Drucksache - DS/0677/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg lehnt die Annahme des mit einem Volksbegehren begehrten
Beschlusses „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen“ ab. Tempelhof darf nicht
Verkehrsflughafen bleiben, weil: - ein innerstädtischer Flughafen
gefährlich ist. Flugzeuge gehören nicht in die
Innenstadt - er eine
Zumutung für die Anwohner ist. Fluglärm und Kerosin machen krank. - das den neuen Flughafen in Schönefeld und
damit 40.000 Arbeitsplätze gefährdet. - er
unwirtschaftlich ist. Der Flugbetrieb in Tempelhof kostet die Steuerzahler
jährlich
5.840.000 Euro. ...............Flugzeuge mit ihrem
Kerosin- und Abgasausstoß nicht in die Umweltzone gehören Und - weil dieses
riesige Gelände im Herzen der Stadt besser genutzt werden kann.
Tempelhof endlich für alle Berlinerinnen und Berliner geöffnet werden
muss. Aus diesen Gründen lehnt die BVV
Friedrichshain-Kreuzberg die Forderung des Volksbegehrens „Tempelhof bleibt
Verkehrsflughafen“ ab und bittet Sie, bei der Abstimmung am 27. April 2008 mit
Nein zu stimmen – Nein zum Flugbetrieb in Tempelhof. |
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