Drucksache - DS/0654/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie
viele AntragstellerInnen auf Einbürgerung wurden seit August 2007, trotz
erfolgreichem Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse, zum
Sprachtest geschickt, nun um zusätzlich den Nachweis eines bestandenen
schriftlichen Sprachtests zu erbringen? 2.
Weshalb werden AntragstellerInnen in Friedrichshain-Kreuzberg – entgegen der
berlinweit üblichen Praxis – trotz erfolgtem Nachweis der deutschen
Sprachkenntnisse vor August 2007 zu einem schriftlichen Sprachtest aufgefordert
und die Einbürgerungsverfahren in Friedrichshain-Kreuzberg damit unnötig
verteuert, verkompliziert und in die Länge gezogen? 3. Liegt
eine solche Verzögerung, Verteuerung und Verkomplizierung bei der Einbürgerung
in der Absicht des Bezirksamts? Und wenn nein, was tut es dagegen? Herr Beckers: Zu 1: Sofern die AntragstellerInnen einen Nachweis über die vorhandenen
Sprachkenntnisse im Sinne der vorläufigen Anwendungshinweise des
Bundesministeriums des Inneren vorgelegt hat, ist kein zusätzlicher Sprachtest
erforderlich. Ein Regelnachweis liegt vor, wenn ein Integrationskurs besucht
oder absolviert wurde, das Zertifikat „Deutsch“ nachgewiesen werden kann, ein
Nachweis über 4 Jahre Schulbesuch in einer deutschsprachigen Schule, ein
Schulanschlusszeugnis, ein Versetzungszeugnis in die 10. Klasse in einer
weiterführenden Schule oder ein Nachweis über ein berufs-, bildungs bzw.
Studienabschluss vorgelegt werden kann. Zu 2: AntragstellerInnen werden bei
Vorliegen o.g. Regelnachweises grundsätzlich nicht zum schriftlichen Sprachtest
geschickt, aber jetzt kommt aber, einzige Ausnahme sind die Personen, welche
ein Zertifikat von der Firma TELC GmbH vorgelegt haben. Die Firma TELC GmbH
nimmt im Auftrag des Bundesamtes für Migration Prüfung zum Zertifikat
„Deutsch“. Diese Information erhielt die... (?)...jedoch Mitte Februar 2008.
Die betroffenen Personen sind aber informiert worden, dass ihr Test nun doch
anerkannt wird. Wenn ihnen jedoch ein Fall bekannt sein sollte, dass jemand
trotz des Regelnachweises zum Test geschickt wurde, dann möge er sich bitte
sofort mit uns in Verbindung setzen, weil das wie gesagt nicht erforderlich
ist. Zu 3: Eine Verzögerung oder Verkomplizierung bei der Einbürgerung liegt
natürlich nicht in der Absicht des BA. Vielmehr ist die Einbürgerungsbehörde
unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften an einer schnellen Einigung
interessiert. Dazu hat die Einbürgerungsbehörde mit der Senatsverwaltung für
Inneres eine Zielvereinbarung abgeschlossen, in der sie sich verpflichtet, die
Entscheidung über die Einbürgerung innerhalb von 6 Monaten zu fällen und das
verfahren schnellstens abzuschließen. Wir liegen z.z. bei 5 Monaten. Frau Jaath: Gut Friedrichshain-Kreuzberg ist bekannt und berühmt und
beliebet für Einbürgerungen und auch führend in Berlin. Insofern war es auch
tatsächlich verwunderlich, dass es zu der Komplikation gekommen ist.
Erfreulich, dass es nachträglich anerkannt wird und wie informiert das BA die
betreffenden Personen. Werden sie angeschrieben oder eingeladen, wie geht es da
konkret vonstatten. Herr Beckers: Die Personen wurden bereist angeschrieben. Deswegen würde
ich sie wirklich bitten, wenn sie da Fälle kennen, die auch zu benennen, weil
es in der tat, muss ich sagen ein Versäumnis ist, was hier entstanden ist
aufgrund eines Kommunikationsfehlers, dass es eben nicht angekommen ist, dass
sie die Zertifizierung vornehmen darf, sage ich jetzt mal und diese die
angeschrieben wurden, aus welchen Gründen auch immer, das nicht erhalten hat,
dann können wir das nachholen.
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