Drucksache - DS/0446-1/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: § 38 ( 3 ) erhält folgende
Fassung: In der Regel ist die Tagesordnung
in der folgenden Reihenfolge aufzustellen: -Geschäftliche Mitteilungen der
Vorsteherin -Abtimmung über die Dringlichkeit -Beschlussfassung zur
Konsensliste -Beschluss über die TO -Vorlagen zur Feststellung -Wahlvorlagen -Resolutionen -Einwohner/innenanfrage -Mündliche Anfragen -große Anfragen -Vorlagen zur Beschlussfassung -Anträge -Beschlussempfehlungen -Vorlagen zur Kenntnisnahme Begründung:
Die Behandlung von großen Anfragen
soll gesichert werden. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird angelehnt. |
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