Drucksache - DS/0470/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert,
der BVV gegenüber Quartalsberichte zur laufenden Haushaltswirtschaft zu geben. Diese sollen jeweils im Folgemonat
des zurückliegenden Quartals im Ausschuss für Haushalt behandelt werden und
dazu bis zur ersten Sitzung des Ausschusse für Haushalt des jeweiligen Monats
(Januar, April, Juli, Oktober) den Mitgliedern des Ausschusses vorliegen. Diese Quartalsberichte sollen die
Ist-Werte der Einnahmen und Ausgaben in den einzelnen Einnahme- und
Ausgabegruppen auflisten. Dabei sollen die Gesamtsummen dargestellt werden,
sowie die Aufschlüsselung zum einen nach Abteilungen, zum anderen nach
Einzelplänen. Diese Ist-Werte sollen sodann den
entsprechenden Planwerten der Einnahmen und Ausgabengruppen (sich ergebend aus
den Haushaltsansätzen mit den Faktoren ¼, ½, ¾ und 1 für das jeweilige Quartal
multipliziert) die Differenz absolut und in Prozent der Über- oder
Unterschreitung gegenübergestellt werden. Einzeltitel, die vom Planwert
(Haushaltsansatz mit den Faktoren ¼, ½, ¾ und 1 multipliziert) für das jeweilige
Quartal um mehr als 25% nach oben oder unten in der relativen Betrachtung oder
aber um mehr als 10.000 € in den Absolutenwerten abweichen, sind in den
Betrachtungen der jeweiligen Abteilung oder des Einzelplans gesondert
auszuweisen und zu begründen. Der BVV ist erstmals im April 2008
und dann fortlaufend zu berichten. Begründung: Auf Grund der sich als immer
angespannter darstellenden Haushaltslage im Land Berlin, schwinden die
gestalterischen Spielräume des Haushaltsgesetzgebers und damit auch der
Bezirksverordnetenversammlung. Während der Haushaltsplanaufstellung
sind auf Grund von landeseinheitlichen Vorgaben und Regelungen politische
Schwerpunktsetzungen deutlich erschwert. Insbesondere bei der Bildung von
realistischen Einnahme- und Ausgabeansätzen greifen verstärkt Vorgaben von
Landesebene Raum. Die tatsächlichen Gestaltungsoptionen ergeben sich verstärkt
immer mehr erst in der laufenden Haushaltswirtschaft. Dieser Trend nimmt immer weiter zu.
Daher hat die Vertretungskörperschaft auch ein zunehmendes Interesse an der
Deutung und Ausnutzung dieser Spielräume und Schwerpunktsetzungen beteiligt zu
werden. Hier gilt es oftmals politische Weichenstellungen vorzunehmen. Daher
sollte die BVV eingebunden werden. Um eine derart wünschenswerte
Beteiligung zu realisieren ist ein fortlaufender und frühzeitiger
Informationsfluss nötig. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass sich
zeigende Chancen und Probleme in gleichem Maße in den politischen
Meinungsbildungs- und Findungsprozess Einzug halten. Der Informationsmehrwert, der so
generiert werden kann, macht Verwaltungshandeln transparent und ist ein
wichtiger Schritt auf dem Weg in eine auf Partizipation fußende Haushaltspolitik. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen
überwiesen. Ausschuss
für Personal, Haushalt und Investitionen Der
Antrag wird zurückgezogen. |
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