Drucksache - DS/1099/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu überprüfen, ob die Möglichkeit besteht ein bezirkliches Gebäude als Niedrigenergie- oder Passivhaus umzubauen. Ist dies der Fall, wird das Bezirksamt beauftragt eine Vorlage zur Umsetzung eines solchen Modellprojektes zu erarbeiten. Neben einer Kurzbeschreibung des Projektes sollte diese die notwendigen Investitionsmittel und bestehende Fördermöglichkeiten beinhalten.
Der BVV ist in ihrer Junisitzung zu berichten.
Begründung:
Als Bezirk müssen wir auch in der ökologischen Gebäudesanierung unseren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ein bezirkliches Niedrigenergiehaus spart nicht nur Energie und Geld, sondern dient auch als Sanierungsbeispiel für die HauseigentümerInnen im Bezirk.
Änderungsantrag
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu überprüfen, ob die Möglichkeit besteht ein bezirkliches Gebäude als Niedrigenergie- oder Passivhaus umzubauen. Ist dies der Fall, wird das Bezirksamt beauftragt eine Vorlage zur Umsetzung eines solchen Modellprojektes zu erarbeiten. Neben einer Kurzbeschreibung des Projektes sollte diese die notwendigen Investitionsmittel und bestehende Fördermöglichkeiten beinhalten. Ein geeignetes Gebäude (evtl. sogar eine größere Anzahl) ist unverzüglich auszuwählen und zu prüfen, welche der erforderlichen Maßnahmen zum Umbau in ein Niedrigenergiehaus bereits aus den Mitteln der Konjunkturpakete realisiert werden können. Dazu sind die entsprechenden Mittel zu beantragen.
Der BVV ist in ihrer Junisitzung zu berichten.
28.01.2009 BVV
Das Bezirksamt wird beauftragt zu überprüfen, ob die Möglichkeit besteht ein bezirkliches Gebäude als Niedrigenergie- oder Passivhaus umzubauen. Ist dies der Fall, wird das Bezirksamt beauftragt eine Vorlage zur Umsetzung eines solchen Modellprojektes zu erarbeiten. Neben einer Kurzbeschreibung des Projektes sollte diese die notwendigen Investitionsmittel und bestehende Fördermöglichkeiten beinhalten. Ein geeignetes Gebäude (evtl. sogar eine größere Anzahl) ist unverzüglich auszuwählen und zu prüfen, welche der erforderlichen Maßnahmen zum Umbau in ein Niedrigenergiehaus bereits aus den Mitteln der Konjunkturpakete und anderer Sonderprogramme realisiert werden können. Dazu sind die entsprechenden Mittel zu beantragen.
Der BVV ist in ihrer Junisitzung zu berichten.
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