Drucksache - DS/0446-2/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: § 40
Absatz 6 der Geschäftsordnung (DS/0446/III) wird ersatzlos gestrichen. Begründung: Der neu
eingefügte Absatz 6 des §40 der GO läuft dem eigentlichen Zweck der Regelung in
Absatz 4 des § 40 der GO zuwider. Das „Vertagungsrecht“ von
Fraktionen oder mindestens einem Fünftel der anwesenden Bezirksverordneten
macht nur dann uneingeschränkt Sinn, wenn es nicht durch
„Mehrheitsentscheidungen“ (in so einem Fall ohnehin vorhandener
Mehrheit) einer oder mehrerer Fraktionen de facto „ausgehebelt“
werden kann. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin