und die Polizei auch Maßnahmen für
eine geringfügige bauliche Umgestaltung der Verkehrssituation auf der Brücke im
Gespräch gewesen, die vor allem die Überwachungsmöglichkeiten der Polizei
erleichtern sollten. Hierzu hat am 23.6.09 eine öffentliche Diskussion mit
allen Anwohnern der Admiralbrücke und mir stattgefunden. Eine Änderung der straßenrechtlichen Widmung für die
Admiralbrücke war nie und ist auch zukünftig nicht geplant. 2. Welchen Zweck erhofft sich das Bezirksamt mit diesen
Maßnahmen zu erreichen? Keine siehe Frage 1. Das Bezirksamt beabsichtigt nicht irgendwelche Maßnahmen auf
der Admiralbrücke umzusetzen, die nicht mehrheitlich im Interesse der Anwohner
liegen. Es besteht auch bei den Anwohnern und dem BA kein Interesse die
Aufenthaltsqualität der Brücke zu verschlechtern bzw. die Besucher
grundsätzlich von der Brücke zu vertreiben. 3. Erscheint eine Vollsperrung der Brücke für den
motorisierten Straßenverkehr nicht sinnvoller, angesichts der intensiven
Nutzung durch Fußgänger, auch um für deren Sicherheit zu sorgen? Nein. Eine Vollsperrung der Admiralbrücke für den
Kfz-Verkehr ist aus rechtlichen Gründen nicht ohne weiteres möglich, da sie
uneingeschränkt als öffentliches Straßenland gewidmet ist. Auch der
Fußgängerverkehr hat sich wie der Kfz-Verkehr an die Vorschriften der StVO zu
halten, so dass auch aus verkehrlicher Sicht keine Sperrung der Brücke in Frage
kommt. Mit freundlichen Grüßen Jutta Kalepky Dez BWI |
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