Drucksache - DS/1031/III
Sehr geehrter Herr Hehmke, Ihre mündliche Anfrage beantworte
ich wie folgt:
Das BA wird auf seiner Sitzung am 2.12.08
darüber befinden.
Auswahlverfahren im Jugendbereich
betreffen „Einrichtungen“ i.S. des BezVG. Darüberhinaus besitzt der JHA für
diese „Einrichtungen“, soweit er fachlich und rechtlich zuständig ist, eine
besondere durch Bundesgesetz festgelegte Rechtstellung. Im
vorliegende Fall der ehem. Roseggerschule liegt keine „Einrichtung“ zugrunde,
da ihre Nutzung durch entsprechende Gremienbeschlüsse aufgehoben wurde. Für den
Erwerb und Veräußerung von Immobilien liegt keine Entscheidungskompetenz der
BVV nach § 12, Abs.3 Nr 2 vor. 3. Wird hinsichtlich der endgültigen Entscheidung über
die Vergabe an einen bestimmten Träger die BVV die Möglichkeit haben, über eine
diesbezügliche Vorlage zur Beschlussfassung abzustimmen (Das BezVerwG regelt
dazu in § 12, Absatz (2), Punkt 10: "Die BVV entscheidet über die
Errichtung, Übernahme und Auflösung bezirklicher Einrichtungen oder ihre
Übertragung an andere Träger.")? Aus der Beantwortung zu 2. ergibt sich,
dass das BA i.R. seiner Verpflichtung zur Unterrichtung der BVV eine VzK an die
BVV erarbeiten wird. 1.
Nachfrage: War
unter Bezugnahme auf die Regelungen des BezVerwG die Übertragung des ehemaligen
Erich-Fried-Gymnasiums an einen freien Träger ohne die geringste Beteiligung
der BVV rechtswidrig? Nein. 2.
Nachfrage: Inwiefern
kann das Bezirksamt einen zukünftigen Träger der ehemaligen Rosegger-Schule binden, seine im
Konzept dargelegten Regelungen und Vorhaben bzgl. Schulgeld, Öffnung in den
Sozialraum, Kooperation mit anderen Einrichtungen im Sozialraum, Aufnahme von
Kindern aus dem unmittelbaren Umfeld etc. auch nach der Vergabe langfristig
einzuhalten, so dass die Begründung der Vergabeentscheidung nicht im Nachhinein
ausgehebelt werden kann? Eine Bindung des zukünftigen Trägers ist
nur über die noch zu erarbeitenden Verträge möglich. Inwieweit dies im
Einzelnen ausgestaltet werden kann ist erst i.R. der konkreten
Vertragsverhandlungen bestimmbar. Mit freundlichen Grüßen Dr. Franz Schulz |
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